20. Mai 2014 um 16:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGBVIIIhier: Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V.

FB 45/0382/WP16 · Entscheidungsvorlage

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGBVIIIhier: Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V.

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne Aussprache.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 31.03.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII.

Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. besteht seit 1993.

Der Verein Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. erfüllt durch seine Arbeit Aufgaben im Sinne des § 11 SGBVIII.

Mit seinen Angeboten im Bereich schulbezogenen Jugendarbeit trägt er zur Förderung der Entwicklung junger Menschen bei.

Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. wird laut Satzung dort helfend und fördernd aktiv, wo der Schulträger nicht in der erforderlichen Weise tätig werden kann.

Ein kontinuierliches Angebot des Vereins ist die Mittagsbetreuung der Schüler, die bislang in Kooperation mit dem Verein In Via e.V. sichergestellt wurde. Seit dem 01.04.2014 führt der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. die Betreuung in alleiniger Verantwortung durch.

Er stellt eine Ergänzung zum Konzept der offenen Ganztagsschule (OGS) dar, die weiterhin durch den Verein in Via e.V. an der GGS Oberforstbach betrieben wird.

Im Rahmen der Mittagsbetreuung wird auch die Betreuung bei Unterrichtsausfall sichergestellt. In solchen Fällen wird ein außerunterrichtliches Programm z.B. mit Ausflügen oder speziellen Kursen angeboten.

Mit Projekten trägt der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. darüber hinaus zur außerschulischen Jugendbildung bei.

In diesem Jahr wird das Projekt „Zirkus zum Mitmachen“ organisiert und durchgeführt.

Das Förderkonzept „Glück“ und Projekte zur Gewaltprävention wurden und werden durch den Verein möglich gemacht.

Stellungnahme:

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGBVIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 , und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung des Vereins der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 16
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 20.05.2014
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:31