TOP 4Öffentlich

'Innovationsregion Rheinisches Revier'

FB 02/0104/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Schmitt-Promny führt aus, dass man die Fokussierung des Umwälzungsprozesses bewertet. Kritisch sei man jedoch, dass nun wieder eine neue Institution ins Leben gerufen werde. Sie möchte wissen, was diese Struktur – eine weitere Gesellschaft neben den bereits vorhandenen – zum jetzigen Zeitpunkt bringt. Herr Bürgermeister Jansen kann sich diesen Ausführungen in großen Teilen anschließen, befürchtet aber, dass man, wenn man sich nicht anschließt, nur Zuschauer bleibt. Deshalb befürworte die SPD, dass die Stadt Aachen – wenn zeitlich noch möglich – auch Gesellschafter der IRR wird, wenn auch Aachen nicht vom Braunkohlenwegzug betroffen sei. Prof. Dr. Sicking sieht eine Analogie zu TOP 2 und stellt die Frage, ob die Stadt überall mitmachen müsse, zumal die Frage bestehe, was Kooperation A von Kooperation B unterscheide. Es habe zunächst viele Arbeitskreise in großem Raum gegeben, ein Rückblick nach drei Jahren ergeb das Fazit, das der Raum verkleinert worden sei. Wenn auch Aachen nicht zur Kernzone der IRR gehöre, so gehöre man doch zum Thema Energie dazu. Da die ursprüngliche Absicht, dass der Zweckverband durch eine Stimme die Region vertreten soll, nicht erfüllt werde, sollte nach dem Motto ‘Gleiches Recht für Alle‘ die Stadt auch vertreten sein. Auch Herr Kitt ist der Auffassung, dass Aachen eigenständig vertreten sein sollte. Herr Bürgermeister Jansen ist der gleichen Meinung und möchte dieses Instrument der Wirtschaftsförderung nicht der StädteRegion übergeben. Auf die Frage von Frau Reinartz nach den Kosten für die zwei Modelle führt Herr Hissel aus, dass 80% auf das Land und 20% auf die Gesellschafter entfallen; je nach Anzahl der Gesellschafter entstehen zwischen 10.000,- und 14.000,- Euro. Frau Schmitt-Promny stimmt den Vorrednern zu, weist aber darauf hin, dass man sich noch nicht über den Zweckverband habe vertreten lassen. Auch sieht sie die 20%-Finanzierung mit Sorge, da diese noch nicht geklärt ist. Zudem stellt sie im Hinblick auf das Beispiel Zweckverband die Frage, welche Beitragsanteile tatsächlich in die Infrastruktur gehen. Prof. Dr. Sicking konstatiert, dass mit dem Etat von 500.000,- € noch keine Projekte finanziert würden, dies zudem lokal abhängig sei. Herr Schultheis stellt abschließend fest, dass also entweder die Gebietskörperschaften zur Einflussnahme Gesellschafter sein sollten oder aber die Kooperations-Konstrukte zu bevorzugen seien. Im Hinblick auf StädteRegion-Beschluss schlägt er deshalb einen neuen Beschluss-Entwurf vor, wobei Frau Schmitt-Promny auch die Finanzierung der Projekte geprüft sehen möchte.

Sodann ergeht einstimmig folgender geänderter

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt den Sachstand zur Gründung einer IRR GmbH zur Kenntnis und begrüßt, dass eine kommunale Mehrheit in der zu gründenden IRR GmbH sichergestellt werden soll und sich die IHKs sowie HWKs der Kammerbezirke ebenfalls als Gesellschafter beteiligen werden. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, analog zur StädteRegion, einen Eigenanteil zur Finanzierung der IRR GmbH zu übernehmen und beauftragt die Verwaltung, zur Sitzung des Rates am 26.04.2014 einen Eiländerungsbeschluss zum Gesellschaftsvertrag sowie zur konkreten politischen und finanziellen Beteiligung vorzulegen, sofern eine Beschlussfassung im Stadtrat am 19.03.2014 nicht zeitgerecht wäre. Abweichend von dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages soll die kreisfreie Stadt Aachen neben den Kreisen Heinsberg, Euskirchen, Düren, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis sowie StädteRegion Aachen als eigenständiger Gesellschafter vertreten sein. Nachrangig ist die alleinige Vertretung der Region durch den Zweckverband Region Aachen als Gesellschafter zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Neustrukturierung der ‘Innovationsregion Rheinisches Revier‘ zur Kenntnis und spricht sich für eine kontinuierliche Berichterstattung aus.

Erläuterungen

‘Innovationsregion Rheinisches Revier‘

Die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) wurde auf Basis des NRW-Koalitionsvertrags der rot-grünen Landesregierung im Februar 2011 per Kabinettsbeschluss initiiert. Der 39 Mitglieder umfassende IRR-Beirat konstituierte sich am 12. April 2011 als Leitgremium, das über die Leitlinien und Entwicklungspfade entscheidet. Laut Gründungszielen soll die IRR folgende Aufgaben wahrnehmen:

•Regionale Potenziale für den Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaftsstruktur identifizieren und gemeinsam mit Impulsen von außen in eine Zukunfts- und Umsetzungsplanung zusammenführen;

•Schaffung von Beratungs-, Koordinierungs- und Entwicklungsstrukturen, um im Dialog mit den relevanten Akteuren vor Ort konkrete Maßnahmen und Projekte entwickeln zu können;

•Entwicklung nachhaltiger Entwicklungspfade für die gesamte Region und insbesondere Eröffnung von Zukunftsperspektiven für die direkt betroffenen Standorte;

•Einbezug regionaler Initiativen

Nach dreijähriger Tätigkeit tritt nun der Bedarf nach einer organisatorischen und inhaltlichen Neuaufstellung zutage. Vom Beirat wurden eine räumliche und thematische Konzentration sowie eine stärkere Projektorientierung beschlossen, so dass ebenfalls eine neue Beteiligungsstruktur und Trägerschaft erforderlich wird.

Aktuell befindet sich die IRR in einem inhaltlichen Bewertungs- bzw. Kategorisierungsprozess unter Einbeziehung externer Beratung (Regionomica-Potenzialanalyse), um zu analysieren, welche konkreten Strategien und Konzepte weiterzuführen sind. Ein Entwurf zur Kategorisierung und Bewertung von 24 Projektideen der einzelnen Arbeitsgruppen liegt bereits vor (siehe Anlage zur Sitzungsvorlage).

Künftig sollen vier Schwerpunktthemen im Mittelpunkt der Arbeit der IRR stehen, für die zunächst ein Leitbild für die Region entwickelt wird:

•Energie-/Industriepolitik/ Technologie

•Flächenentwicklung/ Logistik

•Fachkräfte/ Arbeitsplätze

•Bioökonomie

Die Gebietskulisse der IRR wurde zunächst großräumig angelegt und berücksichtigt bislang Teilbereiche der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf inklusive der kreisfreien Städte Aachen, Köln und Düsseldorf.

Eine Betreuung und Handhabung dieser weit gefassten geografischen Bereiche gestaltet sich sehr komplex, so dass nun im Rahmen des ursprünglichen Ziels einer ‘Weiterentwicklung des Braunkohlenreviers‘ die primäre Gebietskulisse kleiner gefasst wurde. Die Kernregion der IRR besteht demnach künftig aus der Städteregion Aachen, den Kreisen Düren, Heinsberg, Euskirchen, Rhein-Erft und Rhein-Kreis Neuss. Die Einbeziehung weiterer Städte und Kommunen des Braunkohleplangebietes ist hingegen noch offen. Eine kooperative Vorgehensweise, bei der Kommunen, Kreisgebietskörperschaften und Akteure rund um die Kernregion in die Projektarbeit einbezogen werden können, soll ermöglicht werden. Das Ziel, die IRR-Geschäftsstelle schwerpunktmäßig mit den Aufgaben einer Projektentwicklung zu betrauen, soll durch die Gründung einer GmbH umgesetzt werden, die zum 01.03.2014 ihren Betrieb aufnehmen soll.

Aufgrund der Tatsache, dass sich das Aachener Stadtgebiet nicht am Rande von Tagebauten befindet, wurde die Stadt Aachen innerhalb der primären Gebietskulisse nicht prioritär berücksichtigt. Über die Zugehörigkeit zur Städteregion Aachenist die Stadt Aachen dennoch weiterhin in die IRR eingebunden.

Die Stadt Aachen als Gesellschafterin der zu gründenden IRR-GmbH unmittelbar zu beteiligen, ergibt sich nicht gleichbedeutend aus ihrer eher zufälligen regionsangehörigen Einbindung über die Städteregion Aachen. Aus diesem Grund war die Stadt Aachen bislang nicht an dem Reformprozess zur Neuaufstellung der IRR beteiligt.

Die Städteregion Aachen sowie die Kreise Düren, Heinsberg und Euskirchen haben sich mittlerweile darüber verständigt, dass grundsätzlich auch eine Vertretung der Region Aachen und ihrer Gebietskörperschaften durch den Zweckverband Region Aachen denkbar ist, um auf diese Weise nicht unmittelbar selbst beteiligt zu werden. Die Stadt Aachen ist als Verbandsmitglied des Zweckverbandes Region Aachen indirekt über diesen beteiligt. Einer Vertretung im Rahmen der IRR durch den Zweckverband kann demnach unter der Voraussetzung einer angemessenen Beteiligung der Stadt Aachen in den zukünftigen Gremien (thematische Arbeitsgruppen, Innovationskonferenz, Konferenz der Gebietskörperschaften etc.) zugestimmt werden.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Datum
Mi., 05.02.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:52