29. Juni 2005 um 17:00, Agentur für Arbeit Aachen, Raum 400 4. Etage
TOP 6Öffentlich

Berichterstattung über die Arbeit der ARGE

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Raschke erläutert als Geschäftsführer der ARGE, die ab 15.7.05 räumlich in der Arbeitsagentur angesiedelt ist, die bereits im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 26.4.05 vorgestellte Übersicht zur Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten. Es handele sich dabei um die Auflistung der beantragten Stellen (inzwischen 1700), wovon etwa 1300 Stellen umsetzbar seien, weil 400 Anträge das Kriterium der Gemeinnützigkeit nicht erfüllt hätten. Die Arbeitsgelegenheiten, so genannte „1 € Jobs“, würden unter der Voraussetzung eingerichtet, dass sie gemeinnützig (einer unbestimmten Zahl von Menschen zukommend) sind und zusätzliche Aufgaben (ansonsten nicht oder nicht in dem Umfang wahrgenommen) beinhalten. Bisher seien 580 Stellen bei kirchlichen Trägern genehmigt. Die Aufgabe der Arbeitsgelegenheiten bestehe darin, Berufserfahrung zu vermitteln, die über Praktika im Rahmen der Ausbildung hinausgehen. Weiterhin gebe es die Instrumente Qualifizierung und Hilfeplanvereinbarungen, um Arbeitssuchende in den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Herr Philipp fragt nach, wie „1 € Jobs“ mit dem Handwerk, insbesondere dem Baugewerbe, vereinbar seien. Herr Raschke teilt mit, dass es im Handwerk nur Arbeitsgelegenheiten gebe, wenn parallel dort Qualifizierungen angeboten werden. Hinsichtlich der Fragen zur Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit sei man mit den Kammern in Kontakt. Außerdem würden bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigung mbH (GIB) die Kriterien für die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten erarbeitet.

Herr Schultheis regt an, im Handwerk zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, zum Beispiel Selbsthilfeunternehmen. Herr Philipp gibt zu Bedenken, dass „1 € Jobs“ im Handwerk in der Regel nicht zugelassen seien und dass das Handwerk im Wettbewerb mit gemeinnützigen Trägern (zum Beispiel Wabe e.V.), die Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Arbeitsprojekten fördern, sogar unterliegt.

Frau Doum-Brammertz ergänzt, dass die meist aus dem niedrigschwelligen Bereich kommenden „1 € Jobber“ wegen des hohen Betreuungsaufwands für das Handwerk als Mitarbeiter nicht in Frage kommen.

Herr Lübben, Herr Nadzeyka, Frau Reinartz, Frau Rennert, Herr Visé, Herr Winkler und Herr Schultheis bitten um Darstellung der Auswahlkriterien und der bisherigen Abwicklung, insbesondere was den Erfolg des Instruments Arbeitsgelegenheiten und die Gefahr des Missbrauchs angeht.

Herr Raschke teilt mit, dass „1 € Jobs“ auch für private Unternehmen in Frage kommen, beispielsweise habe der Entsorgungsfachbetrieb RelektrA (mit 15 Beschäftigten) für niedrigschwellige Arbeitsbereiche mit gemeinnützigem Charakter 80 Stellen beantragt. Die tatsächlich genehmigungsfähige Zahl der Arbeitgelegenheiten stehe jedoch noch nicht fest.

Die Besetzung der genehmigten Stellen erfolge zu 80 % auf Eigeninitiative der Arbeitssuchenden, der Rest auf Initiative der Fallmanager bei der ARGE. Das Interesse sei bei Arbeitslosengeld I und II - Beziehern (zur Zeit 17000 Personen) groß, bei letzteren insbesondere dadurch, dass durch die Vergütung von 1 € pro Stunde die Bezüge aufgestockt werden könnten. Häufig würden aber andere Instrumente wie zum Beispiel Qualifizierung eher zur Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt führen. Es gebe eine Abbrecher- bzw. Nichtantrittsquote von 25 %. Bei Abbruch müssten Bezieher von Arbeitslosengeld II mit Kürzungen rechnen. Die Anstellung in „1 € Jobs“ erfolge für die Dauer von 6, bei anschließender Ausbildung von 9 Monaten mit einer Wochenarbeitszeit bis zu 30 Stunden.

Der Erfolg dieses Arbeitsmarktinstruments sei nach 6 Monaten noch nicht quantifizierbar. Einige Träger würden zwar Anschlussbeschäftigungen für die „1 € Jobber“ auf dem 1. Arbeitsmarkt finden, aber die Quote sei noch nicht befriedigend. Um einem Missbrauch vorzubeugen würden entsprechende Leistungsvereinbarungen mit den Trägern getroffen und stichprobenweise unangemeldete Kontrollen durchgeführt.

Frau Hilger ergänzte im Hinblick auf die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten in Unternehmen, dass die Erfüllung der Kriterien ausschlaggebend sei, die Privatwirtschaft aber auch grundsätzlich Zugang zu diesem Arbeitsmarktinstrument habe.

Auf die Frage von Frau Blume nach der Vermittlungsquote für Ausländer und deren Chancen, einen „1 € Job“ zu bekommen, teilt Herr Raschke mit, dass für Ausländer die gleichen Kriterien gelten wie für Inländer. Dies sei auch in der Vermittlungsquote erkennbar.

Herr Hasse teilt mit, dass das Instrument Arbeitsgelegenheiten positiv von verschiedenen Qualifizierungsträgern gesehen und daraus eine bessere Vermittlungsmöglichkeit in den 1. Arbeitsmarkt abgeleitet wird. Allerdings gebe es auch Schwierigkeiten mit dem Instrument, beispielsweise bei der Zuweisung der Stellen und beim Wechsel in andere Arbeitsbereiche.

Frau Rennert bittet zum Thema um laufende Berichterstattung.

Herr Raschke sagt zu, dem Ausschuss über den Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten die Berichte der ARGE, die ohnehin regelmäßig im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgetragen werden, zukommen zu lassen.

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und europäische Angelegenheiten nimmt die Ausführungen der ARGE zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, künftig über die Arbeit der ARGE zu informieren.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Wirtschaft und europäische Angelegenheiten
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Datum
Mi., 29.06.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Status
gemischt