13. Februar 2014 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 5Öffentlich

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghier Einrichtung einer 5. Internationalen Förderklasse an der GHS Aretzstr. zum 01.02.2014

FB 45/0343/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Krott dankt zunächst der Verwaltung, dem Kommunalen Integrationszentrum und der GHS Aretzstraße für das Engagement.

Auf Nachfrage von Frau Griepentrog erläutert Herr Müllejans die derzeit ausreichende Lehrerversorgung. Um eine schulische Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und Seiteneinsteiger zu gewährleisten, ist die Schaffung weiterer Kapazitäten erforderlich.

Derzeit arbeiten die Kommunalen Integrationszentren der Stadt und der StädteRegion Aachen gemeinsam an einem Konzept zur Beschulung von Seiteneinsteigern.

Beschluss

Der Schulausschuss des Rates der Stadt Aachen genehmigt gemäß § 60 Abs.2, Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) einstimmig die am 13.01.2014 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung, wonach die Einrichtung einer 5. Internationalen Förderklassen an der GHS Aretzstraße ab dem zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2013/14 zum 01.02.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss des Rates der Stadt Aachen genehmigt gemäß § 60 Abs.2, Satz 1Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die am 13.01.2014 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung, wonach dieEinrichtung einer 5. Internationalen Förderklassen an der GHS Aretzstraße ab dem zweitenSchulhalbjahr des Schuljahres 2013/14 zum 01.02.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Da die für den 16.01.2014 geplante Sitzung des Schulausschusses abgesagt wurde und die nächste Sitzung erst am 13.02.2014 stattfindet, war kurzfristig über den Antrag der GHS Aretzstraße zur Einrichtung einer weiteren Internationalen Förderklasse zum 01.02.2014 zu entscheiden.

Herr Oberbürgermeister Philipp und Ratsherr Boenke haben die Ausführungen der Verwaltung zur Einrichtung einer 5. Internationalen Förderklasse an der GHS Aretzstraße ab dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2013/14 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am 13.01.2014 zur Kenntnis genommen.

1. Ausgangssituation

Die GHS Aretzstraße hat die Einrichtung einer weiteren, nunmehr 5. Internationaler Förderklassenzum Schulhalbjahr des laufenden Schuljahres beantragt.

Durch die Einrichtung Internationaler Förderklassen werden den Seiteneinsteigern, die über keineoder nur sehr eingeschränkte Deutschkenntnisse verfügen, die notwendigen Fördermöglichkeiten zum

Erlernen der deutschen Sprache und damit der Zugang zum Regelschulsystem geboten und so dieGrundlage für eine schulische und berufliche Perspektive geschaffen.

2. Voraussetzungen für die Einrichtung

Durch die Einrichtung einer zusätzlichen Internationalen Förderklasse mit dem Schwerpunkt„Deutsch als Zweitsprache“ kann die Schule zukünftig der gestiegenen Nachfrage noch bessergerecht werde.

Die GHS Aretzstraße arbeitet seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet der Förderung vonSeiteneinsteigern. Es gibt bisher vier Internationale Förderklassen, darunter eineAlphabetisierungsklasse, eine Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse, eineweiterführende Klasse für Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen sowie eineberufsvorbereitende Klasse für Jugendliche, die auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Nach etwa1,5 Jahren wechseln die Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen und werden dort durch dasFörderkonzept der GHS Aretzstraße weiter eng begleitet und unterstützt.

Durch die Einrichtung einer weiteren Förderklasse mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Zweitsprache“möchte die GHS Aretzstraße zukünftig noch individueller auf die Voraussetzungen der Seiteneinsteigereingehen und gleichzeitig auch die Aufnahmekapazitäten erhöhen.

Aufgrund des pädagogischen Konzeptes, der vielfältigen Kompetenzen im Kollegium und derErfahrungen im System der Förderklassen empfindet es das Kollegium der GHS Aretzstraße alsVerpflichtung gegenüber den Kindern eine weitere Förderklasse einzurichten, notwendig ist auf deranderen Seite auch eine Aufstockung der personellen Ressourcen.

Die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde zur Einrichtung der Förderklasse liegt vor, dieSchulkonferenz der Schule ist einverstanden.

3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb

Die für die Einrichtung der Internationalen Förderklassen erforderlichen Unterrichts- undDifferenzierungsräume stehen zur Verfügung.

Die Schulaufsicht hat die Zuweisung zusätzlicher Planstellen in Aussicht gestellt, sodass dieerforderlichen personellen Voraussetzungen vorliegen.

Primäres Ziel des Unterrichts in der Internationalen Förderklasse ist der Erwerb der deutschenSprache als Voraussetzung des Besuchs der Regelklasse. Dies nützt sowohl den Schülerinnen undSchüler der Internationalen Förderklassen als auch den Schülerinnen und Schüler der Regelklassen,dadurch dass die Sprachkenntnisse nicht erst dort entwickelt, sondern vielmehr zur Voraussetzungzum Übergang in eine Regelklasse werden.

Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie zusätzlicher Möblierung stehen imSchulbudget zur Verfügung.

Durch die Einrichtung der Förderklasse wird Ersatz für die bisher an der benachbartenReformpädagogischen Sekundarschule eingerichteten Förderklassen nach deren Auslaufengeschaffen.

Fazit:

Der Schulbetrieb befürwortet den Antrag der GHS Aretzstraße zum 01.02.2014 eine weitereInternationale Förderklasse einzurichten.

Durch das besondere Konzept der Internationalen Förderklassen können sprachliche und kulturelleIrritationen vermieden werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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Auszahlungen

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konsumtive Auswirkungen

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Personal-/

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 13.02.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:54