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Integrationsratswahl 2014Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates

Dez II/0012/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf die in der Vorlage enthaltene Synopse zur Wahlordnung.

Ratsherr Başkaya, Piraten-Partei, fragt, ob im Falle des Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes der persönliche Vertreter oder ein Listenbewerber nachrücke.

Frau Lammers, Leiterin des Fachbereichs Recht und Versicherung, erläutert, dass es eben so wie beim Rat beim Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes üblich sei, dass der auf dem nächsten Listenplatz stehende Kandidat nachrücke. Gleiches gelte für die Vertreter.

Um das Nachrückverfahren jedoch so flexibel wie möglich zu gestalten, habe man die Möglichkeit eingeräumt, im Falle des Ausscheidens einen Nachfolger ungeachtet dessen Listenplatzierung zu benennen. So sei es bspw. auch möglich, den Drittplatzierten als Nachfolger anzugeben.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Änderung der Wahlordnung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat befürwortet die Einführung der Stellvertreterwahl für die Mitglieder des Integrationsrates und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Wahlordnung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 29.01.2014 den Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates sowie der Vorbereitung der Bekanntmachung betreffend die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen am 25. Mai 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen und hierdurch die Möglichkeit eröffnet, von der gesetzlichen Option einer Stellvertreterwahl Gebrauch zu machen.

Gemäß der Neufassung des § 27 Abs. 2 GO NRW, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), in Kraft getreten am 31. Dezember 2013, können sowohl für die gewählten Mitglieder nach Listen und die Einzelbewerber (§ 27 Abs. 2 S. 2 GO NRW) als auch für die vom Rat aus seiner Mitte bestellten weiteren Mitglieder des Integrationsrates, Stellvertreter bestellt werden (§ 27 Abs. 2 S. 4 u. 5 GO NRW). Nach der bisherigen Fassung des § 27 GO NRW war eine Stellvertretung für die Mitglieder des Integrationsrates ausgeschlossen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Mitwahl der Stellvertreter und das einzuhaltende Verfahrensrecht in der Wahlordnung geregelt sind. Mit der Änderung der der bisher geltenden Wahlordnung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Stellvertreterwahl geschaffen. Im Übrigen enthält die geänderte Wahlordnung die notwendigen gesetzlichen Anpassungen sowie weitergehende Verfahrenserleichterungen.

Auswirkungen

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 26.02.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat II
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:58