Bericht zu Veränderungsprozessen im Fachbereich Wohnen
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Herr Dr. Barth erläutert, dass im Oktober 2013 die Einladung zu einem Sondierungsgespräch ausgesprochen wurde. Um jedoch im Rahmen des beabsichtigten Reorganisationsprozesses gezielt auf multiple geplante Gesetzesänderungen im Bereich „Wohnen“ reagieren zu können, wurde der angestrebte Prozess vorsorglich umgehend gestoppt.
Die erste Änderung ergibt sich durch das am 09.04.2014 vom Düsseldorfer Landtag verabschiedete Wohnungsaufsichtsgesetzt, welches bereits am 30.04.2014 in Kraft getreten ist. Das Gesetzt zur Neuregelung der Wohnungsaufsicht setzt ein klares Signal an alle Hauseigentümer hinsichtlich der Mindeststandards für Wohnräume. Verstöße gegen das Gesetz können die Kommunen mit Bußgeldern bis zu 50.0000 Euro ahnden. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen boten wenig Ansatzpunkte, so dass sich der Fachbereich Wohnen in Bezug auf die Wohnungsaufsicht den gesetzlichen Möglichkeiten nunmehr angepasst aufzustellen hat.
Die zweite Änderung, die noch nicht im Gesetzgebungsverfahren ist, jedoch in der Ankündigung steht, ist die Wohngeldreform, welche seitens des Deutschen Städtetages in seinem Positionspapier und auch vom Deutschen Mieterbund gefordert wird. Die Wohngeldreform wird aller Voraussicht nach erst frühestens zum 01.04.2015 in Kraft treten. Hierbei wird möglicherweise die Berücksichtigung einer Energiekostenkomponente zu einem erhöhten Antragsaufkommen führen.
Der Fachbereich Wohnen hat sich daher frühzeitig auf die möglichen gesetzlichen Änderungen einzustellen, damit der Standard im Rahmen der Kundenorientierung gehalten werden kann.
Herr Dr. Barth führt weiter aus, dass aufgrund der vorgenannten Erläuterungen sowohl im Fachbereich Wohnen als auch im Fachbereich Soziales und Integration zunächst in den jeweils bestehenden Strukturen weitergearbeitet wird.
Frau Begolli merkt an, dass sie das Thema gerne im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss diskutiert hätte. Der Antrag auf Behandlung in diesem Ausschuss wurde jedoch mit der Begründung verweigert, dass der Personal- und Verwaltungsausschuss in dieser Angelegenheit zuständig sei. Ihre Fraktion sieht dies jedoch anders, da es eine politische Entscheidung unter Beteiligung des Personalrates sein muss, ob ein Fachbereich Wohnen „aufgelöst“ wird.
Nach einer kurzen Diskussion bekräftigt Herr Dr. Barth nochmals, dass das Ziel nicht die Auflösung des Fachbereiches Wohnen sein soll. Dies unterstreicht auch die beabsichtigte Zustimmung der Verwaltung zu einem Verlängerungsantrag der bisherigen Fachbereichsleitung.
Der Fokus ist vielmehr auf die Optimierung der Organisations- bzw. Arbeitsstrukturen gerichtet. Die Aufgaben des Fachbereiches Wohnen werden bestehen bleiben.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Beschluss
Technische Details
ID: 63215
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=63215
Grunddaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Mi., 07.05.2014
- Uhrzeit
- 9:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt