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Integrationsratswahl 2014Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates

Dez II/0012/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Nach kurzer Vorstellung durch Herrn Emonts erläutert Frau Lammers vom Fachbereich Recht und Versicherung, dass infolge der Gesetzesänderung zu § 27 GO NRW eine Änderung der Wahlordnung für die Integrationsratswahl 2014 erforderlich ist.

Bis einschließlich 2013 war es nicht möglich Vertreter in den Integrationsrat zu wählen. Die Neufassung des § 27 GO NRW vom 19. Dezember 2013 besagt, dass sowohl für die gewählten Listenmitglieder als auch für Einzelbewerber und Ratsmitglieder Stellvertreter bestellt werden können.

Der § 27 GO NRW schreibt dies nicht vor, sondern lässt die Möglichkeit hierzu offen. Dazu müssen die entsprechenden Regelungen in der Wahlordnung getroffen werden. Der Rat der Stadt Aachen hat sich in seiner Sitzung vom 29.01.2014 für die Stellvertreterregelung ausgesprochen. Der Integrationsrat wird nun um Zustimmung gebeten. Der Rat wird dann in der Sitzung am 26.02.2014 die entsprechend geänderte Wahlordnung beschließen. Die Wahl des Integrationsrates wird am 25.05.2014 zusammen mit der Kommunalwahl und der Europawahl stattfinden. Für den Fall, dass in einem Wahllokal weniger als 50 Stimmen abgegeben werden wird zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in der neuen Wahlordnung die Bildung eines Zählvorstandes geregelt. Bei den Listen oder Einzelbewerbern, die in der letzten Wahlperiode ununterbrochen im Integrationsrat vertreten waren, wird bei erneuter Kandidatur auf Unterstützungsunterschriften verzichtet. Neue Listen und Einzelbewerber benötigten nach der alten Wahlordnung 50 Unterstützungsunterschriften für die jeweilige Kandidatur. Zur Erleichterung des Verfahrens, welches 48 Tage vor der Wahl abgeschlossen sein muss, wird die neue Wahlordnung nur noch 10 Unterstützungsvorschriften vorschreiben. Nach ausführlicher Erörterung um die Einführung einer Vertreterregelung, deren Ziel die Wahrung der Kontinuität der Arbeit des Gremiums ist, entscheidet sich der Integrationsrat für eine Vertreterregelung. Für die kommende Integrationsratswahl soll zusätzlich zu den Bewerberlisten und für evtl. Einzelbewerber eine weitere Liste mit Vertretern aufgestellt werden, da diese mitgewählt werden müssen. Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, folgt der Integrationsrat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Beschluss

Der Integrationsrat befürwortet die Einführung der Stellvertreterwahl für die Mitglieder des Integrationsrates und empfiehlt dem Rat, die Änderungen der Wahlordnung des Integrationsrates zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat befürwortet die Einführung der Stellvertreterwahl für die Mitglieder des Integrationsrates und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Wahlordnung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 29.01.2014 den Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates sowie der Vorbereitung der Bekanntmachung betreffend die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen am 25. Mai 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen und hierdurch die Möglichkeit eröffnet, von der gesetzlichen Option einer Stellvertreterwahl Gebrauch zu machen.

Gemäß der Neufassung des § 27 Abs. 2 GO NRW, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), in Kraft getreten am 31. Dezember 2013, können sowohl für die gewählten Mitglieder nach Listen und die Einzelbewerber (§ 27 Abs. 2 S. 2 GO NRW) als auch für die vom Rat aus seiner Mitte bestellten weiteren Mitglieder des Integrationsrates, Stellvertreter bestellt werden (§ 27 Abs. 2 S. 4 u. 5 GO NRW). Nach der bisherigen Fassung des § 27 GO NRW war eine Stellvertretung für die Mitglieder des Integrationsrates ausgeschlossen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Mitwahl der Stellvertreter und das einzuhaltende Verfahrensrecht in der Wahlordnung geregelt sind. Mit der Änderung der der bisher geltenden Wahlordnung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Stellvertreterwahl geschaffen. Im Übrigen enthält die geänderte Wahlordnung die notwendigen gesetzlichen Anpassungen sowie weitergehende Verfahrenserleichterungen.

Auswirkungen

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 05.02.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat II
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:52