3. April 2014 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände -hier: -Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB-Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB-Empfehlung zum Satzungsbeschluss

FB 61/1090/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände -hier: -Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB-Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB-Empfehlung zum Satzungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die SPD-Fraktion begrüßt Herr Plum dieses Projekt, mit dem an exponierter Stelle eine der letzten Nachkriegsbrachen endlich einer Nutzung zugeführt werden könne. Man sei insbesondere froh über die Tatsache, dass hier dringend benötigter Wohnraum mit einem guten Schlüssel für sozial geförderten Wohnungsbau realisiert werden könne. Die vorgestellte Planung werde der Situation gerecht, daher werde man dem Rat heute den Satzungsbeschluss empfehlen.

Für die Fraktion der Grünen schließt sich Herr Rau der positiven Beurteilung des Vorhabens an. Auch seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, zusätzlich beantrage man jedoch noch 3 Ergänzungen im städtebaulichen Vertrag. In den Vorgesprächen habe der Investor signalisiert, dass er bereit sei, öffentlich geförderten Wohnungsbau mit einem Anteil über den üblicherweise geforderten 20% zu realisieren, dies bitte man entsprechend auch im Vertrag festzuschreiben. Weiterhin sei man der Auffassung, dass eine Wohnanlage mit 160 Wohneinheiten und einem öffentlichen Innenbereich dieser Größenordnung ein Quartiersmanagement benötige, um dauerhaft zu funktionieren. Auch hierzu habe der Investor Bereitschaft signalisiert, daher solle auch dies mit einer entsprechenden Klausel in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden. Als letzten Punkt halte man es für wichtig, dass die technischen Dachaufbauten eine Ummantelung baulicher Art erhielten, um ein angemessenes städtebauliches Gegenüber für die denkmalgeschützten Gebäude auf der anderen Straßenseite sicherzustellen.

Für die Fraktion Die Linke zeigt sich auch Herr Müller erfreut darüber, dass die Umsetzung dieses Projekts nun konkret werde. Der Investor habe immer die Bereitschaft gezeigt, öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen, und auch wenn man generelleine Konzentration von öffentlich gefördertem Wohnungsbau in bestimmten Vierteln verhindern und stattdessen eine Durchmischung im Stadtgebiet fördern wolle, halte man diesen Standort für gut geeignet, einen hohen Anteil öffentlich geförderter Wohnungen aufzunehmen. Aus diesem Grund schließe man sich dem Vorschlag der Grünen an, einen Anteil von möglichst deutlich über 20% im Vertrag festzuschreiben.

Für die FDP-Fraktion plädiert Herr Dr. Vossen dafür, dass Projekt nicht durch die Forderung nach einer möglichst hohen Quote an geförderten Wohneinheiten zu gefährden. Die Verwaltung könne dies bis zur Ratssitzung mit dem Investor klären.

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren Plum, Rau, Müller und Dr. Vossen sowie seitens der Verwaltung Frau Nacken und Herr Kriesel beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 885 gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: -Die straßenseitigen Gebäudehöhen an der Geneisenaustraße werden von vorher GH 179,0 – 183,0 auf GH 179,4 – 181,4 NHN geändert; -Die straßenseitigen Gebäudehöhen im Eckbereich des Hohenzollernplatzes werden von vorher GH 182,5 – 186,5 auf GH 183,5 – 185,5 NHN geändert; -die Zulässigkeit von Überschreitungen dieser Höhen durch transparente Brüstungen wird festgesetzt; Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den geänderten Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen, wobei die Verwaltung beauftragt wird, mit dem Investor bis zur Ratssitzung die Aufnahme der folgenden Punkte in den städtebaulichen Vertrag zu verhandeln: - Einrichtung eines Quartiersmanagements - Verkleidung/ Sichtschutz für die technischen Dachaufbauten - Realisierung eines Anteils von öffentlich gefördertem Wohnungsbau zwischen 20% und 50%

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 885 gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Die straßenseitigen Gebäudehöhen an der Geneisenaustraße werden von GH 179,0 – 183,0

auf GH 179,4 – 181,4 NHN geändert;

-Die straßenseitigen Gebäudehöhen im Eckbereich des Hohenzollernplatzes werden von vorher GH 182,5 – 186,5 auf GH 183,5 – 185,5 NHN geändert;

-die Zulässigkeit von Überschreitungen dieser Höhen durch transparente Brüstungen wird festgesetzt;

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den geänderten Bebauungsplan Nr. 885- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 885 gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Die straßenseitigen Gebäudehöhen an der Geneisenaustraße werden von vorher GH 179,0 – 183,0 auf GH 179,4 – 181,4 NHN geändert;

-Die straßenseitigen Gebäudehöhen im Eckbereich des Hohenzollernplatzes werden von vorher GH 182,5 – 186,5 auf GH 183,5 – 185,5 NHN geändert;

-die Zulässigkeit von Überschreitungen dieser Höhen durch transparente Brüstungen wird festgesetzt;

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den geänderten Bebauungsplan Nr. 885- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

hier: Bericht über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Am 04.09.2013 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und am 10.10.2013 im Planungsausschuss die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände beschlossen. Die Offenlage erfolgte vom 15.01.2014 bis zum 17.02.2014.

  1. Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung ging eine Anregung ein. Der Anwohner fordert eine barrierefreie Gestaltung des Außengeländes. Zusätzlich verweist er auf ein sog. Bielefelder Modell hin, in dem das gesamte Wohnumfeld so gestaltet wird, dass Menschen mit Handycaps so lange wie möglich eigenständig leben können.

Beide Anregungen sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Der Investor verfolgt das Ziel den Außenbereich barrierefrei auszubauen. Die Häuser werden zudem mit Lift ausgestattet.

Die Stellungnahme des Bürgers zusammen mit der Eingabe der Behörden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit und Behörden) beigefügt.

  1. Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB

Parallel wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 2 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben.

Dem Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland (KBD) liegen keine konkreten Anhaltspunkte für die Existenz von Bombenblindgängern vor. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass trotzdem noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Entsprechende Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wie bei Erdarbeiten zu verfahren ist, werden in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen.

Das Rheinische Amt für Denkmalpflege fordert, dass die Traufhöhe der denkmalgeschützten Gebäude im Bereich der Gneisenaustraße und dem Hohenzollernplatz auf gleicher Höhe zu den gegenüberliegenden Hauptgebäuden der Neubauten (Kante vor dem Staffelgeschoss) sein soll.

Die Traufkannte der entsprechenden denkmalgeschützten Gebäude liegt im Kreuzungsbereich der Gneisenaustraße bei 14,25 m und im Bereich des Hohenzollernplatzes bei 15,00 m und befinden sich damit im Bereich der Festsetzungen, die an der Gneisenaustraße zwischen 13,00 und 16,00 m und am Hohenzollernplatz zwischen 13,00 und 17,00 m festgesetzt wurden. Der Spielraum der Höhenfestsetzung würde jedoch eine zu starke Abweichung von der Traufhöhe ermöglichen, daher soll für diese beiden Gebäudeteilen der Höhenspielraum auf plus-minus 1,0 m über bzw. unter der gegenüberliegenden Traufkannte reduziert werden. Das Raumprogramm des Investors beinhaltet die Einhaltung der Geschosshöhe, jedoch würden Brüstungen die festgesetzten Höhen überschreiten. Diese beabsichtigte Überschreitung der Gebäudehöhen ist städtebaulich vertretbar, wenn die Brüstungen transparente Formen aufweisen, da von diesen keine raumbildende Wirkung aus gehen.

Die genannten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Es werden lediglich die Spielräume für die Höhe der straßenseitigen Gebäudekannte verringert, so dass die Änderung so geringfügig ist, dass eine Betroffenheit nur beim Vorhabenträger vorliegt, der die Planungsänderung befürwortet. Eine vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB kann damit mit dem Satzungsbeschluss erfolgen.

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit und Behörden) beigefügt.

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch den Bebauungsplan wird Planungsrecht für die Errichtung von ca. 170 Wohneinheiten geschaffen. Das Stadtquartier erfährt durch die Blockrandbebauung eine Reparatur und nimmt die vorhandenen vorherrschenden städtebaulichen Strukturen auf. Trotz der angemessenen städtebaulichen Dichte für diesen innerstädtischen Raum wird im Blockinnenbereich nicht nur zusätzlicher Wohnraum, sondern auch eine öffentlich zugängliche Freifläche geschaffen. Der Umgang mit den hohen Lärmbelastungen wird durch die Umsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen gelöst. Die Ansiedlung von Wohnungsbau wird das Quartier stärken und hilft den Wohnungsmarkt zu entspannen. Eine Nachkriegsbrache kann dadurch endlich aufgelöst werden.

Die Gebäudehöhen werden durch die vereinfachte Änderung enger gefasst, so dass eine Anpassung an die gegenüberliegende denkmalgeschützten Wohngebäuden gegeben ist.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (7)

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 03.04.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:11