11. März 2014 um 16:00, Kantinenraum, VG Mozartstraße
TOP 4.2Öffentlich

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2013hier: Alter Schlachthof, Endausbau

FB 61/1077/WP16 · Entscheidungsvorlage

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2013hier: Alter Schlachthof, Endausbau

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Jahn weist darauf hin, dass die Mehrkosten nicht durch den Soll-Stand in der Bauausführung, sondern durch die Schaffung von Stellplätzen entstanden seien.

Ratsherr Krenkel erkundigt sich nach der Höhe der Kosten für den Bodensachverständigen.

Frau Poth führt aus, dass die Baufirma darauf hingewiesen habe, dass der Bodensachverständige die Auffassung der Verwaltung bestätigt habe und sagte zu, die Höhe der Sachverständigenkosten Ratsherrn Krenkel unmittelbar mitzuteilen.

Ratsfrau Schmitt-Promny möchte wissen, ob der Investor die Mehrkosten übernimmt.

Frau Grehling erwidert, dass grundsätzlich mit jedem Investor durchaus verhandelt werden könne,er aber in seiner Entscheidung frei sei, ob er unter den Umständen noch investieren möchte.

Frau Poth macht deutlich, dass ein Interesse daran bestehe, das Baugebiet so darzustellen, wie es einmal nach der Fertigstellung aussehen solle.

Ratsherr Haase merkt an, dass die neuen Gewerbegebiete anders aussehen als die alten Strukturen. Das Beispiel Campus sei nicht von der Stadt zu vertreten, sondern vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb.

Der Ausschussvorsitzende stellt klar, dass darauf zu achten sei, dass vor dem Finanzausschuss auch die zuständigen Fachausschüsse entsprechend zu befassen seien.

Frau Poth erwidert, dass dies im vorliegenden Fall auf Grund von terminlichen Zwängen nicht möglich gewesen sei.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 150.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-02100-300-1 „Metzgerstraße, Ausbau Feldstraße bis Schlachthof“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“, zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 150.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-02100-300-1 „Metzgerstraße, Ausbau Feldstraße bis Schlachthof“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“, zu erteilen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 150.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-02100-300-1 „Metzgerstraße, Ausbau Feldstraße bis Schlachthof“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“, zu erteilen.

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 150.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-02100-300-1 „Metzgerstraße, Ausbau Feldstraße bis Schlachthof“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Industriegebiet „Alter Schlachthof“ werden seit November 2013 die Erschließungsstraßen A und B ausgebaut. Auf Drängen von verschiedenen Seiten wurde abweichend vom üblichen Verfahren der Endausbau veranlasst, obwohl die Bebauung der angrenzenden Grundstücke nicht abschließend geklärt war. In der Folge ergab sich daraus sowie durch unerwartet auftretendes Grundwasser zusätzlicher Finanzierungsbedarf, der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:

  1. Entschädigungskosten durch Stillstand

Mit den Bauarbeiten wurde am 11.11.2013 in der Straße A begonnen. Zu der Zeit liefen noch Verhandlungen der Liegenschaftsverwaltung mit einem Investor für die angrenzende 3-Fingerhalle. Für den Vertragsabschluss war der Zugang zu dem Gebäude bedeutsam, die eine Anpassung der Planung an die veränderten Gegebenheiten erforderte, die sich negativ auf die Baukosten auswirkt. Auf dem nördlichen Parkplatz mussten die geplanten Pflanzfelder und die Parkstände um einen Meter verschoben werden, um den Zugang zu dem o.g. Gebäude zu gewährleisten. Durch die notwendige Abstimmung und Planänderung entstand ein Stillstand von drei Arbeitstagen und damit verbundene Mehrkosten von 11.261 € bei den Bauarbeiten und 6.050 € für die Ingenieurleistungen.

  1. Grundwasserhaltung

Bei der Herstellung der Anschlüsse der Straßenablaufkörper an den Kanal wurde bei 1,50 m unter Gelände Grund- und Sickerwasser in der Kanaltrasse angetroffen, obwohl die vorangegangenen Kanalbauarbeiten im Jahr 2007 in einer trockenen Baugrube durchgeführt werden konnten. Ein Versuch, das Wasser aus der Baugrube abzupumpen, scheiterte. Nach Hinzuziehung eines Sachverständigen, musste vom ursprünglichen Verbauverfahren auf einen wasserdichten Verbau umgestellt werden.

  1. Zusätzliche Straßenabläufe

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Verkehrsfläche werden auch die angrenzenden Parkplätze auf privaten städtischen Flächen hergestellt. Die Topografie des Geländes und die vorhandene bzw. eine potentielle angrenzende Bebauung machte die Anlage zusätzlicher Straßenabläufe auf dem Parkplatz erforderlich.

Die unter 2. und 3. genannten zusätzlichen Arbeiten haben eine Verlängerung der Bauzeit um zwei Monate und Mehrkosten in Höhe von 81.310 € für die Baugruben und 30.000 € für die Straßenablaufkörper und –leitungen verursacht.

  1. Bodenverbesserung und Bauleitung

Der größere Aufwand bei den Bauleistungen zieht gem. HOAI Mehrkosten beim Ingenieurhonorar nach sich. Für die zusätzlichen Leistungen im Rahmen der externen örtlichen Bauüberwachung und bevorstehende Mehrleistungen für Bodenverbesserung werden weitere Mittel i. H. von 21.379 € vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Durchführung der Baumaßnahme wurden beim Fachbereich 61 unter dem PSP-Element 5-120102-900-01100-300-1 „Metzgerstraße Ausbau Feldstraße-Schlachthof“, insgesamt Mittel i. H. v. 78.264 € zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich beim Fachbereich 23 unter dem PSP-Element 5-011301-900-00800-300-1 „Schlachthofgelände, Entwicklung und Herstellung“ Mittel i. H. v. 492.091,38 € zur Beauftragung der Tiefbauarbeiten.

Aufgrund von Nachträgen und Mehraufwendungen in der Baumaßnahme werden zusätzliche Mittel i. H. v. 150.000,- € benötigt.

Da die Mehrkosten im Haushalt 2013 nicht eingeplant waren, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW notwendig.

Die Deckung erfolgt durch die im Haushaltsjahr 2013 bereitgestellten Mittel des PSP-Elementes 5-120102-900-06300-300-1 „ICE Bahnhof, Südlicher Eingang“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“, da die Mittel dort nicht komplett verausgabt wurden. Dort werden die Mittel entsprechend gesperrt und für die Baumaßnahme „Metzgerstraße, Ausbau Feldstraße bis Schlachthof“ zur Verfügung gestellt.

Da durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-000-02100-300-1 „Metzgerstraße Ausbau Feldstraße – Schlachthof“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

78.264,00

228.264,00

0

0

137.400,00

287.400,00

Ergebnis

78.264,00

228.264,00

0

0

137.400,00

287.400,00

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-150.000

0

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

5.536,00

5.536,00

0

0

0

0

Abschreibungen

6.920,00

6.920,00

0

0

0

0

Ergebnis

12.456,00

12.456,00

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

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Technische Details

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Metadaten

TOP
Ö 4.2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 11.03.2014
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:01