10. April 2014 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Zusätzliche Fahrradbügel und Radstellanlagen an stark frequentierten PlätzenRatsantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE vom 01.12.2008Ratsantrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 18.06.2012

FB 61/1103/WP16 · Kenntnisnahme

Zusätzliche Fahrradbügel und Radstellanlagen an stark frequentierten Plätzen- Ratsantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE vom 01.12.2008 (lfd. Nummer 351/ 15)- Ratsantrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 18.06.2012 (lfd. Nummer 229/ 16)

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion der Grünen dankt Herr Fischer der Verwaltung für die ausführliche Vorlage. Die bisher bereits durchgeführten Maßnahmen seien durchaus positiv zu bewerten, dennoch sei man der Auffassung, dass gerade an stark frequentierten Plätzen die Bedürfnisse des Radverkehrs immer noch hinten an stünden. Am Markt und am Münsterplatz beispielsweise sei seiner Einschätzung nach auch bei Berücksichtigung der anderen Belange mehr möglich, ebenso am Theaterplatz. Insgesamt halte man die von der Verwaltung dargestellten Maßnahmen daher für nicht ausreichend.

Frau Nacken führt hierzu aus, dass gerade im Bereich des Marktplatzes für jeden zusätzlichen Fahrradbügel ein hoher Abstimmungsaufwand notwendig sei: Denkmalpflege, Feuerwehr, Polizei, Marktbeschicker sowie weitere Beteiligte müssten Einvernehmen erzielen. In diesem nicht immer einfachen Prozess sei es gelungen, Standorte für 18 zusätzliche Bügel zu finden, die nun auch konsequent und zügig umgesetzt werden sollten.

Herr U. Müller erläutert ergänzend, dass man den Bereich des Münsterplatzes ebenfalls geprüft habe, dort seien jedoch die Restriktionen aufgrund des Sicherheitskonzepts für die hier stattfindenden Veranstaltungen so groß, dass das Aufstellen zusätzlicher Fahrradbügel nicht möglich sei.

Für die CDU-Fraktion betont Frau Breuer, dass man der Verwaltung nicht vorwerfen könne, die Belange der Radfahrer zu vernachlässigen. Gerade im Innenstadtbereich seien die Nutzungsanforderungen an den öffentlichen Raum hoch, es seien viele Belange zu berücksichtigen und darüber hinaus müsse man dem Stadtbild gerecht werden. Aus ihrer Sicht seien die Ausführungen der Verwaltung durchaus nachvollziehbar, daher werde man der Vorlage so zustimmen.

Herr Blum stimmt Frau Breuer zu, auch die FDP-Fraktion halte die Argumentation der Verwaltung für einleuchtend und werde der Verwaltungsvorlage daher zustimmen.

Für die SPD-Fraktion schließt sich Herr März seinen Vorrednern an und signalisiert ebenfalls Zustimmung.

Herr Licitra plädiert dafür, bei allem Verständnis für die Belange der Radfahrer nicht den Baumschutz zu vergessen. Durch Unachtsamkeit beim Abstellen der Fahrräder würde häufig die Rinde der Bäume verletzt, was zu einem ernsthaften Schaden führen könne. Dies müsse durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.

Herr A. Müller verweist darauf, dass bei Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel auch eine schnellere Umsetzung der Maßnahmen aus der Prioritätenliste möglich sei, dies müsse die Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen im Auge behalten.

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung, ergänzt um den Hinweis, dass die der Beratung zugrunde liegenden Ratsanträge damit als erledigt gelten.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Ratsanträge 351/15 und 229/16 gelten damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Antrag: Zusätzliche Fahrradbügel

Anlass

Die Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat der Stadt Aachen beauftragten die Verwaltung, an geeigneten Stellen Baumschutzvorrichtungen so zu gestalten, dass sie gleichzeitig Bäume schützen, gut ins Stadtbild integriert sind und eine Möglichkeit für das Anschließen von Fahrrädern geben. Hintergrund des Antrages ist, neben dem Ziel sichere Fahrradabstellanlagen zu bekommen, die Verbesserung des Stadtbildes durch eine einheitliche Gestaltung der Baumschutzvorrichtungen wie auch ein platzsparender Umgang mit öffentlichen Gehwegen und knappem Parkraum (Anlage 1).

Stellungnahme der Verwaltung

Die bislang genutzten Baumschutzvorrichtungen begrenzen in der Regel nicht nur einen zu schützenden Baum, sondern häufig auch eine Grünfläche, die in regelmäßigen Abständen gepflegt werden muss. Das Anbringen von umlaufenden Geländern, Holz- oder Metallpfosten dient dabei ausschließlich dem Schutz der Bäume und deren Umpflanzung und ist in der Regel so konzipiert, dass das Abstellen von Fahrrädern nicht oder nur schlecht möglich ist. Durch die dennoch widerrechtlich abgestellten Räder werden die notwendigen Pflegearbeiten des Aachener Stadtbetriebes nicht nur stark behindert, sondern zudem der eingebrachte Pflanzenbewuchs stark geschädigt. Der nachträgliche Einbau von Radbügeln bzw. Umrandungen, die für ein sicheres Anbringen von Fahrrädern geeignet sind, ist daher nicht mit dem notwendigen Pflegebedarf vereinbar.

Die Anregung aus dem Antrag, Gehweg- und Parkflächen möglichst platzsparend zu verwalten und zeitgleich dem Wunsch nach Baumpflanzungen im Straßenraum und sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nachzukommen, wurde im aktuell beschlossenen Gestaltungshandbuch aufgegriffen. Im Innenstadtbereich neu zu pflanzende Bäume werden demnach im Untergrund in ein spezielles Baumsubstrat eingebettet und die Deckschicht (min. 9 cm) ist aus einem extrem luft- und wasserdurchlässigen Material. Einem Material, das zudem dauerhaft elastisch bleibt. Somit werden die Bäume immer gut mit Luft und Wasser versorgt, können ungestört wachsen und sich ausdehnen und das Umfeld des Baumes lässt trittfeste Baumscheiben wie auch die Bestückung mit Radbügeln zu. Dieses Verfahren kann aber nur bei Neupflanzungen von Bäumen aufgegriffen werden, da der Untergrund von bereits bestehenden Bäumen nicht ohne weiteres ausgetauscht werden kann. Das Aufbringen der Deckschicht allein reicht nicht, da der Untergrund nicht gegen eine Verdichtung geschützt ist, es fehlt der entsprechende Unterbau. Erst wenn ein entsprechend großer Abstand vom Stamm (abhängig vom Stammumfang und Baumzustand bis zu 4m) gewahrt wird, kann auch für bereits bestehende Bäume die Deckschicht / Grünschicht abgetragen und mit normalem Kalksteinsplitt verfüllt werden. Danach können dann auch hier Radbügel eingebaut werden. Diese Vorgehensweise benötigt aber ein entsprechend großes Baumumfeld und ist für engere Innenstadtstraßen nicht geeignet.

Die neue Art der Ausführung der Radbügel in Baumbeeten wurde beispielsweise im nördlichen Teil der Alfonsstraße angewendet und ist für den Umbau der Friedrichstraße im Zuge von STAWAG-Arbeiten vorgesehen.

Zum Antrag: Radabstellanlagen an stark frequentierten Plätzen

Anlass

Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Aachen beauftragten die Verwaltung mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Errichtung zusätzlicher Radabstellanlagen an stark frequentierten Plätzen in Aachen und mit der Erstellung einer Prioritätenliste. Anlass ist, dass mit dem steigenden Anteil des Radverkehrs in Aachen auch der Bedarf an Abstellanlagen steigt, an stark frequentierten Plätzen der Bestand aber den Bedarf nach sicheren Abstellmöglichkeiten nicht deckt. Neben dem Markt werden die Plätze am Theater und am Elisenbrunnen sowie der Münster-, der Kaiser- und der Jahnplatz wie auch der Neumarkt genannt (Anlage 2).

Stellungnahme der Verwaltung

Zu den verkehrs- und umweltpolitischen Zielsetzungen der Stadt Aachen gehört die besondere Förderung des Radverkehrs. Hierzu zählt auch die Ausstattung des öffentlichen Stadtraumes mit Fahrradabstellanlagen für das Verkehrsmittel „Fahrrad“. In der Stadt Aachen werden seit Jahren Fahrradbügel eingebaut, an denen Fahrräder angelehnt und befestigt werden können. Im städtischen Haushalt standen von 2008 bis 2010 pro Jahr 5.000 Euro für den Einbau von Fahrradbügel zur Verfügung, seit 2011 ist dieses jährliche Budget auf 10.000 Euro angehoben worden. Dabei werden von diesen Mitteln nicht nur neue Fahrradbügel im öffentlichen Straßenraum angeschafft, sondern auch die mit der Aufstellung anfallenden Arbeiten mitfinanziert. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln konnten seit 2011 rund 100 Bügel für 200 Fahrräder pro Jahr auf öffentlichen Grundstücken eingeplant werden, immer in Abhängigkeit von der Anzahl der notwendigen Zuarbeiten. Anlage 3 zeigt die Standorte und die Anzahl der aufgestellten Fahrradbügel seit 2008. Die Liste zeigt auch, dass das Budget für das laufende Haushaltsjahr bereits verplant ist (die Auftragvergabe läuft) und nur noch für 56 neue Fahrradbügel ausreicht. Gründe sind zum einen vielfältige Nebenarbeiten an einigen dieser Standorte und zum anderen die neue Gestaltungssatzung, die besagt, dass innerhalb des Alleenrings nur noch der Einbau feuerverzinkter Fahrradbügel mit Pulverbeschichtung in einer vorgeschriebenen Farbausführung zulässig ist. Die Kosten für die Anschaffung und den Einbau belaufen sich für diese Ausführungsart auf ca. 150,-- € brutto bei Abnahme von ca. 50 Bügeln. Um weiterhin min. 100 Bügel pro Kalenderjahr setzten zu können, wäre es zu empfehlen bei den Haushaltsplanberatungen für das kommende Jahr 2015 eine Mittelerhöhung zu planen.

Insgesamt sind seit 2008 allein aus Mitteln für Fahrradbügel rund 500 neue Bügel für 1.000 Fahrräder eingebaut worden (Anlage 3). Unabhängig davon werden laufend, sowohl von der Straßenverkehrsbehörde als Mittel von Sicherungsmaßnahmen als auch von der Abteilung Straßenbau im Zuge von Umbaumaßnahmen, an Straßen und Plätzen neue Fahrradbügel aufgestellt. Anlage 4 listet beispielhaft die neuen Fahrradbügelstandorte im Frankenberger Viertel seit 2008 auf. Von rund 240 Bügeln wurden ca. 160 aus den Mitteln des Fahrradbügelbudget neu aufgestellt, die restlichen 80 Bügel wurden hauptsächlich bei den Umbaumaßnahmen Viktoriaallee, Schlossstraße und Alfonsstraße gesetzt.

Seit 2008 gibt es eine Prioritätenliste, da der stetig steigende Bedarf an Fahrradbügeln die jährlichen Finanzmittel übersteigt. Anlage 5 zeigt die aktuelle Piroritätenliste mit dem Stand März 2014. Anfragen von Bürgern, i.d.R. Anwohnern, werden kontinuierlich, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Anfrage, bearbeitet. Die Anfragen werden bei einem Ortstermin von der Verwaltung im Hinblick auf den Handlungsbedarf geprüft und nach Einschätzung der Gesamtsituation in die Liste eingepflegt. Parallel dazu werden die Anfragen aus einem Katalog des ADFC zum Frankenberger Viertel aus dem Jahr 2009 (bislang insg. 163 aufgestellte Bügel aus dem Budget) und die Plätze aus dem Ratsantrag von 2012 (bislang 52 aufgestellte bzw. eingeplante Bügel aus dem Budget) bearbeitet.

Generell stellt sich die Verwaltung kontinuierlich Fahrradbügel an den im Antrag genannten stark frequentierten Plätzen, die eine hohe Attraktivität für Bewohner und Besucher besitzen, auf bzw. plant diese bei Baumaßnahmen ein. Dem entsprechend wurden 2013 beispielsweise im Bereich Elisenbrunnen 17 Bügel aus dem Radbügelbudget aufgestellt und im März 2014 im direkten Umfeld des Centre Charlemagne/ Bürgerservice 23 Fahrradbügel aus dem Budget der Straßenbaumaßnahme errichtet.

Darüber hinaus hat die Verwaltung in einem intensiven Abstimmungsprozess im Bereich des Marktes und im engeren Umfeld Standorte für Fahrradbügel festgelegt. Dabei waren zahlreiche Interessen abzuwägen:

•An oberster Stelle steht eine ausreichende Bewegungsmöglichkeit für die Feuerwehr in Bezug auf Anleiter- sowie Zufahrtsmöglichkeit mit Großfahrzeugen.

•Darüber hinaus müssen die Standorte für zugelassene und gewünschte Gastronomie ausgenommen werden.

•Zudem ist die gesamte Fläche des Marktes während der allgemeinen Liefer- und Ladezeiten für Anlieferfahrzeuge freigegeben. Fahrradbügel könnten im Zusammenhang mit bereits vorhandenen Einbauten dazu führen, dass größere Fahrzeuge die "angedeutete Fahrgasse" nicht mehr verlassen können. Im ungünstigsten Fall halten Lieferfahrzeuge dann in der Fahrgasse, so dass weitere Fahrzeuge nicht mehr passieren können. Daher müssen grundsätzlich zwischen den Fahrradbügeln und den nächsten Einbauten mind. 15 m Abstand sein, um größeren Lieferfahrzeugen die Möglichkeit zu geben, die Flächen vor den Geschäften anfahren zu können.

•Neben der 2-maligen wöchentlichen Nutzung des Marktbereiches für den Wochenmarkt, für den An- und Abfahrgassen freigehalten werden müssen, wird der Markt durch jährliche Veranstaltungen genutzt (z.B. Septemberspecial, Karlspreisverleihung), die aus organisatorischen Gründen einen sehr hohen Platzbedarf (Übertragungswagen etc.) haben, umeinen reibungslosen Verlauf zu gewährleisten.

Nach Abwägung aller Belange konnten Standorte für 18 Fahrradbügel für 36 Fahrräder zwischen Haus Nr. 12 am Anfang der Großkölnstraße und dem Eckbereich Jakobstraße Ecke Judengasse festgelegt werden, diese sind mit der Denkmalpflege abgestimmt (Anlage 6).

Aus Sicht der Verwaltung gibt es innerhalb des Denkmalbereichs Innenstadt noch folgende Straßen und Plätze, die in eine Überprüfung für Standorte von Fahrradbügeln einfließen können:

Markt zuführende Straßen Großkölnstraße, Jakobstraße und Büchel, Bücherplatz, Holzgraben mit zuführenden Straßen, Hartmannstraße, Kleinmarschierstraße, Willy-Brandt-Platz, Hotmannspief, Komphausbadstraße, Prinzenhof.

Die im Antrag erwähnten Plätze in Wohnquartieren (Jahnplatz, Neumarkt) werden laut Prioritätenliste auch laufend berücksichtigt. Der Kaiserplatz wird im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Aquis Plaza umgestaltet werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Errichtung der Fahrradbügel auf dem Markt belaufen sich auf ca. 4.000,-- €.

Um die Fahrradbügel errichten zu können, wurden im Haushaltsjahr 2014 unter dem investiven PSP- Element 5-120102-800-00700-300-1 „Fahrradabstellanlagen -J-“, Sachkonto 78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“, Mittel i. H. v. 16.015,43 € zur Verfügung gestellt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

0

0

Auszahlungen

16.015,43

16.015,43

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0

16.015,43

16.015,43

Ergebnis

16.015,43

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16.015,43

16.015,43

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (6)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 10.04.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:15