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A: Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher Dell- für den Bereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider StraßeB: Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 hier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/1067/WP16 · Entscheidungsvorlage

A: Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher Dell- für den Bereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider StraßeB: Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 für den Bereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem Knotenpunkt Roermonder-/ Kohlscheider Straße, hier:Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Nacken berichtet einleitend, dass inzwischen ein detailliertes Geruchsgutachten eines externen Fachbüros vorläge, aus dem sich neue Erkenntnisse über die rechtliche mögliche und sinnvolle Abgrenzung der Bebauung ergeben hätten. Danach erfülle die bisherige Bebauungsgrenze die Schutzansprüche aus der Geruchsimmissionsschutzrichtlinie, der Gutachter empfehle jedoch auf der Grundlage einer Einzelfallbetrachtung, die Bebauung nur in den Bereichen zuzulassen, die rechnerisch an weniger als 3% der Jahrestage mit überaus unangenehmen Gerüchen belastet sind. Dies würde bedeuten, auf ca. 15 Baugrundstücke zu verzichten, die Verwaltung schlage jedoch vor, die ursprünglich geplanten Wohnbauflächen jetzt nicht zu reduzieren, sondern die konkrete Entscheidung über eine mögliche Vermarktung später zu treffen.

Für die SPD-Fraktion zeigt sich Herr Plum erleichtert über die jetzt vorliegenden Erkenntnisse. Damit besteht nicht mehr die Gefahr, dass man auf eine maßgebliche Zahl der dringend benötigten Wohneinheiten verzichten müsse. Seine Fraktion werde der Verwaltungsvorlage daher heute zustimmen, zudem bitte man darum, den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss ebenfalls über diese Entwicklung zu informieren.

Für die Fraktion Die Linke bedauert Herr Müller, dass es durch die bisherige Kommunikation in dieser Angelegenheit zu Irritationen gekommen sei, die der Sache nicht dienten. Dennoch freue man sich über die guten Nachrichten und werde der Verwaltungsvorlage ebenfalls zustimmen.

Für die FDP-Fraktion bekräftigt Herr Dr. Vossen die auch den bisherigen Beratung zum Ausdruck gebrachte ablehnende Haltung seiner Fraktion zu dem gesamten Projekt. Auch die aktuelle Vorlage der Verwaltung biete Anlass zu kritischen Nachfragen: Es sei nicht klar, inwieweit das subjektive Empfinden hinsichtlich der Geruchsbelastung berücksichtigt werden könne, zudem stelle man sich die Frage, was passiere, wenn der Gutachter irre und die Belastung doch höher sei. Nach seiner Einschätzung sei es nicht auszuschließen, dass es dann zu Schadenersatzansprüchen kommen könne. Seine Fraktion werde jedenfalls auch weiterhin gegen die Fortführung des Verfahrens stimmen.

Für die Fraktion der Grünen legt Herr Rau dar, dass man auch weiterhin auf eine technische Lösung für die durch das Regenrückhaltebecken verursachte Geruchsproblematik hoffe und die Verwaltung dementsprechend bitten wolle, mit dem Wasserverband im Gespräch zu bleiben. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung könne man folgen, auch der Beibehaltung der ursprünglich geplanten Wohnbauflächen, allerdings müsse im weiteren Verfahren sichergestellt werden, dass eine Vermarktung der kritischen Grundstücke rechtssicher möglich sei. Zudem halte man es bei einer städtebaulichen Maßnahme mit diesem Umfang für sinnvoll, frühzeitig die Gesamtprojektkosten darzustellen, daher bitte man die Verwaltung darum, eine solche Aufstellung vorzulegen.

Für die CDU-Fraktion betont Frau Schlick, dass auch ihre Fraktion Wert darauf lege, dass bei einer Vermarktung der vom Gutachter als belastet eingestuften Grundstücken kein Schaden für den Erwerber und auch für die Stadt entstehe. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wolle man zustimmen, beantrage jedoch zusätzlich, dass man sich den Beschlussergänzungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich anschließe. Diese habe nochmals die geltende Beschlusslage bezüglich der Gleichzeitigkeit des Baubeginns von Umgehungsstraße und Wohngebiet bekräftigt und empfohlen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung möglichst zeitnah durchzuführen.

Herr Gilson führt ergänzend hierzu aus, dass es bei einem Baugebiet dieser Größenordnung wichtig sei, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und umfassend zu informieren. Auch die Bürgerinitiative fordere ja eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, wobei es natürlich fraglich sei, inwieweit man an einer solchen Berechnung die Entscheidung für oder gegen ein solches Projekt festmachen wolle.

Herr Schaffrath weist darauf hin, dass die erste Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der möglicherweise notwendigen Reduzierung der Wohnbauflächen und die Ergebnisse aus dem jetzt vorgelegten Gutachten um den Faktor 10 divergierten. Es sei nicht glaubhaft dargestellt worden, wie es zu einer solchen Abweichung kommen könne. In dieser Frage müsse großer Wert auf die Rechtssicherheit gelegt werden, hierzu müsse man seriös arbeiten und die gewonnenen Erkenntnisse absichern, bevor man darauf das weitere Verfahren aufbaue. Zudem halte er es für dringend geboten, dass sich die Verwaltung mit den Argumenten der Bürgerinitiative auseinander setze. Insgesamt sei er mit der Vorlage der Verwaltung nicht einverstanden, dies gebe er hiermit zu Protokoll.

Frau Nacken erläutert, dass die erste Aussage der Verwaltung bezüglich der möglichen Einschränkungen durch das Regenrückhaltebecken auf einer eigenen, groben Einschätzung beruht hätte. Das jetzt vorliegende Geruchsgutachten sei von einem externen Fachbüro erstellt worden und werde im weiteren Verfahren in die Abwägung eingestellt. Man befinde sich noch am Anfang des Prozesses, und diese Thematik werde noch mehrfach Gegenstand von Beratungen sein. Man befinde sich auch weiterhin in Gesprächen mit dem Wasserverband, eine technische Lösung der Geruchsproblematik sei jedoch derzeit nicht absehbar. Was die Projektkosten angehe, so seien im aktuellen Haushalt bereits Ansätze für Planung, Erschließung und Umgehungsstraße enthalten.

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Schlick und die Herren Plum, Dr. Vossen, Müller, Rau, Schaffrath und Gilson sowie seitens der Verwaltung Frau Nacken beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung Deckung des Wohnbauflächenbedarfs der Stadt Aachen Bau einer Haupterschließungsstraße/Ortsumgehung zwischen Horbacher Straße und Roermonderstraße die Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher Dell- für den Planbereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße im Stadtbezirk Aachen-Richterich sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 für den Bereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich der Dellstraße und nördlich der Banker-Feld-Straße. Auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung mit der zeitnahen Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Er schließt sich der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich an und bekräftigt ebenfalls die Notwendigkeit gleichzeitigen Baubeginns der Wohnbebauung nach Bebauungsplan Nr. 950 und der Erschließungsstraße/ Ortsumgehung Richterich nach Bebauungsplan Nr. 955.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

  • Deckung des Wohnbauflächenbedarfs der Stadt Aachen
  • Bau einer Haupterschließungsstraße/Ortsumgehung zwischen Horbacher Straße und Roermonderstraße

die Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher Dell- für den Planbereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße im Stadtbezirk Aachen-Richterich sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 für den Bereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich der Dellstraße und nördlich der Banker-Feld-Straße zu beschließen.

Damit gilt der Antrag der CDU-Fraktion mit der lfd. Nr. 84 als behandelt.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

  • Deckung des Wohnbauflächenbedarfs der Stadt Aachen
  • Bau einer Haupterschließungsstraße/Ortsumgehung zwischen Horbacher Straße und Roermonderstraße

die Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher Dell- für den Planbereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße im Stadtbezirk Aachen-Richterich sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 für den Bereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich der Dellstraße und nördlich der Banker-Feld-Straße.

Erläuterungen

Erläuterungen:

A: Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher Dell-

B: Änderung des Flächennutzungsplanes

hier:Aufstellungsbeschluss

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Aus dem Gebiet der Rahmenplanung -Richtericher Dell- aus dem Jahr 2005 werden derzeit der Bebauungsplan Nr. 950 –-Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd- und die FNP-Änderung Nr. 128 erarbeitet. Dieses Plangebiet umfasst den südwestlichen Teil des Rahmenplangebietes als ersten Bauabschnitt. Mit der nun vorgesehen Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 (FNP) und dem Aufstellungsbeschluss soll die Entwicklung des weiteren Rahmenplangebietes vorbereitet werden.

Mit Schreiben vom 29.11.2013 hat die CDU-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, das Bebauungsplanverfahren für die Erschließungsstraße (Ortsumgehung Richterich) einzuleiten und mit oberster Priorität zu bearbeiten. Mit der Einleitung der Bauleitplanung wird dem entsprochen.

  1. Verhältnis zwischen den Plangebieten „FNP-Änderung“, „Aufstellungsbeschluss“ und „Bebauungsplan“

Zu unterscheiden sind drei Planungsebenen:

Übergeordnet: Änderung des FNP

Daraus entwickelt: Aufstellungsbeschluss Nr. A 255

Daraus entwickelt: Plangebiete einzelner Bebauungspläne

Die Plangebiete der FNP-Änderung, des Aufstellungsbeschlusses und daraus entwickelter Bebauungspläne müssen nicht identisch sein.

  1. FNP-Neuaufstellung – Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 (FNP)

3.1.Bezug zur FNP-Neuaufstellung

Auch wenn derzeit der Flächennutzungsplan neu aufgestellt wird und in dieser Neuaufstellung einschließlich der FNP-Änderung Nr. 128 das gesamte Gebiet des Masterplanes Richtericher-Dell als Prüffläche für Wohnen aufgenommen ist, soll dennoch parallel zur Aufstellung weiterer Bebauungspläne eine flächenmäßig zum großen Teil identische Änderung des Flächennutzungsplanes als eigenständiges Verfahren angestoßen werden. Hintergrund ist, dass die Programmberatung für die FNP-Neuaufstellung im Frühjahr 2014 vorgesehen ist und der Zeitpunkt, wann der neu aufgestellte FNP rechtskräftig wird, noch nicht abzusehen ist.

3.2.Bedarf

Die Stadt Aachen hat als Grundlage für die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Wohnbauflächen in der Stadt Aachen von der Firma Empirica (heute Quaestio) im Jahr 2008 ein Gutachten mit drei Szenarien zur Entwicklung des Aachener Wohnungsmarktes bis zum Jahr 2028 erarbeiten lassen. Im Dezember 2010 hat der Rat der Stadt Aachen auf der Grundlage dieses Gutachtens die „Aachen-Strategie-Wohnen“ verabschiedet mit dem Ziel, das Szenario 2 „Wohnungsmarktoffensive“ weiter zu verfolgen. Das Szenario „Wohnungsmarkoffensive“ geht davon aus, dass insbesondere der Umlandabwanderung von Familien durch einen offensiven und attraktiven Wohnungsbau entgegengewirkt werden kann.

Aktuell besteht zudem ein hoher Bedarf an studentischem Wohnraum. Zugleich entstehen neue Bedarfe durch die Campusentwicklung sowie durch die erhöhte Nachfrage an neuen Wohnformen (altersgerechtes Wohnen, Wohngruppen etc.). Aus dem Wohnungsmarktbericht 2012 geht hervor, dass es durch den Wegfall großer Teile des sozialen Wohnungsbaubestandes aus der Mietbindung unter anderem auch an bezahlbarem Wohnraum mangelt.

Im Wohn- und Liegenschaftsausschuss am 19.03.2013 und im Planungsausschuss am 11.04.2013 erfolgte ein aktueller Sachstandsbericht zur „Aachen-Strategie-Wohnen“. Hier wurde die Verwaltung beauftragt, das Gutachten des Instituts Empirica / Quaestio zu aktualisieren. Da in der „Aachen Strategie Wohnen“ ein zielgruppenorientiertes Bedarfsangebot gefordert wird, soll eine Konkretisierung der Bedarfslage, vor allem in Bezug auf einzelne Teilräume wie Richtericher Dell, im Rahmen dieser Aktualisierung erfolgen.

Zudem lässt die Stadt Aachen ein Baulandkataster erarbeiten, in dem die Bauflächenreserven im Innenbereich erfasst werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in das weitere Verfahren einfließen.

3.3.Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 (FNP)

Der Bereich der geplanten Flächennutzungsplanänderung ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Es handelt sich hier um die letzte große Baulandreserve im Stadtgebiet Aachen.

Der Masterplan Aachen 2030 beschreibt die Umsetzung der Rahmenplanung „Klimaschutzsiedlung Richtericher Dell“ als eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Handlungsfeldes „Qualitätsoffensive Wohnen“. Es handelt sich zum einen um die Prüfung der Flächenreserve im Regionalplan und die Forcierung der derzeitigen Baulandentwicklung, zum anderen um die klimagerechte Gestaltung von Wohnquartieren. Insgesamt sollen durch Umsetzung der Rahmenplanung im Bereich Richtericher Dell (1. Bauabschnitt und 2. geplantes FNP-Änderungsverfahren) ca. 850 - 900 WE geschaffen werden.

Für das Plangebiet ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Die im Flächennutzungsplan dargestellte „Flächen für die Landwirtschaft“ soll in die Darstellung „Wohnbaufläche“ geändert werden, um somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Rahmenplanung Richtericher Dell zu schaffen.

Da die ursprüngliche Vorgehensweise, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ortsumgehung durch ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen, nicht zeitnah genug umgesetzt werden kann, soll nun durch die Flächennutzungsplanänderung auch die planungsrechtliche Voraussetzung für einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan geschaffen werden.

Im laufenden Verfahren zur Flächennutzungsplanneuaufstellung ist das Plangebiet als Prüffläche für Wohnbauflächen aufgenommen. Das Ergebnis des städtebaulichen Screenings und der Umweltprüfung wird in das Flächennutzungsplanänderungsverfahren Richtericher Dell einfließen.

  1. Abgrenzung des Gebietes des Aufstellungsbeschlusses Nr. A 255, Geruchsgutachten

In den Erläuterungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde der Bedarf an Wohnbauflächen dargelegt. Dies gilt entsprechend für die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Aufstellungsbeschluss, der das gesamte Gebiet der FNP-Änderung und bereits vorhandene Wohnbauflächen an der Banker-Feld-Straße umfasst, dokumentiert die Zielsetzung, das Rahmenplangebiet zügig zu entwickeln und bietet eine Grundlage um flexibel die Abgrenzungen der weiteren Bebauungspläne festlegen zu können.

Nachdem in einer überschlägigen Berechnung zunächst angenommen werden musste, dass die Geruchsbelastungen durch das Mischwasserrückhaltebecken an der Horbacher Straße dazu führen, dass das Plangebiet verkleinert werden muss (siehe hierzu die Ausführungen im Sachstandsbericht Vorlagen–Nr. FB 61/0990/WP16), führen die detaillierten Berechnungen zu folgendem Ergebnis:

Auf Grundlage eines im Januar 2014 eingegangenen detaillierten Geruchsgutachtens wurden neue Erkenntnisse über die sinnvolle Abgrenzung der geplanten immissionssensiblen Bebauung Richtericher Dell ggü. dem Mischwasser-Rückhaltebecken (MRB) an der Horbacher Straße gewonnen.

Auch wenn die Ausbreitungsberechnung belegt, dass die bisherige Bebauungsgrenze die pauschalen Schutzansprüche aus der GIRL (Geruchsimmissions-richtlinie NRW) erfüllt (Grenzwert: weniger als 10% der Jahrestage geruchsbelastet = 36 Tage), so zieht der Gutachter aufgrund des besonders unangenehmen Charakters des Geruchs (Ekelempfinden u./o. Übelkeit weckend) in diesem Zusammenhang eine notwendige Einzelfallbetrachtung zur Beurteilung heran, die auch in der GIRL vorgesehen ist. Diese Herangehensweise führt zu einer Empfehlung des Gutachters, die Bebauung nur in den Bereichen zuzulassen, die rechnerisch an weniger als 3% der Jahrestage (max. 11 Tage) mit überaus unangenehmen Gerüchen belastet sind.

In der Anlage 5 ist die Häufigkeit der Geruchsstunden dargestellt. Für die Lage der Haupterschließungstraße /Ortsumgehung und die Abgrenzung des Plangebietes bedeutet das Ergebnis der Untersuchung, dass keine Veränderungen gegenüber der Rahmenplanung erforderlich werden. Ca. 15 Baugrundstücke liegen innerhalb des Bereiches, in dem die 3% - Grenze um bis zu 1,8 Prozentpunkte überschritten wird. Da es sich bei der GIRL allerdings nur um eine Empfehlung, nicht um eine gesetzliche Vorgabe handelt, sollen die geplanten Wohnbauflächen in diesem Bereich nicht reduziert werden.

Auf die Inhalte des Geruchsgutachtens werden die Interessenten bei der Vermarktung hingewiesen.

Das gesamte Gebiet kann aufgrund seiner Größe und des damit verbundenen Zeitaufwandes für das Planverfahren nicht als ein Bebauungsplan bearbeitet werden. Daher sollen aus dem Gebiet des Aufstellungsbeschlusse in parzellenscharfen


Abgrenzungen einzelne Plangebiete für Bebauungspläne festgelegt werden. Die abschnittweise Entwicklung des Plangebietes bietet die Möglichkeit, in der jeweiligen Ausarbeitung auf geänderte / weiterentwickelte Anforderungen reagieren zu können.

  1. Ausblick auf das nachfolgende Bebauungsplanverfahren und finanzielle Auswirkungen

Teil der Rahmenplanung Richtericher Dell ist auch die Haupterschließungsstraße/Ortsumgehung die von der Horbacher Straße, teilweise beidseitig angebaut, im nordöstlichen Teil des Rahmenplangebietes zur Roermonder Straße führt. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau dieser Erschließungsstraße, die zur Ableitung des aus dem gesamten Rahmenplangebiet entstehenden Verkehrs, der Entlastung der Ortsdurchfahrt und der Ableitung des überörtlichen Verkehrs dient, sollten ursprünglich durch ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden, aufgrund des weiten Planungshorizontes für dieses Verfahren wurde dieses nicht weiter verfolgt.

Eine alternative Möglichkeit, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der Haupterschließungsstraße/Ortsumfahrung geschaffen werden. Teil dieses Bebauungsplanverfahren werden auch das Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Querung des Amstelbaches sowie das Verfahren nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) zur Querung der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach.

Für die Gesamterschließung Richtericher Dell wurden nach bisherigem Planstand ausreichende Mittel veranschlagt.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bereich des Plangebietes -Richtericher Dell- den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu fassen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion

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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses (Zu TOP I/2 wird der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hinzugeladen.)
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 06.03.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:01