7. Mai 2014 um 09:00, Sitzungssaal Adalbertsteinweg 59-65
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Einrichtung von zusätzlichen Stellen im FB 32 für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge Einrichtung des Bewohnerparkgebiets "N"

FB 11/0260/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, im Rahmen des Stellenplans 2015 sechs neue Stellen à 30 Stunden im FB 32 für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge der Einrichtung des Bewohnerparkgebiets „N“ einzurichten (Ausweisung nach EG 3 TVöD).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, im Rahmen des Stellenplans 2015 sechs neue Stellen à 30 Stunden im FB 32 für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge der Einrichtung des Bewohnerparkgebiets „N“ einzurichten (Ausweisung nach EG 3 TVöD).

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.: Darstellung des Vorgangs:

Am 21.11.2012 beschloss der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung der Bewohnerparkzone „N“ (Nizzaallee) (vgl. Vorlage FB 61/0767/WP16-1). Unter Punkt 9 des Beschlussvorschlags wurde die Verwaltung beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen.

Die Bewohnerparkzone „N“ wurde zum 15.03.2014 eingerichtet, so dass der für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständige FB 32 die Einrichtung zusätzlicher Stellen beantragt.

Im Bewohnerparkgebiet werden 842 bewirtschaftete Parkplätze sowie zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen.

Auf Basis von Erfahrungswerten der bisher eingesetzten Überwachungskräfte können von einer Überwachungskraft mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit durchschnittlich 100 Parkplätze pro Tag bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden pro Tag bewirtschaftet werden.

FB 32 meldet insofern für die Überwachung des Bewohnerparkgebiets „N“ einen Stellenbedarf in Höhe von sechs Stellen à 30 Stunden an.

Letztmalig sind mit Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschuss vom 25.01.2012 zu Vorlage FB 11/0103/WP16 (Stellenplan 2012) infolge der Einrichtung des Bewohnerparkgebietes „Ost2“drei Halbtagsstellen (Außendienst) im Tagesdienst undeine Halbtagsstelle (Außendienst) im Abenddienst eingerichtet worden.

Für das zuletzt eingerichteteBewohnerparkgebiet „T“ (vgl. Vorlage FB 61/0380/WP16) wurden keine zusätzlichen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingerichtet.

Sofern keine neuen Stellen eingerichtet werden, kann es im Bewohnerparkgebiet „N“ keine oder nur sehr sporadische Kontrollen geben, obwohl der Parkdruck gerade in diesem Gebiet sehr groß ist.

Die Fachverwaltung weist auf den deutlich gestiegenen Beschwerdedruck der Bevölkerung in allen Gebieten hin.

Aufgrund derzeitiger Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass es infolge der Einrichtung des Bewohnerparkgebiets „N“ im Innendienst (Bußgeldstelle) zu keiner Stellenmehrung / -einrichtung kommen wird. Vielmehr ist seit Einführung der IPhones als Erfassungsgerät und des Fachverfahrens WinOWiGmobil eine Prozessoptimierung auch im Innendienst erfolgt, die nach Angaben der Fachdienststelle derzeit zu einem Stellenüberhang von ca. zwei Stellen geführt hat.

Das Stellenbesetzungsverfahren soll schnellstmöglich nach Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses über die Stelleneinrichtung erfolgen. Hierbei wird entsprechend der städtischen Regularien vor einer Stellenausschreibung zunächst die Besetzung aus der Personalbörse sowie über vorliegende Initiativbewerbungen geprüft.

2. Finanzielle Auswirkungen:

Die Einrichtung von sechs Stellen à 30 Stunden mit einer Vergütung nach EG 3 TVöD zieht auf Basis der aktuellen KGSt-Personalkostentabelle 2013/2014 [vgl. Anlage 1 zur KGSt-Materialie 4/2013: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2013/2014)] folgende Personalkosten nach sich:

6 Stellen x 0,769 (Stellenanteil 30 Stunden zu 39 Stunden-Vollzeitäquivalent) x 39.100 € p. a. = rd. 180.410 € p. a..

Diese Kosten sind grundsätzlich nicht in den Plandaten des Personalkostenverbunds zum Haushalt 2014 enthalten. Daher wird darauf hingewiesen, dass FB 11 zu gegebener Zeit überplanmäßige Mittel zu Lasten von Einnahmepositionen akquirieren wird, um eine Deckung im Personalkostenverbund zu erzielen.

Hinsichtlich der weiteren Kosten (Dienstkleidung und IPhones) geht FB 32 davon aus, diese aus den bisherigen Haushaltsplanansätzen decken zu können.

3. Deckung über Mehreinnahmen:

Wie viele Mehreinnahmen aus Verwarn- und Bußgeldverfahren nur für das Bewohnerparkgebiet „N“ voraussichtlich dem städtischen Haushalt zufließen werden, kann seitens FB 32 nicht quantifiziert werden.

Jedoch lässt sich auf Basis einer Gegenüberstellung des FB 32 ein positives Kosten-Einnahmen-Verhältnis darstellen.

Danach werden bei Einsatz von Kosten in Höhe von 1,00 € Einnahmen in Höhe von 1,58 € generiert.

Hierbei wurden die tatsächlich durch die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs verursachten Kosten und Einnahmen der ersten drei Quartale des Jahres 2013 für das ganze Jahr 2013 hochgerechnet. Auf Kostenseite wurden die tatsächlichen Personalkosten, Zuschlagssätze für verwaltungsweite und fachbereichsinterne Gemeinkosten, Arbeitsplatzkosten (Dienstbekleidung etc.), Telefonkosten, IT-Hard- und Softwarekosten (IPhones mit WinOWiG mobil) bzw. auf Einnahmenseite die Verwarn- und Bußgelder inkl. Verwaltungsgebühr angesetzt.

4. Beteiligungsverfahren:

Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung ist über die beabsichtigten Stelleneinrichtungen gemäß § 65 LPVG unterrichtet worden.

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung der Entwürfe von Stellenplänen (hier Stellenplan 2015) – zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0 €

142.520 €

0 €

855.140 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

0 €

90.200 €

0 €

541.230 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

52.320 €

0 €

313.910 €

0 €

0 €

+ Verbesserung

52.320 €

313.910 €

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Personalaufwand gem. KGSt-Gutachten (inkl. Pensions- & Beihilfezuführungen sowie Beihilfepauschale):

6 Stellen n. EG 3 TVöD x 0,769 (Stellenanteil 30 Stunden zu 39 Stunden-Vollzeitäquivalent) x 39.100 € p.a. = rd. 180.410 € p.a. Für das Haushaltsjahr 2014 aufgrund voraussichtlicher Einstellung ab 01.07. anteilig (6/12) : 90.200 € (sofern Besetzung nicht über Personalbörse erfolgen kann).

Deckung durch Mehreinnahmen über Verwarn- und Bußgelder:

Keine genaue Quantifizierung der Mehreinnahmen aus Verwarn- und Bußgeldverfahren nur für das Bewohnerparkgebiet „N“ durch FB 32 möglich. Auf Basis einer Gegenüberstellung des FB 32 lässt sich ein positives Kosten-Einnahmen-Verhältnis darstellen. Danach werden bei Einsatz von Kosten in Höhe von 1,00 € Einnahmen in Höhe von 1,58 € generiert. Insofern auf dieser Basis Schätzwert, d.h. eine Deckung ist avisiert (vgl. Erläuterungen). Für das Haushaltsjahr 2014 aufgrund voraussichtlicher Einstellung ab 01.07. anteilig (6/12) : 142.520 €.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Mi., 07.05.2014
Uhrzeit
9:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:20