Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghier Einrichtung einer 5. Internationalen Förderklasse an der GHS Aretzstr. zum 01.02.2014
FB 45/0343/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Krott dankt zunächst der Verwaltung, dem Kommunalen Integrationszentrum und der GHS Aretzstraße für das Engagement.
Auf Nachfrage von Frau Griepentrog erläutert Herr Müllejans die derzeit ausreichende Lehrerversorgung. Um eine schulische Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und Seiteneinsteiger zu gewährleisten, ist die Schaffung weiterer Kapazitäten erforderlich.
Derzeit arbeiten die Kommunalen Integrationszentren der Stadt und der StädteRegion Aachen gemeinsam an einem Konzept zur Beschulung von Seiteneinsteigern.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss des Rates der Stadt Aachen genehmigt gemäß § 60 Abs.2, Satz 1Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die am 13.01.2014 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung, wonach dieEinrichtung einer 5. Internationalen Förderklassen an der GHS Aretzstraße ab dem zweitenSchulhalbjahr des Schuljahres 2013/14 zum 01.02.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Da die für den 16.01.2014 geplante Sitzung des Schulausschusses abgesagt wurde und die nächste Sitzung erst am 13.02.2014 stattfindet, war kurzfristig über den Antrag der GHS Aretzstraße zur Einrichtung einer weiteren Internationalen Förderklasse zum 01.02.2014 zu entscheiden.
Herr Oberbürgermeister Philipp und Ratsherr Boenke haben die Ausführungen der Verwaltung zur Einrichtung einer 5. Internationalen Förderklasse an der GHS Aretzstraße ab dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2013/14 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am 13.01.2014 zur Kenntnis genommen.
1. Ausgangssituation
Die GHS Aretzstraße hat die Einrichtung einer weiteren, nunmehr 5. Internationaler Förderklassenzum Schulhalbjahr des laufenden Schuljahres beantragt.
Durch die Einrichtung Internationaler Förderklassen werden den Seiteneinsteigern, die über keineoder nur sehr eingeschränkte Deutschkenntnisse verfügen, die notwendigen Fördermöglichkeiten zum
Erlernen der deutschen Sprache und damit der Zugang zum Regelschulsystem geboten und so dieGrundlage für eine schulische und berufliche Perspektive geschaffen.
2. Voraussetzungen für die Einrichtung
Durch die Einrichtung einer zusätzlichen Internationalen Förderklasse mit dem Schwerpunkt„Deutsch als Zweitsprache“ kann die Schule zukünftig der gestiegenen Nachfrage noch bessergerecht werde.
Die GHS Aretzstraße arbeitet seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet der Förderung vonSeiteneinsteigern. Es gibt bisher vier Internationale Förderklassen, darunter eineAlphabetisierungsklasse, eine Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse, eineweiterführende Klasse für Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen sowie eineberufsvorbereitende Klasse für Jugendliche, die auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Nach etwa1,5 Jahren wechseln die Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen und werden dort durch dasFörderkonzept der GHS Aretzstraße weiter eng begleitet und unterstützt.
Durch die Einrichtung einer weiteren Förderklasse mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Zweitsprache“möchte die GHS Aretzstraße zukünftig noch individueller auf die Voraussetzungen der Seiteneinsteigereingehen und gleichzeitig auch die Aufnahmekapazitäten erhöhen.
Aufgrund des pädagogischen Konzeptes, der vielfältigen Kompetenzen im Kollegium und derErfahrungen im System der Förderklassen empfindet es das Kollegium der GHS Aretzstraße alsVerpflichtung gegenüber den Kindern eine weitere Förderklasse einzurichten, notwendig ist auf deranderen Seite auch eine Aufstockung der personellen Ressourcen.
Die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde zur Einrichtung der Förderklasse liegt vor, dieSchulkonferenz der Schule ist einverstanden.
3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb
Die für die Einrichtung der Internationalen Förderklassen erforderlichen Unterrichts- undDifferenzierungsräume stehen zur Verfügung.
Die Schulaufsicht hat die Zuweisung zusätzlicher Planstellen in Aussicht gestellt, sodass dieerforderlichen personellen Voraussetzungen vorliegen.
Primäres Ziel des Unterrichts in der Internationalen Förderklasse ist der Erwerb der deutschenSprache als Voraussetzung des Besuchs der Regelklasse. Dies nützt sowohl den Schülerinnen undSchüler der Internationalen Förderklassen als auch den Schülerinnen und Schüler der Regelklassen,dadurch dass die Sprachkenntnisse nicht erst dort entwickelt, sondern vielmehr zur Voraussetzungzum Übergang in eine Regelklasse werden.
Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie zusätzlicher Möblierung stehen imSchulbudget zur Verfügung.
Durch die Einrichtung der Förderklasse wird Ersatz für die bisher an der benachbartenReformpädagogischen Sekundarschule eingerichteten Förderklassen nach deren Auslaufengeschaffen.
Fazit:
Der Schulbetrieb befürwortet den Antrag der GHS Aretzstraße zum 01.02.2014 eine weitereInternationale Förderklasse einzurichten.
Durch das besondere Konzept der Internationalen Förderklassen können sprachliche und kulturelleIrritationen vermieden werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 62015
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=62015
Hauptdokument
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Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 13.02.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:54