Bericht des Gebäudemanagements zu externen ReinigungskräftenTagesordnungsantrag der CDU-Fraktion für den Personal- und Verwaltungsausschuss vom 14.01.2014
E 26/0157/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Bezug nehmend auf den Beschlussvorschlag schlägt Frau Bortz vor, dass die Vorlage zu dem Antrag der CDU auch dem Personal- und Verwaltungsausschuss vorgelegt wird, auch wenn dieser Ausschuss nicht zuständig sei.
Ratsherr Kuckelkorn möchte bezüglich der Antwort zu Frage 2 wissen, ob die dort erwähnten Prüfungen vom Zoll schon einmal stattgefunden haben. Frau Bortz antwortet, dass Kontrollen nach Kenntnis des Gebäudemanagements erfolgen, Informationen über Ergebnisse aber kaum zu erhalten seien. Das Gebäudemanagement verteile in bestimmten Abständen Flyer an die externen Reinigungskräfte und es bestehe Kontakt mit der Innung und der Gewerkschaft. Frau Bortz ergänzt, dass das Gebäudemanagement nicht die Betriebe prüfen könne, aber bei Hinweisen tätig werde.
Ratsfrau Begolli fragt nach, wie es zu 50 % Einsparungen bei der Fremdreinigung im Vergleich zu der Eigenreinigung kommen kann. Dies sei auch im Hinblick auf den Tariflohn in Höhe von derzeit 9,50 € nicht erklärbar. Sie könne es sich nur durch Unterschiede im Reinigungsmaterial oder im Leistungsmaß erklären, welches gegebenenfalls bei den Reinigungsfirmen zu hoch angesetzt sei, sodass Fremdreinigungskräfte auch Stunden unentgeltlich arbeiten müssten. Ratsfrau Begolli erkundigt sich, wer dies kontrolliere. Sie verweist außerdem auf die Stadt Köln, die den Reinigungsbereich wieder rekommunalisiert habe. Abschließend fragt Ratsfrau Begolli, wie sie erfahren könne, wie das Leitungsmaß bei dem Verwaltungsgebäude Katschhof für die Reinigungskräfte angesetzt sei.
Frau Bortz antwortet, dass die Kosten der Eigenreinigung höher liegen; dies würde auch zum Beispiel durch den IKON-Vergleichsring der KGSt bestätigt. Die Fremdreinigung werde durch die Summe vieler Faktoren wirtschaftlicher, wie zum Beispiel durch einen geringeren Leistungsumfang oder aufwendigere Vertretungsregelungen bei den Eigenreinigungskräften. Das Gebäudemanagement kontrolliere jedoch die Angaben der Firmen und achte bei Ausschreibungen auf realistische Werte.
Herr Stephan Schaffrath, Teamleiter des Beschaffungs- und Reinigungsmanagements, ergänzt, dass das Reinigungsgewerbe dem Arbeitnehmerentsendungsgesetz unterliegt. Alle von den Firmen bezogen auf die Arbeitsleistung eingereichten Stundennachweise müssten von den Reinigungskräften abgezeichnet werden. Auf Grundlage einer Untersuchung der REFA wurde die Leistungsmenge bei Reinigungen von Verwaltungs- und Schulgebäuden festgesetzt. Ausgehend von diesen Werten werde kein Angebot von Reinigungsfirmen akzeptiert, in dem von einer schnelleren Reinigungszeit ausgegangen wird.
Auf die Frage von Ratsfrau Begolli, ob die Kontrollen und Auftragsvergaben in das Gesamtpaket mit eingerechnet werden, antwortet Frau Bortz, dass die bei der Fremdreinigung angesetzten Gesamtkosten die Overhead-Kosten inkludieren.
Ratsherr Jacoby bedankt sich für die ausführliche Beantwortung. Anschließend möchte er wissen, ob die Einsparungen durch Reduzierung der Standards entstanden sein könnten. Außerdem führt er als Beispiel das Eurogress Aachen an. Im Hinblick auf Einsparungen und hochwertigere Reinigung werde hier wieder auf Eigenreinigungskräfte umgestellt.
Frau Bortz erklärt, dass sich die Standards seit 2004 nicht verändert haben. Einsparungen bei der Fremdreinigung seien durch die EU-weite Ausschreibung generiert worden. Frau Bortz zeigt sich verwundert darüber, dass im Eurogress die Eigenreinigung günstiger sein solle als die Fremdreinigung. Sie möchte aber diesbezüglich Kontakt zu Frau Wulf aufnehmen.
Herr Diehm weist auf das Landespersonalvertretungsgesetz hin, gemäß dem der Personalrat den Maßnahmen der Verwaltung zustimmen muss. Daher gehe er davon aus, dass die Arbeit mit den Fremdreinigungsfirmen in Ordnung sei.
Ratsfrau Begolli gibt jedoch zu bedenken, dass der Personalrat die Fremdfirmen weder kontrollieren muss noch kann. Es stelle sich die Frage, wie wichtig der Stadt Aachen soziale Standards seien.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,ihn dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2014 zur Kenntnis zu geben
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 14. Januar 2014 hat die CDU – Fraktion im Rat der Stadt Aachen um einen Bericht der Verwaltung zur Situation von externen Reinigungskräften, die für die Stadt tätig sind, anhand von konkreten Fragestellungen gebeten, siehe beigefügten Antrag.
- Welche konkreten bis zur Privatisierung von der Verwaltung wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Gebäudereinigung werden an Dritte vergeben und mit welchen Zielen?
Die Stadtverwaltung Aachen hat sich im Bereich Reinigung stets und zum überwiegenden Anteil der Hilfe von Fremdfirmen bedient. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 26.03.2003 im Rahmen der seinerzeitigen Haushaltskonsolidierungsprogramme wurden von diesem Zeitpunkt an keine neuen Eigenreinigungskräfte mehr eingestellt. Bereits zu dem damaligen Zeitpunkt wurden ca. 80 % der Gebäude fremdgereinigt. Die Eigenreinigungskräfte hatten Unterhalts-, Grund- und Vertretungs-reinigungen durchgeführt. Die Reinigungskräfte der Fremdfirmen erledigen Aufgaben im Bereich der Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Glas-, Vertretungs- und Bauendreinigung.
Ziel der Fremdvergabe war die Sicherstellung der Reinigungsleistungen bei gleichzeitiger Kosten-reduzierung und weiterhin die Umstellung auf ein einheitliches System, hier der Fremdvergabe.
- Werden von den Unternehmen stets sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge mit den Beschäftigen geschlossen und von wem wird das in welcher Weise geprüft?
Durch die Aufnahme des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmerentsendegesetz gelten seit dem 01.07.2007 verbindliche, gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen. An diese Mindestarbeits-bedingungen haben sich alle in- und ausländischen Unternehmen unabhängig von einer Verbands- oder Innungsmitgliedschaft zu halten. Nach dem allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt ab Januar 2014 für die Lohngruppe 1 ein Tariflohn von 9,31 € pro Stunde, der sich ab 2015 auf 9,55 € pro Stunde erhöhen wird.
Kontrolliert wird die Einhaltung des Gesetzes durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des deutschen Zolls. Zuständig für die fachliche Koordination der FKS ist die Bundesfinanzdirektion West. Die FKS hat in der Vergangenheit auch Firmen geprüft, die in städtischen Objekten tätig sind. Ergebnisse der Prüfungen werden von dort nicht weitergegeben.
Um die externen Reinigungskräfte, die in den Objekten der Stadt Aachen tätig sind, über deren Ansprüche zu informieren, gibt das Gebäudemanagement in Zusammenarbeit mit der zuständigen Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Gebäudereiniger-Innung Köln-Aachen regelmäßig einen Infoflyer für Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk heraus. Dieser Flyer wird seit 2011 herausgegeben und stets aktualisiert. Die neue Version mit den Werten für 2014 und 2015 ist mit den Partnern abgestimmt und wird in Kürze verteilt.
- Welche Kriterien müssen von Unternehmen bei der Prüfung im Rahmen der Vergabe von Reinigungsleistungen erfüllt werden?
Aufträge werden im Rahmen europaweiter Ausschreibungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben. Die Vorlage der Voraussetzung wird durch die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Aachen und den E 26 geprüft.
Der Bieter erklärt in seinem Angebot nicht nur, wie viel Zeit er für die Reinigung des Objektes veranschlagt, er erklärt ebenfalls, mit welchem Stundenverrechnungssatz er kalkuliert. Bezüglich des Stundenverrechnungssatzes legt der Bieter eine transparente Aufstellung vor, aus der nicht nur der Tariflohn, sondern über 20 weitere Berechnungsparameter hervorgehen (z.B. Sozialversicherungs-beiträge, Versicherungs- und Innungsbeiträge, Arbeitskleidung, Maschinen, Verwaltungs- und Fuhrparkkosten).
Es ist somit möglich, jedes Angebot auf Auskömmlichkeit zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen des Vergabeverfahrens vorgelegt. Bieter, die zu Dumpingpreisen anbieten, werden ausgeschlossen.
- Hat die Auslagerung für die Stadt zu den erwünschten Erfolgen geführt?
Eine Kostenreduzierung und somit Haushaltsentlastung wurde in der seinerzeit prognostizierten Höhe mehr als erreicht.
Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen ist seit 2009 Mitglied bei einem Vergleichsring zum Thema Gebäudereinigung der KGSt, an dem sich insgesamt 13 Kommunen unterschiedlicher Größenordnung beteiligen. Die dort erhobenen Kennzahlen weisen aus, dass auch aktuell die Kosten der Eigenreinigung die der Fremdreinigung um mehr als 50 % übersteigen, auch bei optimierter Eigenreinigung.
Festgestellt werden kann auch, dass der Umstieg auf ein einheitliches System in der Praxis eine bessere Steuerung der Reinigungsleistungen ermöglicht.
- Sind qualitative Unterschiede in der Arbeit vor und nach der Privatisierung festzustellen und welche?
Die Frage nach qualitativen Unterschieden zwischen Fremd- und Eigenreinigung lässt sich nicht pauschal beantworten. Sowohl bei der Eigenreinigung als auch bei der Fremdreinigung ist die Reinigungsleistung unter anderem abhängig von handelnden Personen.
Seit Februar 2008 existieren belastbare Aufzeichnungen zu Qualitätsmessungen. Außendienst-mitarbeiter des Reinigungsmanagements prüfen täglich sowohl im Bereich Eigen- als auch im Bereich Fremdreinigung, ob die vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen erbracht werden. Im Kalenderjahr 2013 wurden insgesamt ca. 3.800 Kontrollen durchgeführt. Zu jeder Kontrolle wird ein Protokoll gefertigt, der Außendienstmitarbeiter fotografiert etwaige Mängel. Externe Firmen werden am gleichen Tag über die Ergebnisse informiert und gebeten, Mängel abzustellen.
Sollten die Leistungen der Firmen wiederholt nicht vertragsgemäß sein, so erfolgen Abmahnungen, Rechnungskürzungen und bisweilen Kündigungen. Bei Eigenreinigungskräften werden Gespräche geführt und sind ggfls. arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten.
Insgesamt hat sich der Reinigungszustand der städtischen Objekte – unabhängig von der Wahrnehmung durch eigene Kräfte oder Fremdfirmen - seit Einführung des Qualitätsmanagements in 2007 erheblich verbessert, auch aus Nutzersicht.
Diese Vorlage geht mit gleichem Wortlaut auch in die nächste Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 02.07.2014.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 63424
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=63424
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
- Gremium
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum
- Di., 13.05.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:24