Ratsantrag Nr. 301 / 16 aus 2013 der UWG vom 02.07.20131. Pfand gehört daneben, Boxen für Pfandflaschen2. Ablagen für verpackte Essensreste ( Doggybags )
E 18/0140/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
Ratsherr Schnitzler, UWG, verweist eingangs auf seine beiden, in der Vorlage enthaltenen Anträge und bittet um eine getrennte Abstimmung hierüber.
Er verweist auf die rechtliche Bewertung der Verwaltung zum Thema Doggybags, nach der es sowohl aus hygienischer als auch aus haftungsrechtlicher Sicht problematisch sei, derartige Ablagestellen in der Innenstadt zu installieren. Als seinerzeit hierüber im Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb diskutiert worden sei, habe er die rechtliche Situation nicht abschätzen können. Inzwischen könne er aber zumindest anhand des in Köln ins Leben gerufene Food-Sharing, eine weltweite Entwicklung, die sich dem Retten und dem Teilen von Lebensmitteln widme, mitteilen, dass zumindest praktisch versucht werde, die Haftung der Stadt durch entsprechende Hinweisschilder an den Ablagestellen auszuschließen. Ob diese Beschilderung, nach der dann sowohl die Geber als auch die Nehmer von verpackten Essensresten auf eigene Gefahr handeln, rechtlich geeignet sei, die Haftung für die Stadt auszuschließen, werde derzeit noch geprüft. Sobald eine rechtlich sichere Basis vorhanden sei, werde der Antrag von Seiten der UWG ein weiteres Mal in den Rat eingebracht.
Das Projekt „Pfand gehört daneben – Boxen für Pfandflaschen“ sei aufgrund zu befürchtender Verschmutzungsprobleme und der Negativwirkung des Stadtbilds seitens der Verwaltung abgelehnt worden. Dabei gebe es in Deutschland zahlreiche Beispiele, die das Gegenteil belegten, wie bspw. die Städte Berlin oder München. Die Argumentation, dass die Pfandringe bzw. -boxen der Initiative zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs im öffentlichen Raum entgegenwirke, könne er nicht nachvollziehen, bestehe doch für jedermann die Möglichkeit, Getränke in Kiosken oder auch in Gaststätten käuflich zu erwerben. Auch über die Argumentation der Verschlechterung des Stadtbildes ließe sich trefflich streiten. Dieses würde sich im Zweifelsfall eher verbessern, werde durch die Pfandringe sichergestellt, dass Flaschenpfand nicht als Müll auf der Straße entsorgt werde. Sicherlich seien die Pfandringe ganz im Gegenteil noch dazu geeignet, die Motivationslage dahingehend zu erhöhen, dass das nicht mehr benötigte Flaschenpfand einem sinnvollen Zweck zufließen könne.
Die Stadt Köln sei gerade erst dem Antrag der dortigen SPD-Fraktion gefolgt und führe Pfandboxen ein.
Er wolle betonen, dass der Antrag der UWG nicht dem Zweck diene, das Problem der Massenarmut zu beseitigen. Vielmehr gehe es darum, den Menschen, die auf die kleinen Erträge durch das Sammeln von Flaschenpfand angewiesen seien, Respekt zu zollen.
Ergänzend wolle er beantragen, in der Pontstraße probeweise für einen Zeitraum von sechs Monaten eine Box zu installieren, um erste Erfahrungen zu sammeln und die Frage zu beantworten, wie man ein entsprechendes System etablieren könne.
Abschließend wolle er den Begriff Doggybag erklären. Es handele sich hierbei um einen Begriff aus dem kanadischen Vancouver und sei vom Sohn einer nicht unbekannten Aachener Unternehmerfamilie ins Leben gerufen worden. Dort werde das Wort mit sehr viel Respekt behandelt, weil es sich auf Nahrungsmittel beziehe, welche für Menschen vorgesehen seien und eben nicht für Hunde. Entsprechend gehe hiermit keine diskriminierende Betrachtungsweise einher.
Ratsherr Linden erklärt stellvertretend für die SPD-Fraktion, das diese dem Vorschlag der getrennten Abstimmung gerne folgen werde. Während die Doggybags grundsätzlich abzulehnen seien, seien Pfandringe durchaus diskussionswürdig. Sicherlich könne man die Fragen der Ästhetik und der Signalwirkung im Einzelnen debattieren, allerdings müsse man damit verbunden auch die Frage stellen, ob man das Sammeln von Pfandflaschen erschweren müsse, wenn andere Möglichkeiten vorhanden seien. Um diese zu beantworten, sei es sinnvoll, Pfandringe testweise an einigen markanten Stellen in der Stadt zu installieren und entsprechend Erfahrungswerte zu sammeln.
Der Oberbürgermeister sagt die getrennte Abstimmung zu und führt aus, dass bei positiver Entscheidung für die Pfandringe deren Nutzung ohnehin zunächst gestestet werde, so dass sich eine weitergehende Differenzierung bei der Abstimmung erübrige.
Ratsfrau Begolli betont, dass die Fraktion Die Linkeweder die Installation von Pfandringen noch die von Doggybags unterstützen werde. Politische Aufgabe sei die Bekämpfung von Armut und nicht ein Zurück in die Almosengesellschaft. Das Zunehmen der Armut in den Städten habe bekanntermaßen bundespolitische Ursachen und werde durch vielfältige Initiativen, Angebote und Maßnahmen abzumildern versucht. Die Installation von Pfandringen und Doggybags sei jedoch keine geeignete Maßnahme. Verwunderlich sei allerdings, dass gerade von der SPD-Fraktion eine Testphase beantragt werde.
Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, führt aus, niemals einen ähnlich menschenverachtenden Antrag gelesen zu haben, gebe sich Ratsherr Schnitzler doch oft als Menschenfreund. Biographien von Obdachlosen und in Armut gefallene Menschen seien oft sehr unterschiedlich. Armut müsse dringend bekämpft werden, nicht aber, indem man Hilfesuchende aus einem Gestus des 19. Jahrhunderts heraus mit Almosen abspeise und ihnen anbiete, ihren Hunger von Essensresten anderer zu stillen.
Der Antrag sei schlichtweg unmöglich und menschenunwürdig.
Ratsherr Başkaya, Piraten-Partei, spricht sich ebenfalls für die getrennte Abstimmung aus.
Die Argumentation der Stadt sei im Kern nachvollziehbar, relativiere sich am Ende jedoch wieder. So werde beispielsweise ins Feld geführt, dass selbst bei der Installation der Doggybags nicht verhindert werden könne, dass obdachlose oder arme Menschen weiterhin in Mülleimern nach Essen oder Pfandflaschen suchen. Weiterhin werde angeführt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass nicht nur Bedürftige sich an Pfandringen bedienen, sondern eben auch solche, die hier fast gewerbsmäßig vorgingen. Allerdings könne nicht jede Entscheidung mit einer fehlenden Kontrollmöglichkeit abgelehnt werden.
Die Ausführungen, nicht zu einer Almosengesellschaft zurückgehen zu wollen, lasse sich nur dann halten, wenn man Maßnahmen zu Änderung der Situation ergreife.
Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, stimmt der Argumentation des Stadtbetriebes, der ebenfalls der Pfandflaschenregelung widersprochen habe, voll zu. Zum einen führten sowohl Doggybags als auch Pfandringe zur stärkeren Verschmutzung der Stadt, bedenke man, dass diese sicherlich nicht nur sinngemäß benutzt würden. Daneben sei die Gefahr des Missbrauchs durch solche Menschen, die nicht der Zielgruppe angehören, extrem hoch.
Die Begrifflichkeit Doggybags stamme übrigens aus den USA und beschreibePakete für Hundebesitzer, die ihr übrig gebliebenes Essen zur Mitnahme für ihre Haustiere einpacken ließen. Die Begrifflichkeit in diesem Zusammenhang anzuführen, sei an sich schon verachtend. Aber es darüber hinaus Menschen zumuten zu wollen, in aller Öffentlichkeit Essensreste aus einem ungekühlten und entsprechend unhygienischen Behältnis zu nehmen, sei absolut entwürdigend. Im Grunde handele es sich um ein Thema, dass eigentlich keiner Diskussion bedürfe.
Ratsherr Luczak, Fraktion Die Grüne, fasst zusammen, dass hinsichtlich des Antrags zu der Installation von Doggybags Konsens herrsche. Gerichtet an Ratsherrn Schnitzler bestreitet er die dringende Notwendigkeit der Essenssuche aus Müllbehältnissen. Hier gebe es in Aachen viele andere Möglichkeiten der Unterstützung, die in Anspruch genommen werden können. Die Ausführungen von Ratsfrau Begolli unterstützend, sehe auch er in der Armut ein großes Problem, welches jedoch nicht anhand solcher Lösungsvorschläge diskutiert werden könne. Wichtig sei, eine würdige Situation für alle Betroffenen zu schaffen.
Dass man hingegen weitere Überlegungen zur Installation von Pfandringen anstrenge, begrüße er hingegen außerordentlich. Auch der Antrag der SPD-Fraktion, zunächst eine Probephase zu durchlaufen, halte er für äußerst sinnvoll. Diese solle dazu dienen, entsprechende Erfahrungen zu sammeln und diese in eine eventuelle Umsetzung fließen zu lassen. Das Wie obliege dabei der Verwaltung. Werde sich herausstellen, dass das Müllaufkommen größer werde, könne die Aktion ebenso wieder gestoppt werden. Den Versuch jedoch solle man in jedem Fall starten.
Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, ist verwundert über die im Vergleich zur Sitzung des Ausschusses Aachener Stadtbetrieb veränderten Mehrheiten. Hier habe man sich mit großer Mehrheit gegen die Installation von Pfandringen ausgesprochen. Die CDU-Fraktion sei nach wie vor der Meinung, dass die im Betriebsausschuss getroffene Entscheidung richtig sei. Der Gesinnungswandel bei der SPD-Fraktion sei nicht nachvollziehbar.
Ratsherr Schnitzler, UWG, erklärt, die Interpretation seines Antrags einem respektvollen Umgang mit Menschen in deren Entwürdigung nicht nachvollziehen zu können. Gerichtet an Ratsherrn Blum definiert er den Begriff Doggybags, der keinesfalls das Füttern von Hunden mit eigenen Essensüberresten zum Inhalt habe. Hierunter verstehe man vielmehr, dass man sich Essen zum Eigenverzehr einpacken lasse. Fakt sei, dass es nun einmal Menschen gebe, die auf diese Weise leben und es stehe niemandem zu, hierüber zu urteilen und darüber zu befinden, ob es sich hierbei um eine rechtmäßige, falsche, gute, moralische oder unmoralische Verhaltensweise handele. Er selbst habe mit den hiervon lebenden Menschen gesprochen und empfehle dies auch jedem anderen Ratsmitglied. Aus der Antragsbegründung gehe eindeutig hervor, dass es um den Respekt eben vor diesen Menschen gehe. Das hier gezeigte Verständnis von Sozialismus hingegen sei nicht unbedingt menschenfreundlich.
Der Oberbürgermeister erklärt abschließend, über beide Punkte gesondert abstimmen lassen zu wollen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt keine Behältnisse für Pfandflaschen und Ablagen für verpackte Essensreste im Stadtgebiet Aachen zu installieren.
Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb keine Behältnisse für Pfandflaschen und Ablagen für verpackte Essensreste im Stadtgebiet Aachen zu installieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem als Anlage beigefügten Ratsantrag der Unabhängigen WählerInnen Gemeinschaft Bürgerwille vom 02. Juli 2013 wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah einen Weg zu finden, an belebten Standorten der Aachener Innenstadt Behältnisse für Pfandflaschen (Pfandkiste, Pfandring) und Ablagen für in „Doggybags“ verpackte Essensreste zu installieren.
Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. „Pfand gehört daneben“ - Boxen für Pfandflaschen
Aus ordnungsbehördlicher Sicht besteht eine ablehnende Haltung, da die Installation von Pfandkisten oder Pfandringen an belebten Stellen in der Aachener Innenstadt der im Jahre 2011 durch einstimmige Beschlüsse des Hauptausschusses und des Rates der Stadt entwickelten „Initiative zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs im öffentlichen Raum“ widerspricht. Ein evtl. auch nur minimales Signal zu einer Verminderung der tatsächlichen negativen Begleiterscheinungen würde eine schleichende Zustimmung des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum bedeuten.
Selbst wenn diese Aktion nur in stark frequentierten Gebieten wie z.B. im Pontviertel umgesetzt werden würde, spräche dies, neben den optischen Aspekten, gegen die Aachener Initiative. Außerdem wäre mit einer Umsetzung dieser Maßnahme nicht ausgeschlossen, dass der Pfandflaschensammler trotzdem noch in Abfallbehältern nach Pfandflaschen Ausschau hält.
Das städtische Ziel sollte daher sein, die Nutzung bzw. Entsorgung von Flaschen im öffentlichen Raum zu vermeiden und nicht, sie auch noch zu fördern.
Zum anderen kann es durch diese Aktion zu weiteren Verunreinigungen innerhalb der Innenstadt kommen, wenn die Pfandkiste/ der Pfandring nur unzureichend von Pfandflaschensammlern geleert wird und Flaschen, die keinen Platz mehr in dieser Vorrichtung finden daneben gestellt werden und dabei ggf. zu Bruch gehen.
Darüber hinaus bieten derartige Behältnisse für Pfandflaschen nicht nur Platz für Schmierereien jeglicher Art sondern können auch als „Abfallbehälter“ missbraucht werden.
Diese potenziell negativen Begleiterscheinungen stehen im Widerspruch zur Aktion „Sauberes Aachen“ und hätten mithin kontraproduktive Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Stadt.
2. Ablagen für verpackte Essensreste (Doggybags)
Aus lebensmittelrechtlicher und lebensmittelhygienischer Sicht bestehen bei einem derartigen System gravierende rechtliche und hygienische Bedenken, da eine erhebliche Gesundheitsgefahr nicht auszuschließen ist.
Die Aufstellung derartiger Ablagen fällt unter das Lebensmittelrecht (VO (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene). Lebensmittelunternehmer und somit lebensmittelrechtlich Verantwortlicher ist der Aufsteller oder ein entsprechender Betreiber. Dieser übernimmt die volle lebensmittelrechtliche Verantwortung für die Einrichtung und den permanenten Betrieb derartiger Ablagen. Im Falle einer Aufstellung dieses Systems läge mithin die volle Verantwortung hierfür bei der Stadt Aachen.
Ebenfalls gegen die Aufstellung eines derartigen Systems spricht der Umstand, dass Essensreste Abfälle sind und nicht mehr als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen.
Außerdem sind keine ausreichenden Sicherungssysteme für die in „Doggybags“ verpackten Essensreste gegeben. Dazu gehören die Temperatureinhaltung der Lebensmittel, regelmäßige Kontrollen und Reinigung dieser Einrichtung sowie die Entsorgung verdorbener Essensreste. Ebenso kann ein Missbrauch der Lebensmittel sowie das Anziehen von Ungeziefer nicht ausgeschlossen werden.
Hinsichtlich der sozialen Aspekte derartiger Systeme wird darauf verwiesen, dass es im Stadtgebiet Aachen bereits zahlreiche kirchliche, caritative und städtische Angebote für Menschen gibt, die bedürftig erscheinen bzw. sind und die im Rahmen ihrer Hilfsangebote nicht nur existenzielle Bedürfnisse befriedigen, sondern darüber hinaus auch Gemeinschaft und Wärme bieten.
Nicht unerwähnt bleiben darf, dass es bei einer Anschaffung und Unterhaltung derartiger Behältnisse durch die Stadt zu einer Kostenerhöhung in den Gebührenhaushalten Stadtreinigung und/oder Abfallwirtschaft kommen wird. Inwieweit sich diese Kostenerhöhung auf die jeweiligen Gebührensätze auswirken wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund mangelnder Erfahrungswerte nicht abgesehen werden.
Durch beide Systeme soll vermieden werden, dass Menschen in Abfallbehältern nach Pfandflaschen und/oder Essenresten suchen. Es muss jedoch bezweifelt werden, dass diese Systeme zielführend sind, da nicht unterstellt werden kann, dass tatsächlich jede Pfandflasche oder alle Essensreste in diesen Systemen landet und der Sammler nicht doch sicherheitshalber im Abfallbehälter danach sucht. Darüber hinaus kann ebenso wenig ausgeschlossen werden, dass nicht bedürftige Personen sich der dann leicht zugänglichen Pfandflaschen bedienen, um sich so ein kleines Zubrot zu verdienen.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird seitens der Verwaltung weder die Aufstellung von Behältnissen für Pfandflaschen noch für Essensreste empfohlen.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 62102
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=62102
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 26.02.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:58