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Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige

FB 45/0348/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Wilms, CDU-Fraktion, lobt die ausgezeichnete Ausarbeitung der Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15. Dass man auf einem sehr guten Weg sei, zeigesich jetzt schon darin, dass die Vorgaben des Bundes der Bedarfsdeckung im U3-Bereich in Höhe von 35 % schon lange überschritten worden seien. Dies zeige deutlich den Stellenwert von Familien und von in Aachen lebenden Kindernauf.

Sie wolle an dieser Stelle der Verwaltung danken, insbesondere aber der Kämmerei sowie dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, die die strategischen sowie finanziellen Planungen gut durchgeführt haben. Hervorheben wolle sie an dieser Stelle das Engagement von Frau Will und Herrn Friedrich. Ebenfalls zu danken sei den Trägern, die erst eine 42%-ige Bedarfsdeckung im U3-Bereich möglich gemacht haben. Für 2017 habe man sich das Ziel gesteckt, diese auf 50 % aufzustocken.

Als Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses dürfe sie berichten, dass dieser dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt sei.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass, 1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 221 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung erfolgt, 2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2014/15 um 100 Plätze auf 600 Plätze erhöht wird, 3. im U3-Bereich 7 neue Plätze und im ü3-Bereich 20 neue Plätze für Kinder mit Behinderungen in den genannten Gesamtzahlen enthalten sein sollen, 4. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt und 5. die in der Anlage 5 genannten Einrichtungen vorbehaltlich einer gesetzlichen Neuregelung als „Einrichtungen im sozialen Brennpunkt“ gelten und dem Landesjugendamt gemeldet werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung

2014/15 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss folgendermaßen zu beschließen:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 und

Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt

Aachen, zu beschließen, dass

1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 221 Plätzen in KiBiz-geförderten

Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage

vorgesehenen Verteilung erfolgt,

2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im

Kindergartenjahr 2014/15 um 100 Plätze auf600Plätzeerhöht wird,

3. im U3-Bereich 7 neue Plätze und im ü3-Bereich 20 neue Plätze für Kinder mit Behinderungen in den genannten Gesamtzahlen enthalten sein sollen,

4. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des

in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt und

5. die in der Anlage 5 genannten Einrichtungen vorbehaltlich einer gesetzlichen Neuregelung als „Einrichtungen im sozialen Brennpunkt“ gelten und dem Landesjugendamt gemeldet werden.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 und

Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgendermaßen zu beschließen:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass

1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 221 Plätzen in KiBiz-geförderten

Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage

vorgesehenen Verteilung erfolgt,

2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im

Kindergartenjahr 2014/15 um 100 Plätze auf600Plätzeerhöht wird,

3. im U3-Bereich 7 neue Plätze und im ü3-Bereich 20 neue Plätze für Kinder mit Behinderungen in den genannten Gesamtzahlen enthalten sein sollen,

4. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des

in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt und

5. die in der Anlage 5 genannten Einrichtungen vorbehaltlich einer gesetzlichen Neuregelung als „Einrichtungen im sozialen Brennpunkt“ gelten und dem Landesjugendamt gemeldet werden.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und beschließt,

dass,

1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 221 Plätzen in KiBiz-geförderten

Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage

vorgesehenen Verteilung erfolgt,

2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im

Kindergartenjahr 2014/15 um 100 Plätze auf600Plätzeerhöht wird,

3. im U3-Bereich 7 neue Plätze und im ü3-Bereich 20 neue Plätze für Kinder mit Behinderungenin den genannten Gesamtzahlen enthalten sein sollen,

4. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des

in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt und

5. die in der Anlage 5 genannten Einrichtungen vorbehaltlich einer gesetzlichen Neuregelung als „Einrichtungen im sozialen Brennpunkt“ gelten und dem Landesjugendamt gemeldet werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Umsetzung der U3-Entwicklungsplanung führt zu einer Versorgungsquote von 41,87 % im

Kindergartenjahr 2014/2015 (Beginn am 01.08.2014).

Die Planung wird am 11.02.2014in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung vorgestellt.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ausreichende Haushaltsmittel sind in der Entwurfsfassung des Haushalts (VN nach Finanzausschuss) vorgesehen.

Ausreichende Haushaltsmittel sind in der Entwurfsfassung des Haushalts (VN nach Finanzausschuss) vorgesehen

investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

0

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

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Ergebnis

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0

0

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+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

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Technische Details

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 26.02.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:58