Integrationsratswahl 2014Änderung der Wahlordnung - Umsetzung der Erweiterungsmöglichkeiten der Neufassung § 27 GO NRW
Dez II/0011/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)
Stadtdirektorin Grehling erklärt ihr Bedauern über die Kurzfristigkeit des Einreichens der Vorlage. Aufgrund einer Ende des vergangenen Jahres ergangenen Änderung des § 27 der Gemeindeordnung NRW gebe es nun Erweiterungsmöglichkeiten zur Besetzung des Integrationsrates dahingehend, dass Vertreter benannt werden können, d.h. wie es ehedem im Jahre 2004 gewesen sei und im Jahre 2009 durch den Gesetzgeber abgeschafft worden sei. Dies erfordere nun in den Augen der Verwaltung eine Umgestaltung der Voraussetzungen vor Einreichung der Wahlvorschläge. Bisher habe man 50 Unterstützungsunterschriften für erforderlich gehalten, wolle diese Anzahl aber aufgrund der neuen Möglichkeiten reduzieren, weil ansonsten die fristgerechte Einreichung unter Umständen nicht möglich wäre. Die Verwaltung gedenke deshalb nun, die Wahlordnung des Integrationsrates mit Blick auf die gesetzlich eröffneten Erweiterungsmöglichkeiten aufzubereiten und parallel den Fraktionenals auch den Einzelmitgliedern sowie dem Integrationsrat zuzuleiten. Sofern keine Einwände erhoben würden, werde die entsprechende Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen 2014 erfolgen.
Die Änderung der Wahlordnung werde sodann zur förmlichen Beschlussfassung dem Rat der Stadt vorgelegt. Man sei von Seiten der Verwaltung gehalten, die Aufforderung zeitnah erfolgen zu lassen, da die Ergebnisse spätestens 48 Tage zuvor vorliegen müssen.
Ratsherr Başkaya, Piraten-Partei, begrüßt die Veränderungen. Er führt aus, dass seiner Erinnerung nach jeder Listenplatz einen Vertreter habe und fragt, inwiefern sich dies nun ändern werde.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass nach bisheriger Regelung kein Vertreter benannt werden könne. Durch die neue Gesetzeslage werde aber nun die Möglichkeit des Nachrückens beim Ausscheiden eines Mitgliedes eröffnet. Die Stadt Aachen habe zur Klärung der Frage der Handhabung in anderen Städten in NRW eine Rundfrage gestartet, die ergeben habe, dass die meisten Städte von der Möglichkeit der Benennung von Vertretern Gebrauch machen werden. Also werde sich auch die Stadt Aachen dieser Möglichkeit nicht verschließen.
Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, gibt an, dass die Vertretungsregelung für aus dem Rat entsendete Mitglieder klar gewesen sei und fragt, ob es sich um eine persönliche Vertretung oder um eine solche nach Liste handelt.
Stadtdirektorin Grehlingerläutert, dass es bisher schlichtweg keine Vertreterregelung im Integrationsrat gegeben habe. Nun eröffne das Gesetz neben durch Wahl zu Wählenden natürlich die Entsendung durch den Rat, an dieser zweiteiligen Besetzung ändere sich nichts, und die Benennung von Vertretern. Das werde nun entsprechend in die Wahlordnung aufgenommen werden.
Der Oberbürgermeister merkt an, dass die Wahlordnung in ihrem genauen Wortlaut dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt werde. Heute gehe es lediglich um die Grundsatzfrage, ob man in die Vorbereitung der Bekanntmachung gehen könne.
Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, fragt nach der Entstehung der Vertretungsliste.
Frau Lammers, Leiterin des Fachbereichs Recht und Versicherung, verweist auf die in der Vorlage enthaltene Empfehlung und erklärt, dass nun festgelegt werden könne, dass ein direkt gewähltes Mitglied bei seinem Ausscheiden aus dem Integrationsrat einen persönlichen Vertreter benennen könne.
Stadtdirektorin Grehling kündigt an, den Ratsmitgliedern die Änderungen in der Wahlordnung als Synopse zur Verfügung zu stellen. Parallel dazu werde man die Unterlagen für den Integrationsrat aufbereiten, der am 05.02.2014 tage, und dort das Einverständnis zu den Erleichterungen einholen. Nach erfolgter Bekanntmachung der Aufforderung werde der Rat förmlich über die neue Wahlordnung beschließen.
Der Oberbürgermeister erklärt abschließend, dass man den Tagesordnungspunkt kurzfristig als Tischvorlage auf die Tagesordnung habe setzen wollen, um eine Dringlichkeitsentscheidung zu vermeiden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt das vorgeschlagene Verfahren zur Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates sowie der Vorbereitung der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen am 25. Mai 2014 zustimmend zur Kenntnis.
Philipp
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß der Neufassung des § 27 Abs. 2 GO NRW können sowohl für die gewählten Mitglieder nach Listen und die Einzelbewerber ( § 27 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ) als auch für die vom Rat aus seiner Mitte bestellten weiteren Mitglieder des Integrationsrates Stellvertreter bestellt werden ( § 27 Abs. 2 Satz 4 GO NRW).
Dies war nach der bisherigen Fassung des § 27 GO ausgeschlossen.
Die Mehrzahl der befragten Städte in der StädteRegion wird von der Möglichkeit der Neufassung Gebrauch machen. Entsprechende Ratsbeschlüsse sind in Vorbereitung.
Die darauf zu erfolgende späte Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates bedingt aus Sicht der Verwaltung eine Vereinfachung des Verfahrens zur Beibringung der Wahlvorschläge.
Die bisherige Fassung der Wahlordnung der Stadt Aachen, wonach 50 Unterstützungsunterschriften für Listenvorschläge oder für Einzelbewerber erforderlich sind, erscheint hier nicht angezeigt und sollte im Rahmen der aufgrund der Neufassung des § 27 GO NRW ohnehin erforderlichen Änderungen gesenkt werden.
Um hier eine deutliche auch gebotene Vereinfachung zu erreichen, sollte aus Sicht der Verwaltung auf Unterstützungsunterschriften verzichtet werden für Bewerber, die in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode bereits im Integrationsrat vertreten waren. Für andere sollten die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften auf 10 gesenkt werden.
Hinsichtlich des Verfahrens der Stellvertreterwahl wird in der Gesetzesbegründung zu § 27 GO NRW beispielhaft erwähnt, dass bei der Wahl nach Listen die Stellvertreter den Listenbewerbern konkret zugeordnet werden könnten. Für Wahlvorschläge der Einzelbewerber müsste ein Stellvertreter benannt werden. Die gewählten Stellvertreter könnten auch bei einem Ausscheiden des gewählten Mitglieds nachrücken, wenn dies in der Wahlordnung geregelt ist.
Die Verwaltung beabsichtigt, von den gesetzlichen Erweiterungen umfassend Gebrauch zu machen bzw. auf ihrer Grundlage die Änderung der Wahlordnung zum Integrationsrat vorzubereiten und zur Verabschiedung zu empfehlen.
Entsprechend werden Unterlagen aufbereitet und den Fraktionen sowie den Einzelmitgliedern des Rates zugeleitet. Parallel wird die Zuleitung zum Integrationsrat 05.02.2014 vorbereitet.
Soweit hier keine Einwände erhoben werden wird auf dieser Grundlage die öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen 2014 erfolgen.
Die Änderung der Wahlordnung wird sodann zur förmlichen Beschlussfassung dem Rat vorgelegt.
Technische Details
ID: 62085
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=62085
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 20
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 29.01.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Dezernat II
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:50