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Satzungsänderung der Stiftung Bischoff

FB 20/0078/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufhebung der Satzungsänderung vom 11.12.2013. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Satzung wird die Stipendienbewilligung zurückgestellt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzungsänderung vom 11.12.2013.

Bis zum Inkrafttreten einer neuen Satzung wird die Stipendienbewilligung zurückgestellt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Ratssitzung vom 11.12.2013 wurde die Satzungsänderung der Stiftung Bischoff beschlossen. Hintergrund war, dass der Familienstiftung zum 01.01.2014 Erbersatzsteuerpflicht droht und die Satzungsänderung durch die Verwaltung als einzig sicher erscheinende Lösung zur Abwendung dieser -die Stiftung in ihrer Existenz gefährdende- Steuerbelastung angesehen wurde.

Nach der Ratssitzung wurden seitens der Destinatäre der Stiftung Bischoff allerdings weitere Erkenntnisse bezüglich der steuerlichen Behandlung vorgebracht. Gegebenenfalls hätte die Satzungsänderung zu einer noch höheren Besteuerung des Vermögens geführt. Daraus ableitend haben die Destinatäre ihre Zustimmung zur Satzungsänderung zurückgezogen. Da die Berater der Stadt das Risiko weiterer steuerlicher Problematiken bestätigt haben, hat die Verwaltung von einer Veröffentlichung abgesehen. Dadurch ist die Satzungsänderung nicht wirksam geworden und die Satzung aus 2006 hat weiterhin Gültigkeit. Die Bezirksregierung hat keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise.

Da die am 11.12.2013 beschlossene Satzung nicht umgesetzt werden konnte, besteht die Notwendigkeit diese Satzungsänderung wieder aufzuheben.

Es ist vorgesehen, die Satzung aus 2006 zu aktualisieren. Dazu wird dem Rat in seiner Sitzung am 19. März ein neuer Satzungsentwurf vorgelegt, der wichtige Änderungen hinsichtlich der Einsichtsrechte, Einrichtung eines Bankkontos und Veränderungen im Vergabeverfahren festlegt. Darin wird auch eine Übergangsregelung aufgenommen, die den ungeklärten steuerlichen Risiken Rechnung trägt. Bis zur Festsetzung dieser Übergangsregelungen werden keine neuen Stipendien bewilligt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 29.01.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:50