TOP 4.1Öffentlich

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

FB 32/0025/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Oberbürgermeister Philipp verweist auf die Ergänzungsvorlage, die auch die abweichenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Laurensberg und Eilendorf enthält.

Die Bezirksvertretung Haaren habe in ihrer Sitzung am 22.01.2014 einen zusätzlichen Termin beschlossen, dem aber aus rechtlichen Gründen nicht gefolgt werden könne

Herr Fröhlke erläuterte hierzu, dass in Haaren ein zusätzlicher Termin wegen eines voraussichtlich stattfindenden Weihnachtsmarktes gewünscht worden sei. Hierdurch würde aber die gesetzliche Vorgabe von höchstens 11 Sonn- und Feiertagen für das gesamte Stadtgebiet überschritten. Der Wunsch könne daher nicht berücksichtigt werden.

Frau Begolli, LINKE, regt an, zu diesem Thema auch einen Dialog mit Kirchen und Gewerkschaften zu führen. Gegebenenfalls sei es dann auch möglich, hierzu einen Kompromiss zu finden.

Herr Baal, CDU, betont, dass diese Frage seit langem ausführlich und breit diskutiert werde. Das Verfahren der Beschlussfindung seit gut und transparent. Die CDU-Fraktion werde die Abstimmung freigeben.

Frau Bürgermeisterin Scheidt, GRÜNE, ergänzt, dass auch ihre Fraktion die Abstimmung hierzu freigegeben habe.

Herr Helg kündigt für die FDP eine Zustimmung zu dem Verwaltungsvorschlag an.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen mit den Änderungswünschen der Bezirksvertretungen Aachen-Eilendorf und Aachen-Laurensberg als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Hauptausschuss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen mit den Änderungswünschen der Bezirksvertretungen Aachen-Eilendorf und Aachen-Laurensberg als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

Für den Rat:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen mit den Änderungswünschen der Bezirksvertretungen Aachen-Eilendorf und Aachen-Laurensberg als Ordnungsbehördliche Verordnung.

Für die Bezirksvertretung Aachen-Richterich:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Beschluss des Rates der Stadt über den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu dem Antrag des MAC sind in der Zwischenzeit fünf von sechs erbetenen Stellungnahmen eingegangen. Diese sind als Anlage beigefügt. Eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer ist bis heute nicht erfolgt.

Der Antrag des MAC wurde inzwischen in den Bezirksvertretungen behandelt und die Empfehlung gem. der beiliegenden Synopse ausgesprochen.

Der Änderungswunsch der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wurde in dem als Anlage beigefügten Entwurf der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen“ berücksichtigt. Dieser hat auf die rechtliche Beurteilung keine Auswirkung.

Der Änderungswunsch der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat ebenfalls keine Auswirkung auf die rechtliche Beurteilung, da die neuen Termine bereits für andere Stadtbezirke beantragt waren und somit keine Erhöhung der möglichen Höchstzahl an offenen Sonntagen bedeuten.

Die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren erfolgt am 22.01.2014. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

Der Verordnungsentwurf ist vertretbar, da auch nach Berücksichtigung der Änderungswünsche in keinem Stadtbezirk bzw. –teil die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie nicht die Gesamtzahl für das gesamte Stadtgebiet von höchstens 11 Sonn- und Feiertagen überschritten wird.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen: keine

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 9Ablehnung: 4Enthaltung: keine

Weitere Dokumente (7)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 4.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 29.01.2014
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:49