2. April 2014 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Bebauungsplan - Peterstraße / Blondelstraße - hier: Genehmigung der Dringlichkeit

FB 61/1094/WP16 · Anhörung

Bebauungsplan - Peterstraße / Blondelstraße - hier: Genehmigung der Dringlichkeit

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne eine weitere Aussprache fasst die Bezirksvertretung Aachen-Mitte folgenden

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, von Herrn Ferrari und Herrn Klopstein am 18.02.2014 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beide Unterzeichner als Bezirksbürgermeister und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Steuerung von Vergnügungsstätten die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte genehmigt die nachfolgende, von Herrn Ferrari und Herrn Kloppstein am 18.02.2014 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs.1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlendie beiden Unterzeichner als Bezirksbürgermeister und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Steuerung von Vergnügungsstätten die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Peterstraße / Blondelstraße -.

Der Dringlichkeitsentscheidung lag folgende Erläuterung zugrunde:

Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen. Aktuell liegt ein Bauantrag für die Umnutzung eines Ladenlokals zu einem Wettbüro in der Peterstraße vor. Im Bereich Peterstraße sind im Bereich zwischen Blondelstraße und Hansemannplatz schon mehrere Vergnügungsstätten – insbesondere Spielhallen – vorhanden. Hier wurde auf Grundlage des Spielhallen- und Vergnügungsstättenkonzeptes von 1988 ein Erlaubnisbereich festgelegt. Es besteht aber die Gefahr, dass dieser Bereich sich in Richtung der Haupteinkaufslagen (Adalbertstraße) weiter ausdehnt. Eine weitere Zunahme von Spielhallen und Wettbüros ist zum Schutz der vorhandenen Geschäftsbereiche jedoch nicht gewünscht. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtungen sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen. Dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen.

Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur in diesem Bereich zu erhalten mit der bisherigen Mischung aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen.

Da der nächste Sitzungstermin nicht erreicht werden konnte, hatte die Verwaltung

zur Sicherung der städtebaulichen Ziele

empfohlen, den Beschluss

zur Aufstellung eines Bebauungsplanes per Dringlichkeitsbeschluss zu fassen .

Dies ist am 18.02.2014 durch Herrn Ferrari und Herrn Kloppstein erfolgt.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 15
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 02.04.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:10