7. Mai 2014 um 09:00, Sitzungssaal Adalbertsteinweg 59-65
TOP 3Öffentlich

Einrichtung von zwei technischen Sachbearbeiterstellen zur Wahrnehmung der Baukontrolle in den Bauaufsichtsbezirken Nord und Süd im Fachbereich Bauaufsicht

FB 11/0263/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Begolli erkundigt sich, wie der Satz „Hier wird die Bauaufsicht der Stadt Aachen dem gesetzlichen Auftrag weitestgehend gerecht.“ zu verstehen ist. Herr Schulz erläutert, dass die Wortwahl dem Umstand geschuldet ist, dass es keine 100 %ige Bauüberwachung geben kann.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2015 die Einrichtung von zwei technischen Sachbearbeiterstellen zur Wahrnehmung der Baukontrolle in den Bauaufsichtsbezirken im Fachbereich Bauaufsicht, ausgewiesen nach Entgeltgruppe 9 TVöD, zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2015 die Einrichtung von zwei technischen Sachbearbeiterstellen zur Wahrnehmung der Baukontrolle in den Bauaufsichtsbezirken im Fachbereich Bauaufsicht, ausgewiesen nach Entgeltgruppe 9 TVöD, zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Baukontrolle im Sinne der Bauordnung Nordhrein-Westfalen (BauO NRW) unterscheidet zwischen der Bauüberwachung gemäß § 81 BauO NRW und den Bauzustandsbesichtigungen gemäß § 82 BauO NRW.

Bauüberwachung

Nach § 81 BauO NRW überprüft die Bauaufsichtsbehörde während der Bauausführung eines Bauvorhabens die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten. Dies erfolgt je nach Größe des Bauvorhabens durch einen oder eine Vielzahl von Überwachungsterminen, die nach Nr. 2.4.10.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) je nach Größe des Bauvorhabens mit bis zu 100% der Baugenehmigungsgebühr bei Großen Sonderbauten und bis zu 17% der Baugenehmigungsgebühr bei kleineren Bauvorhaben abgerechnet werden können. Bei der Bauaufsicht der Stadt Aachen werden im Rahmen der Bauüberwachung i.d.R. drei Ortstermine während der Bauausführung wahrgenommen.

Bauzustandsbesichtigung

Nach § 82 BauO NRW führt die Bauaufsichtsbehörde Abnahmen zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Rohbaus sowie bei abschließender Fertigstellung des Bauvorhabens durch, die nach Nr. 2.4.10.3 AVerwGebO NRW abzurechnen sind.

Wie bereits bei den finanziellen Auswirkungen erläutert, stehen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben im Baugenehmigungsverfahren in den Bauaufsichtsbezirken Nord und Süd dem Fachbereich Bauaufsicht derzeit 2 Planstellen – eine in jedem Bauaufsichtsbezirk -, bewertet nach EG 9 TVöD zur Verfügung. Es hat sich jedoch in den vergangenen Jahren gezeigt, dass diese Personalausstattung nicht ausreicht, um die Aufgaben der Baukontrolle vollumfänglich wahrzunehmen.

In der Praxis wird der Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit aufgrund der höheren Gebühreneinnahmen daher auf die großen Sonderbauten gelegt. Hier wird die Bauaufsicht der Stadt Aachen dem gesetzlichen Auftrag weitestgehend gerecht.

Bei kleineren Bauvorhaben dagegen leider nicht. Hier kann derzeit der eigentlich vorgesehene Umfang von Bauüberwachung und Bauabnahme aufgrund der gestiegenen Fallzahlen nicht mehr umgesetzt werden. Zwar liegt das Haftungsrisiko bei Schäden beim Architekten und dem Bauleiter, jedoch würden sich die Sicherheitsrisiken bei vollumfänglicher Baukontrolle deutlich reduzieren. Denn derzeit findet eine Bauüberwachung bei Ein- und Zweifamilienhäusern entweder gar nicht oder nur in deutlich reduziertem Umfang statt. Rohbauabnahmen werden oftmals nur durchgeführt, wenn Sie von Bauherren angezeigt werden, was auch nicht immer der Fall ist.

Ähnlich stellt sich das Bild bei kleineren gewerblichen Bauvorhaben oder bei Mehrfamilienhäusern dar. Zwar werden hier in der Regel beide gesetzlich vorgesehenen Abnahmen durchgeführt, es kann aber nur einer der statt üblicherweise vorgesehenen drei Bauüberwachungstermine durchgeführt und somit auch gebührenrelevant abgerechnet werden.

Die folgende statistische Auswertung verdeutlicht weiterhin, dass trotz gestiegener Anzahl von Baugenehmigungen der Anteil der Bauzustandsbesichtigungen nach abschließender Fertigstellung gesunken ist und die Rohbauabnahmen nur in deutlich reduzierter Anzahl durchgeführt werden konnten. Schwankungen ergeben sich durch die Tatsache, dass eine Baugenehmigung drei Jahre gültig ist und der Baubeginn bzw. die Fertigstellung eines Gebäudes nicht immer in einem Kalenderjahr liegen.

Jahr

Erteilte Genehmigungen

Bauzustandsbesichtigung bei Fertigstellung

Bauzustandsbesichtigung bei Rohbauabnahme

2010

1234

927

245

2011

1332

818

239

2013

1348

754

196

2014

1487

762

200

Die entsprechenden Gebührenausfälle sind den Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen zu entnehmen.

Durch die Einrichtung der beiden zusätzlichen Stellen im Bereich Baukontrolle ist davon auszugehen, dass Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 141.000 Euro jährlich zusätzlich erzielt werden.

Ohne weitere Verstärkung ist davon auszugehen, dass sich diese bisherigen Gebührenausfälle bei derzeit steigenden Fallzahlen ebenfalls erhöhen werden.

Aus den genannten Gründen beantragt FB 63 mit Schreiben vom 20.12.2013 die Einrichtung der beiden Stellen zur Wahrnehmung der Baukontrolle in den Bauaufsichtsbezirken Nord und Süd.

Der Antrag wird seitens Dezernat III ausdrücklich unterstützt.

Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung ist gemäß § 65 LPVG durch Übersendung einer Durchschrift dieser Vorlage unterrichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0 €

70.570 € *2

0 €

423.420 € *2

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

0 € *1

68.700 €

0 € *1

353.400 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

+1.870 €

0 €

+70.020 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+1.870 €

+70.020 €

Deckung vorhanden

Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung zweier neuer EG 9 - Stellen.

Gemäß KGSt-Materialien 2013/2014 sind hierfür jährlich 117.800 € (58.900 € pro Stelle) anzusetzen. Für die Darstellung wurden für das Haushaltsjahr 2014 die entstehenden Personalkosten sowie die zu erwartenden Erträge anteilig für sechs Monate inkl. Sonderzuwendung berechnet.

Deckungsvorschlag:

*1 zu Personalaufwand

Als Deckungsvorschlag wird zum einen die alte Abteilungsleiterstelle der Bauaufsichtsbezirke (63/300, ehemals Fauck), zur Einsparung angeboten. Gemäß KGSt-Materialien 2013/2014 sind für diese Stelle jährlich 97.300 € inkl. Beihilfekosten und Pensionsrückstellungen anzusetzen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde diese Stelle bei den Personalaufwendungen bereits berücksichtigt. Die einzusparende Stelle 63/300 wurde nach einer in der Zeit vom 28.02.2013 bis 04.02.2014 stattgefundenen Organisationsuntersuchung im FB 63 obsolet, da die bisher bestehende Teamstruktur der Bauaufsichtsbezirke mit der zusätzlichen Abteilungsleiterfunktion (ehemals Fauck) aufgehoben und aus den beiden Teams (Bauaufsichtsbezirke Nord und Süd) jeweils eine eigenständige Abteilung wurde. Die Funktionen der beiden neuen Abteilungsleitungen werden bei unveränderter Stellenbewertung nunmehr durch die bisherigen Teamleiter wahrgenommen.

*2 zu Ertrag

Des Weiteren hat sich im Rahmen der Organisationsuntersuchung ergeben, dass die höchste Arbeitsverdichtung im Bereich der Baukontrolle zu verzeichnen ist. Es bestehen hier Fallzahlen, die realistisch nicht von den derzeit vorhandenen beiden Baukontrolleuren in den Bauaufsichtsbezirken Nord und Süd (ein Baukontrolleur pro Bezirk) abgearbeitet werden können. Während früher ein Baukontrolleur im Schnitt 300 Vorgänge betreut hat, waren es im Jahr 2013 1.118 Fälle, d.h. ca. 560 pro Baukontrolleur.

Dies führte in den letzten Jahren dazu, dass die mit Gebühren versehenen Bauüberwachungen und Bauzustandsbesichtigungen im Rahmen der Baukontrolle bei Gebäuden geringer Höhe und mittlerer Höhe bzw. kleinen Sonderbauten in der Praxis nicht mehr vollumfänglich, d.h. nicht bei allen Bauvorhaben durchgeführt werden konnten, mit der Folge nicht unerheblicher Gebührenausfälle. Diese betragen derzeit 141.140 € pro Jahr und ergeben sich wie folgt:

Verfahren

Bauvorhaben (Stand 2013)

nicht realisiert

% Fallzahl

Gebührenmittel- wert in €

Gebührenausfall

in €

Vereinfachte Verfahren/ Gebäude geringer Höhe

„Bauüberwachung“

230

80

184

70

12.880

Vereinfachte Verfahren/ Gebäude geringer Höhe

„Bauzustandsbesichtigung“

20

46

140

6.440

Vereinfachte Verfahren/ Gebäude mittlerer Höhe/ kleine Sonderbauten

„Bauüberwachung“

346

60

208

340

70.720

Vereinfachte Verfahren/ Gebäude mittlerer Höhe/ kleine Sonderbauten

„Bauzustandsbesichtigung“

10

35

1.460

51.100

141.140

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Mi., 07.05.2014
Uhrzeit
9:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:20