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Satzungsänderung Stiftung Alten- und Siechenfonds sowie der Stiftung Kinder- und Jugendfonds

FB 20/0085/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die geänderte Satzung der Stiftung Alten- und Siechenfonds sowie der Stiftung Kinder- und Jugendfonds.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die geänderte Satzung der Stiftung Alten- und Siechenfonds sowie der Stiftung Kinder- und Jugendfonds zu beschließen.

In Vertretung:

Grehling

Der Rat der Stadt beschließt die geänderte Satzung der Stiftung Alten- und Siechenfonds sowie der Stiftung Kinder- und Jugendfonds.

Philipp

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stiftungen sind rechtlich unselbständige, örtliche Stiftungen. Sie werden von der Stadt Aachen treuhänderisch verwaltet nach den für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen, der GO NRW, vor allem die §§ 97, 98 und 100, sowie der AO im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung.

Die als Anlage beigefügten bisher gültigen Stiftungsbestimmungen werden durch die neuen Stiftungsatzungen ersetzt. Diese Überarbeitung der Satzungen ist nötig geworden, um künftig die Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff der Abgabenordnung sicher zu stellen. Dazu wird eine Präzisierung der Stiftungszwecke vorgenommen und die Stiftungen als Mittelbeschaffungskörperschaften klassifiziert. Nur so können künftig die bisherigen aus den Stiftungen finanzierten Zuschüsse an die gemeinnützigen Träger und Einrichtungen fortgeführt werden. Die Stiftungen bleiben auch nach der Satzungsänderung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer/ Gewerbesteuer befreit und unterliegen nicht der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Ziff. 4 ErbStG; ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt nicht vor (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG/ § 3 Abs. 1 Nr. 6 GewStG).

Diese Förderung geschieht teilweise durch die Bezuschussung Dritter, teilweise durch gezielte Projektförderung und teilweise intern zur Finanzierung freiwilliger Aufgaben der Kommune. Die reguläre Bezuschussung ausgewählter und bekannter Projektträger mit der erforderlichen Infrastruktur erfolgt jährlich über den kommunalen Haushalt und unterliegt der Überwachung der zuständigen Fachämter.

Eine positive Vorabstimmung mit dem Finanzamt Aachen-Stadt und der Bezirksregierung zur Übereinstimmung der zur Beschlussfassung vorgelegten Stiftungsverfassung mit den Bestimmungen der AO / AEAO und zur Genehmigungsfähigkeit i.S.d. GO NRW hat stattgefunden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

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Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen.

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 07.05.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:21