13. Februar 2014 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 9Öffentlich

Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes gem. § 46, Abs. 4 des Schulgesetzes NRW (SchulG)hier Antrag der Gesamtschule Aachen-Brand

FB 45/0349/WP16 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Maria-Montessori-Gesamtschule hat ebenfalls einen Antrag auf Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes gestellt, jedoch ist dieser nicht fristgerecht für die Sitzung des Schulausschusses eingegangen.

Beschluss

Der Schulausschuss des Rates der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und ist mit der nach § 46, Abs. 2 SchulG beabsichtigten Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes an der Gesamtschule Aachen- Brand um zwei Schüler/innen in den Klassen, in denen mindestens zwei Schüler/innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden, einverstanden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss des Rates der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der nach § 46, Abs. 2 SchulG beabsichtigten Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes an der Gesamtschule Aachen- Brand um zwei Schüler/innen in den Klassen, in denen mindestens zwei Schüler/innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden, einverstanden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangssituation

Nach § 46, Abs. 2 SchulG in der Fassung des zum 01. August 2014 in Kraft tretenden 9. Schulrechtsänderungsgesetzes kann

„ Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Einvernehmen mit dem Schulträger die Zahl der in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I oder mit Sekundarstufe I aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen, wenn

  1. ein Angebot für Gemeinsames Lernen (§ 20 Absatz 2) eingerichtet wird,
  1. rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und
  1. im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweiligen Klassenfrequenzrichtwert nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz nicht unterschritten wird.

Die Vorschriften zu den Klassengrößen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz bleiben unberührt.“

Die Gesamtschule Aachen-Brand hat nunmehr die Reduzierung des durchschnittlichen Klassenfrequenzrichtwertes um 2 Schüler/innen je gebildeter Klasse beantragt.

Die Schule sieht in der Reduzierung der Klassengröße die notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Fortführung der integrativen /inklusiven Arbeit der Gesamtschule Aachen- Brand.

2. Voraussetzungen für die Einrichtung

Die o.g. gesetzlichen Vorgaben für die Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes sind erfüllt:

-an der Schule besteht seit über 15 Jahren ein Angebot für gemeinsames Lernen sowohl zielgleich als auch zieldifferent im Gemeinsamen Unterricht als auch in Integrativen Lerngruppen,

-um die Möglichkeit zur Reduktion der Klassengröße zu nutzen wird die Gesamtschule Aachen-Brand im kommenden Schuljahr mindestens 2 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro gebildeter Klasse aufnehmen,

-der Klassenfrequenzrichtwert (derzeit noch 28 – eine sukzessive Absenkung auf 26 ist geplant) wird nicht unterschritten.

3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb

Die Kapazitäten für das gemeinsame Lernen sind abhängig von personellen und sächlichen Voraussetzungen und werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde bestimmt, die Aufnahmekapazität für Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf insgesamt bleibt grundsätzlich erhalten.

Über die Aufnahmekapazität einer Schule, d.h. die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang, entscheidet der Schulträger (§46, Abs. 1 SchulG). Hier ist keine Änderung vorgesehen.

Die Gesamtschule wird zwar bei der vorgesehen Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes zukünftig bis zu 12 Schüler/innen weniger aufnehmen können, angesichts der insgesamt an den städtischen Gesamtschulen zur Verfügung stehenden Plätzen ist aber zunächst nicht davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang Aufnahmewünsche nicht berücksichtigt werden können.

Fazit:

Der Schulbetrieb ist mit der von der Gesamtschule Aachen-Brand vorgeschlagenen Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes einverstanden.

Hierdurch hat die Schule zukünftig eine größere Freiheit bei der Ausgestaltung der Konzepte des Gemeinsamen Lernens und kann intern entscheiden, ob sie bspw. kleinere „Integrationsklassen“ bildet und daneben größere Klassen, bei denen sie bis an die Obergrenze der Bandbreite geht.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 13.02.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:54