Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzenhier Ratsantrag Nr 365/16 der Fraktion DIE LINKE vom 03.02.2014
FB 45/0365/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Biesing verweist auf den Ratsantrag und erläutert die Intention. Ziel ist eine soziale Durchmischung der Kinder in den Grundschulen. Er befürchtet, dass durch wachsenden „Schultourismus“ bestimmte Schulen austrocknen und weitere Schulschließungen die Folge sein werden. Durch die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen sieht er die Steuerung der Lebensfähigkeit der städtischen Grundschulen ebenso gewährleistet wie die soziale Mischung.
Für die SPD-Fraktion betont Herr Krott, dass neben den in der Vorlage genannten Motiven der Eltern, ihr Kind auf eine andere als die nächstgelegene Schule zu schicken, sicherlich auch Schulprogramme ausschlaggebend sind. Diese sollen nach seiner Ansicht Angebote für die Kinder im Stadtteil beinhalten. Er regt an, auch die Entwicklungen in anderen Großstädten zu beobachten, die die Schulbezirksgrenzen bereits wieder eingeführt haben.
Frau Keller ergänzt unter Hinweis auf Aachen-Nord, dass an bestimmten Grundschulstandorten teils massive Probleme durch Abwanderungen entstehen. Sie verweist auf die gute Arbeit in ELpri-Netzwerken, die in den Grundschulen fortgesetzt werden sollten.
Herr Balthasar verweist auf die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung bestehenden Steuerungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch Absenken der Klassenfrequenzwerte. Der Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule besteht nur im Hinblick auf die nächstgelegene Grundschule. Auch Herr Rohé hält die Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen nicht für ein geeignetes Instrument zur Regulierung von Schülerströmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er spricht sich gegen die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen für die städtischen Grundschulen aus. Der Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 03.02.2014 gilt damit als erledigt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes 2008 wurden die bis dahin geltenden Grundschulbezirke seitens des Gesetzgebers aufgehoben und damit ein eingeschränktes freies Wahlrecht der Eltern hinsichtlich der Grundschule für ihre Kinder begründet.
Um dennoch eine möglichst gleichmäßige Auslastung der vorhandenen Schulen herbeiführen zu können, ist der Schulträger gehalten, durch schulorganisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel Festlegen von Zügigkeiten, angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten.
Jedes Kind hat im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Zügigkeit einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart. Die Aufnahme in die gewünschte Schule kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität erschöpft ist. Hierdurch erfolgt eine Einschränkung des Wahlrechts der Eltern.
Bereits vor der Novellierung des Schulgesetzes hat sich der Schulausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2006 mit der Thematik befasst. In der entsprechenden Vorlage hat die Schulverwaltung bereits zum damaligen Zeitpunkt vorgeschlagen, für die städtischen Grundschulen Zügigkeiten festzulegen, um gegebenenfalls regelnd eingreifen zu können. Hierbei wurde verankert, dass die Grundschulen, um eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung gewährleisten zu können, in der Regel mindestens zweizügig sein sollten. In der Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe 2006 – 2012 wurden erstmals die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grundschulen durch Festlegung von Zügigkeiten begrenzt.
- Derzeitige Situation
Schon vor der Novellierung des Schulgesetzes und dem Wegfall der Schulbezirke haben eine gewisse Anzahl von Eltern die auch damals schon bestehenden Ausnahmeregelungen genutzt, um eine andere als die zuständige Grundschule für ihr Kind wählen zu können.
Mit der Aufhebung der Schulbezirke ist diese Möglichkeit grundsätzlich für alle Eltern eröffnet worden.Es zeigt sich jedoch, dass die überwiegende Anzahl der Eltern (ca. 75%) für ihr Kind weiterhin die wohnortnächste Schule wählt. Bei den ca. 25% der Schulneulinge, die nicht in die nächstgelegene Grundschule eingeschult werden, ist zu beobachten, dass einzelne Eltern sich darüber hinaus noch an den nicht mehr existenten Schulbezirksgrenzen orientieren. Ein weiterer Aspekt für die Schulwahl scheint die Sicherheit des Schulwegs zu sein. So wird unter Umständen ein längerer Schulweg in Kauf genommen, wenn dieser verkehrstechnisch sicherer und kindgerechter ist.
Außerdem scheint in vielen Fällen auch die Nähe einer Grundschule zum Arbeitsplatz der Eltern und die damit verbundene Verkürzung von Wegezeiten eine Rolle zu spielen
Deutlich ist, dass der weitaus größere Teil der Schulneulinge (75%) in die jeweils nächstgelegene Grundschule eingeschult wird.
Im Rahmen der Erstellung des Schulentwicklungsplanes 2013 – 2018 hat der Schulträger erstmals die Wanderungsbewegungen in die Prognoseberechnungen einbezogen. Außerdem wurden erneut die Zügigkeiten aller städtischen Grundschulen festgelegt und darüber hinaus die nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz bestehenden Möglichkeiten zur Begrenzung der Klassenfrequenzen genutzt.
Inzwischen werden alle durch den Gesetzgeber bereit gestellten Instrumente genutzt, um eine möglichst gleichmäßige Auslastung der vorhandenen Grundschulen sicher zu stellen.Hierdurch wird weiterhin eine wohnortnahe Versorgung im Sinne des Grundsatzes „Kurze Beine, kurze Wege“ zu gewährleistet.
Dass dennoch einige wenige Aachener Grundschulen in der Vergangenheit geschlossen oder in Grundschulverbünden zusammengeführt werden mussten, ist zweifelsohne nicht auf den Wegfall der Schulbezirke, sondern auf die Auswirkungen des demografischen Wandels – nicht zuletzt auch in der Stadtentwicklung – zurück zu führen.
- Empfehlung der Verwaltung
Durch die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen wurde einerseits dem Prinzip des Elternwillens Vorrang gegeben, andererseits bestehen für den Schulträger Regulierungsmöglichkeiten durch Festlegung der Zügigkeiten und Klassenfrequenzen. Außerdem wird im Schulgesetz dem Rechtsanspruch des Kindes auf Besuch der nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart Vorrang gegeben vor dem Besuch der Wunschgrundschule.
Da sich die derzeit geltenden Regelungen gut etabliert haben und ein „Schultourismus“ tatsächlich nicht beobachtet werden kann, erachtet die Verwaltung die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen als nicht sinnvoll.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 63066
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=63066
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 10.04.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:14