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Umbau Schleidener StraßeSachstandsbericht

BA 4/0118/WP16-1 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Niederschrift ist ein Plan zum Umbau der Schleidener Straße beigefügt.

Frau Poth erläutert die Verwaltungsvorlage hinsichtlich der geplanten Querungshilfen in Höhe der Häuser Nr. 41 und Nr. 107/116 sowie die Parkplatzsituation und empfiehlt aus den dargelegten Gründen an der ursprünglichen Beschlussfassung festzuhalten.

Die CDU-BF bedankt sich für den Vortrag und erinnert, dass sich die Bezirksvertretung bereits mehrfach und ausführlich mit den Querungshilfen befasst hat. Beim derzeitigen Zustand der Schleidener Straße sind die dort gefahrenen Geschwindigkeiten als bedenklich anzusehen. Die geplanten Querungshilfen haben u. a. das Ziel, die Geschwindigkeiten auf ein erlaubtes Maß zu reduzieren. Insoweit ist die Verwaltungsvorlage für sie

überzeugend. Die CDU-BF regt die Prüfung an, ob eine Verbesserung des Parkraumangebotes vor dem Imbiss Delahaye und der Kfz.-Werkstatt Peters erreicht werden kann.

Die SPD-BF schließt sich den Ausführungen der CDU-BF an und spricht sich positiv zu der Verwaltungsvorlage und den Ausführungen von Frau Poth aus.

Nachdem auch die Grüne-BF dem zustimmt, ergeht folgender


Hinsichtlich der reinen baulichen Umsetzung trägt Frau Poth vor, was während der Informationsveranstaltung am 05.02.2014 vordringlich im Fokus der betroffenen Bürger stand. Die Umleitung über die Albert-Einstein-Straße ist jedoch aus Sicht der Verwaltung notwendig, da ein vernünftiger Ausbau bei Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs auf der Schleidener Straße nicht möglich ist. Vor der Grundstücksparzelle neben dem Haus Nr. 119 konnte ein weiterer Parkplatz integriert werden und der Gehweg wird dort über den bisherigen Muldenstreifen geführt.

Auf Nachfrage der SPD-BF antwortet Frau Poth, dass bezüglich der Umleitungsstrecke keine nennenswerten massiven Beschwerden vorliegen. Mehrere Mitarbeiter/-innen haben zu verschiedenen Zeiten die Situation beobachtet und festgestellt, dass die Umleitung funktioniert; derzeit wird kein Handlungsbedarf gesehen.

Die Grüne-BF sieht die Problematik in der Umleitung vielmehr für den Busverkehr. Aber auch hier entgegnet Frau Poth, die ASEAG habe sich bisher noch nicht beschwert.

Die CDU-BF macht darauf aufmerksam, dass die gewünschte Umleitungsbeschilderung für den Lkw-Fernverkehr in Brand und an Gut Kalkhäuschen noch nicht aufgestellt wurde und dass viele Fahrzeugführer das Stopp-Schild an der Albert-Einstein-Straße ignorieren. Ansonsten sollte die Umleitungsregelung mit der verbundenen Verteilung der Verkehrslast zunächst so bleiben. Sie begrüßt das Angebot der Verwaltung, die Kommunikation mit den Bürgern zu ermöglichen und erinnert an den seinerzeitigen Brückenbau in Kornelimünster. Im Laufe der damaligen Bauarbeiten wurde auf der Umleitungsstrecke immer wieder mal die eine oder andere „Stellschraube“ gefunden, und damit eine Verbesserung erreicht.

Herr Büchel erinnert anschließend daran, dass jegliche Baumaßnahmen immer Einschränkungen mit sich bringen.

Anmerkung zum Protokoll:

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen als Anordnungsbehörde teilt mit:

Im Rahmen der Bürgeranhörung zum Ausbau Schleidener Straße wurde aus den Anwesenden folgende Anregung gemacht:

Kann an der Trierer Straße für den Schwerlastverkehr eine Verkehrslenkungstafel aufgestellt werden, damit der Verkehr gar nicht erst über diesen Abschnitt in die Eifel fährt? Kann für die Bauzeit auf der Umleitungsstrecke über die Albert-Einstein Straße eine Begrenzung der Belastung (t) vorgenommen werden, um die Belastung auf dieser Nebenstraße so gering wie möglich zu halten?

Nach den Verkehrsbeobachtungen und Erfahrungen mit dem Schwerlastverkehr auf der Trierer Straße ist festzustellen, dass die meisten LKW aus Aachen bzw. von der Autobahnabfahrt Brand durch Brand nach Stolberg (Freunder Landstraße) abbiegen. Von denen, die weiter durch Kornelimünster fahren, biegen wiederum die meisten nach Breinig oder nach Venwegen ab. Die LKW-Fahrer, die von Aachen bzw. der A 44 nach Roetgen oder weiter in die Eifel wollen, nutzen jetzt schon die A 44 und die Monschauer Straße, weil sie darüber viel zügiger und ampelfreier fahren können. Ein Durchgangsverkehr von Aachen-Forst durch Brand und Walheim nach Roetgen ist vor Ort nicht spürbar zu erkennen. Die LKW, die die Umleitungsstrecke befahren, sind weitestgehend Ziel- und Quellverkehre Walheim. Durch den großen Abstand zwischen der Autobahnauffahrt Aachen-Brand und der Baustelle in Walheim fehlt den LKW-Fahrern auch am Standort der Tafeln der Bezug zur eigentlichen Baustelle.

Schließlich ist die Umleitungsstrecke durch die Albert-Einstein-Straße in Hinsicht auf die verfügbare Fahrbahnbreite durchaus zur Aufnahme des örtlichen LKW-Anteils am Umleitungsverkehr geeignet und es hat seit Einrichtung der Umleitungsstrecke keine negativen Erkenntnisse über unangemessenen LKW-Verkehr gegeben.

Aus diesem Grunde wird die Straßenverkehrsbehörde keine zusätzlichen Hinweistafeln aufstellen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob eine Verbesserung des Parkraumangebotes vor dem Imbiss Delahaye und der Kfz.-Werkstatt Peters erreicht werden kann.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Umbau Schleidener Straße, 1. Bauabschnitt

Hier: Wunsch der Anlieger und der Bezirksvertretung auf Planänderung

Am 03.05.2010 führte die Verwaltung eine Bürgerinformation zur Planung der Schleidener Straße durch. Dabei wurde u. a. die Art und Lage der geplanten Querungshilfen erläutert. Diesbezüglich wurden von den anwesenden Bürgern keine Einwände erhoben.

In der Sitzung der BV am 18.01.2012 und im Mobilitätsausschuss am 2.02.2012 wurde der Planungsbeschluss gefasst. Dieser bildete die Grundlage für die Konkretisierung der Planung im 1. Bauabschnitt zwischen Ortseingang und Montebourgstraße. In der Sitzung der Bezirksvertretung am 29.08.2012 und des Mobilitätsauschusses am 06.09.2012 wurde der Baubeschluss als Basis für den Finanzierungsantrag gefasst.

Der Ausführungsplan wurde am 20.03.2013 von der Bezirksvertretung und am 21.03.2013 vom Mobilitätsausschuss beschlossen, mit der Auflage im Bereich der Haus Nr. 101 bis 119 weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen. Dem wurde in einer geänderten Planung Rechnung getragen, die in diesem Bereich 12 zusätzliche Parkstände vorsieht. Auf der Grundlage der so geänderten Planung wurde ausgeschrieben und der Bauauftrag vergeben.

In der Bürgerinfo zur baulichen Umsetzung der o. g. Planung am 05.02.2014 wurden die Planung, der Bauablauf und die dazu notwendige Verkehrsführung dargestellt. In der anschließenden Diskussion wurden neben Fragen zur den potentiellen Problemen im Umleitungsverkehr Einwände bezüglich der Art und Lage der Querungshilfen in Höhe Haus Nr. 41 und im Bereich Haus 107 / 116 geäußert.

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Bereich der Querungshilfe am Ortseingang in Höhe Haus 41 (Anlage 1)

Schon im Vorentwurf für die Schleidener Straße sind eingehende Prüfungen zur Lage der Mittelinsel im Ortseingangsbereich vorgenommen worden. Eine denkbare Variante war zwischen den Einfahrten zu den Häusern 40 und 42. Dort ist jedoch ein Regenrückhaltebecken, zu dem seitlich ein Schaltschrank angebracht ist. Um die Querungshilfe an dieser Stelle zu realisieren, müssen mindestens zwei Bäume gefällt und der Schaltschrank und der Überlauf des Rückhaltebeckens verlegt werden. Dies ist mit hohem technischem und finanziellem Aufwand verbunden und ist deshalb schon in der Vorplanung verworfen worden.

Eine Variante war die Verschiebung weiter in die Ortslage hinein. Dies widerspricht dem verkehrstechnischen Sinn einer Mittelinsel, die neben der Querungsfunktion als verkehrsberuhigendes Element den Ortseingangsbereich betont und geschwindigkeitsdämpfend wirkt. Durch die optische Einengung der Fahrbahn werden die Verkehrsteilnehmer deutlicher als mit einem Ortseingangsschild auf die Ortslage aufmerksam gemacht und passen die Fahrgeschwindigkeit an.

Aus diesen Gründen ist eine Verlagerung besagter Querungshilfe nicht zu empfehlen.

Querungshilfe und Mulde auf Höhe der Häuser 107 / 116 (Anlage 2)

Von Anliegern der westlichen Straßenseite wird die asymmetrische Lage der Fahrbahnaufweitung bemängelt, weil sie höhere Lärmimmissionen befürchten. Sie schlagen eine Insel symmetrisch zur Straßenachse vor, damit der Fahrbahnrand ca. einen Meter von ihren Häusern abrückt.

Für die Mittelinsel wurde eine asymmetrische Anordnung gewählt, so dass sie als zusätzliches Element zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten im Zulauf auf den geplanten Kreisverkehr mit der Montebourgstraße / Hahner Straße wirken kann. Der Unterschied der Fahrbahnrandabstände im Vergleich zu einer symmetrischen Anordnung beträgt ca. 1,0 m und bewirkt laut durchgeführter Computersimulation keine spürbare Pegelveränderung an den Fassaden, die ca. 8 m vom Fahrbahnrand entfernt sind.

Die von den Anliegern vorgeschlagene Verlagerung der Insel hätte zur Folge, dass die vorhandene Mulde auf einer Länge von 21 m Länge verfüllt und als Gehweg befestigt und mit einer bis zu 1 m hohen Winkelsteinwand auf dieser Länge abgestützt werden muss. Die Kosten dafür betragen ca. 20.000 €. Durch den Höhenunterschied zwischen neuem Gehweg und dem angrenzenden Gelände entsteht ein Gefahrenpotential, das bei der geplanten Böschung nicht gegeben ist. Die Verwaltung rät deshalb von der Änderung der Planung an dieser Stelle ab.

Parkraum auf der Ostseite (Anlage 3)

Ergänzend zur der Diskussion über die Querugshilfen wurde die Frage nach zusätzlichem Parkraum gestellt, da im Ausbauplan im Bereich der Querungshilfe vor Haus 107 der Parkstreifen unterbrochen ist und die Mulde/Grünstreifen erhalten bleibt.

Die vorliegende Ausführungsplanung berücksichtigt den Beschluss, zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Allerdings muss der aus Gründen der frühen Erkennbarkeit der Querungshilfe auf einer Länge von 20 m gem. RAST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) unterbrochen werden. Der Gehweg verbleibt in diesem Bereich am Fahrbahnrand und der vorhandene Höhenunterschied zur tieferliegenden privaten Heckenpflanzung kann mit einer Böschung ausgeglichen werden.

Sollte zusätzlicher Parkraum ergänzend zu dem bereits erweiterten Parkangebot als dringlich erachtet werden, können im weiteren Verlauf noch Parkstände vorgesehen werden.

Die Verwaltung rät aus den o.g. Gründen von der Änderung der Planung im Bereich der Häuser 107/116 ab.

Falls die Bezirksvertretung eine Änderung der bisher beschlossenen Planung empfiehlt, ist dazu kurzfristig ein Beschluss des MOA erforderlich.

Abstimmungsergebnis

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 05.03.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:59