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Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014

FB 32/0027/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei 10 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 als Ordnungsbehördliche Verordnung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Hauptausschuss

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der OrdnungsbehördlichenVerordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

Für den Rat der Stadt

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 als Ordnungsbehördliche Verordnung.

Philipp

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 17.02.2014 beantragt die Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe für den Stadtbezirk Aachen-Brand die Freigabe eines zusätzlichen Termins für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für den 06.04.2014, sowie einen mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 29.01.2014 freigegebenen Termin vom 19.19.2014 auf den 26.10.2014 zu verschieben.

Die Gründe für die Änderungswünsche ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten o.a. Schreiben sowie aus dem Schreiben des Herrn Bezirksbürgermeister Aachen-Brand, Herr Herbert Henn, vom 21.02.2014.

Über die Änderungswünsche entscheidet die Bezirksvertretung Aachen-Brand durch Dringlichkeitsentscheidung. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

Der Verordnungsentwurf ist vertretbar, da auch nach Berücksichtigung der Änderungswünsche in keinem Stadtbezirk bzw. –teil die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie nicht die Gesamtzahl für das ganze Stadtgebiet von höchstens 11 Sonn- und Feiertagen überschritten wird.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen: keine

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (4)

IG Brand v. 17.2.14
994.0 KB · PDF
BezBM Brand v. 21.2.14
615.6 KB · PDF
Ladenöffn. 2014
35.4 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.03.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:07