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Niederforstbacher Straße / Am alten Kalkwerk, SicherungsmaßnahmenAntrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 09.09.2013

FB 61/1052/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Ratsherr Tillmanns von der CDU-BF teilt mit, dass die Vorlage der Verwaltung auch wegen der gesetzlichen Grundlage zur Kenntnis genommen werden muss.

Da auch der Verkehrsspiegel an der Niederforstbacher Straße negativ beurteilt wird, sollte das ordnungswidrige Verhalten durch das Aufstellen eines Sperrpfostens auf dem vorgezogenen Gehwegkopf verhindert werden. Er bittet deshalb den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen.

Herr Hellmann von der SPD-BF sieht eine Gefahrenstelle in dem angesprochenen Bereich. Es gibt im Bezirk Brand mehrere neuralgische Punkte und die Verkehrsteilnehmer müssen geschützt werden, die sich auf den Wegen befinden. Er spricht das Gelände um Camp Pirotte, Vennbahnweg und Brander-Feld-Weg an und bittet um Mitteilung, wie mit dieser Problematik umgegangen werden soll. Er schlägt vor, die Angelegenheit in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Brand zu behandeln.

Herr Sanders teilt mit, dass es im Hinblick auf die Vennbahntrasse einen Ratsantrag der Fraktion GRÜNE gibt, der sich mit der Vorfahrtsituation befasst. Die Verwaltung prüft an allen Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrtsituation, um dann Vorschläge zu entwickeln, die zu einer besseren Absicherung führen. Dies kann z.B. so geschehen, dass in Zukunft an neuralgischen Punkten sog. Piktogramme angebracht werden.

Ratsherr Blum von der FDP-BF kann sich der Auffassung der Verwaltung nicht anschließen. In der Vorlage heißt es: „Aufgrund der kleinen Spiegelfläche lassen sich Entfernungen und Geschwindigkeiten von Fahrzeugen nur unzureichend abschätzen.“ Als Autofahrer kann man feststellen, dass diese Spiegel nicht unbedingt das Wahre wiedergeben. Die Aufmerksamkeit des Fahrers sollte sich auf den gesamten Verkehr beziehen und nicht nur auf den Spiegel.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF kann sich mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht einverstanden erklären. Als Lösungsmöglichkeit sollte die Verwaltung Alternativen aufzeigen, wie die Sicherheit an den neuralgischen Punkten zukünftig gewährleistet werden kann. Sie schlägt deshalb vor, den Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern:

Die Verwaltung wird beauftragt, Entschärfungs- und Sicherungsmöglichkeiten für neuralgische Gefahrensituationen im Bereich Vennbahnweg und öffentlichen Straßen zu prüfen, vorzustellen und Absperrpfosten zu errichten.

Frau Reiber von den Grünen-BF schließt sich den Ausführungen an und teilt mit, dass eine ähnliche Situation im Inneren Vennbahnbogen/Münsterstraße besteht.

Bezirksbürgermeister Henn schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung hinsichtlich des Absperrpfostens im Einmündungsbereich Am Alten Kalkwerk zu ergänzen und die anderen Punkte im Zusammenhang mit der Vorlage der Verwaltung zum Ratsantrag bzw. in einem gesonderten Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung aufzunehmen.

Herr Müller von der SPD-BF schließt sich dem Vorschlag an, da eine generelle Vorfahrt nicht gegeben ist.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach der Verbindungsweg zwischen Vennbahnweg und Am Alten Kalkwerk keine baulichen Einengungen erhält. Sie beauftragt die Verwaltung, einen Absperrposten an dem vorgezogenen Gehwegkopf zu errichten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach der Verbindungsweg zwischen Vennbahnweg und Am alten Kalkwerk keine baulichen Einengungen erhält. Verkehrsspiegel sind wegen der verzerrten und stark verkleinerten Wiedergabe der erfassten Autos keine in der StVO erfassten Verbesserungen der Verkehrssicherheit und können deshalb nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet bzw. veranlasst werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Sicherungsmaßnahmen im Verbindungsweg zwischen Vennbahnweg und „Am alten Kalkwerk“:

In früheren Jahren hat die Verwaltung in vielen neuangelegten autofreien Verbindungswegen durch Fußgängerversatzgitter, Bügeln oder sonstige baulichen Sperrungen versucht, entweder die Nutzung durch Fahrradfahrer auszuschließen oder zumindest die Einfahrgeschwindigkeiten in den nachfolgenden öffentlichen Verkehrsraum zu drosseln. Hierdurch wurde an vielen Stellen jedoch die Durchfahrt für Rollstuhlfahrer, Zwillingskinderwagen oder Fahrräder mit Kinder-Anhängern unmöglich. Aus diesem Grunde verzichtet die Verwaltung mittlerweile auf solche Sperren, weil Durchlässe für Rollstuhlfahrer oder Fahrräder mit Anhängern automatisch auch für normale Fahrradfahrer eine kaum gebremste Durchfahrt ermöglichen. Die Verkehrsteilnehmer müssen den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme im öffentlichen Straßenverkehr berücksichtigen und dürfen nicht auf flächendeckende behördliche Vorwarnungen vertrauen.

Die Straße Am Alten Kalkwerk ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert, in dem für alle Verkehrsteilnehmer und somit auch für Fahrradfahrer Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.

  1. Verkehrsspiegel Niederforstbacher Straße gegenüber Am alten Kalkwerk:

Die Verwaltung lehnt das Aufstellen von Verkehrsspiegeln im öffentlichen Verkehrsraum gegenüber von Grundstückszufahrten grundsätzlich ab, weil die Verkehrsspiegel keine Verkehrssicherungselemente aus dem Katalog der Straßenverkehrsordnung sind. Aufgrund der kleinen Spiegelfläche lassen sich Entfernungen und Geschwindigkeiten von Fahrzeugen nur unzureichend abschätzen. Außerdem soll die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers dem gesamten Verkehrsgeschehen gelten und nicht auf den Spiegel konzentriert werden. Wegen der hieraus resultierenden Gefahren für den ausfahrenden Autofahrer stuft die Straßenverkehrsbehörde die Spiegel nicht als empfohlene verkehrssichernde Maßnahme ein und weist auf die gesetzliche Verhaltensregel des § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin. Demnach gilt beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches die gleiche erhöhte Sorgfaltspflicht wie bei einer Grundstückszufahrt.

Bei den von der Verwaltung durchgeführten Ortsterminen ist aufgefallen, dass wiederholt Fahrzeuge auf dem rechts der Ausfahrt liegenden vorgezogenen Gehwegkopf der Niederforstbacher Straße ordnungswidrig geparkt waren und damit die Sicht nach rechts beeinträchtigten. Dies könnte durch einen Sperrpfosten auf dem vorgezogenen Gehwegkopf verhindert werden.

Auswirkungen

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Technische Details

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 05.02.2014
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:51