25. Februar 2014 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 8Öffentlich

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen über die Errichtung und den Betrieb einer Leitstelle der StädteRegion Aachen

FB 11/0217/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer Leitstelle der Städte Region Aachen zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer Leitstelle der Städte Region Aachen zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) vom 26.02.2008 war es Aufgabe der Stadt und des Kreises Aachen, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit den Übergang von Aufgaben der Stadt Aachen auf die Städteregion zu regeln. In diesem Sinne hatten Stadt und Kreis Aachen bereits am 17.12.2007 eine solche Vereinbarung geschlossen, die durch das Aachen-Gesetz bestätigt wurde. In deren Ziffer 35 Satz 1 werden u.a. die Aufgaben der Leitstelle auf die Städteregion übertragen. Allerdings kann gemäß Ziffer 35 Satz 2 die Stadt Aachen aufgrund einer weiteren öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Aufgaben des Rettungswesens beauftragt werden.

Dementsprechend war und ist es Ziel der Stadt, die Leitstelle für den Rettungsdienst, den Feuerschutz, die technische Hilfeleistung sowie bei Maßnahmen in Folge von Großschadensereignissen für die StädteRegion zu betreiben. Nach diesbezüglichen intensiven Verhandlungen zwischen den beiden Verwaltungen, die wesentlicher Bestandteilder einvernehmlichen Bestrebungen waren, zu einer Optimierung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu kommen, ist der als Anlage beigefügte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet worden. Dieser Entwurf wird nunmehr den politischen Gremien der StädteRegion und der Stadt zur Kenntnis gebracht.

Nach entsprechender Beschlusslage und notwendiger Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln werden StädteRegion und Stadt gemeinsam gewährleisten, dass die Vereinbarung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ausgeführt wird.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 25.02.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat V
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:57