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Schleidener Straße, Bauabwicklung und Umleitung durch die Albert-Einstein-Straße;hier: Antrag aus der Bevölkerung vom 24.03.2014

FB 61/1122/WP16 · Kenntnisnahme

Schleidener Straße, Bauabwicklung und Umleitung durch die Albert-Einstein-Straße;hier: Antrag aus der Bevölkerung vom 24.03.2014

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Herren Mündel und Lütten nehmen die ihnen gebotene Möglichkeit wahr, den Bürgerantrag zu erläutern. Sie befürchten Schäden an der Fahrbahn der Albert-Einstein-Straße durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen. Schwerlastverkehre und erhebliche Motorradverkehre an den Wochenenden stellen eine Belastung für die Familien und eine Gefahr für die Kinder dar.

Für die CDU-BF sind die Befürchtungen der Anwohner verständlich. Sie verweist auf die Erfahrungen vor einigen Jahren mit dem Brückenabriss und –neubau in Kornelimünster, wo der gesamte Verkehr durch den historischen Ortskern umgeleitet wurde. Ein Zweirichtungsverkehr ist auf der Schleidener Straße während der Bauphase nicht möglich, daher sollte die Umleitung so belassen werden.

Auch für die SPD-BF stellt die Umleitung eine Zumutung dar, die jedoch hinnehmbar ist. Auch in anderen Straßen erhöhen sich die Verkehrsaufkommen und damit die Belastungen für Anwohner. Die Umleitung sollte so belassen werden, Verkehrskontrollen durchgeführt und Verkehrsverstöße geahndet werden. Sie wird der Verwaltungsvorlage zustimmen.

Herr Mündel vertritt die Auffassung, wenn die Bau ausführende Firma nicht große Teile der Straße als Baustofflager nutzen würde, dann könnte alles besser koordiniert werden und die Baumaßnahme wäre auch bei einem Zweirichtungsverkehr durchführbar.

Frau Poth gibt zu verstehen, dass sich der Vorschlag von Herrn Mündel durchaus ausführen lässt, dies ginge jedoch zu Lasten der Bauzeit. Auch eine Verkürzung der Bauzonen würde zwangsläufig zu einer Verlängerung der Bauzeit führen. Damit steigt auch die Belastung für die Bewohner der Schleidener Straße. Bei anderen Baumaßnahmen wurde die Erfahrung gemacht, dass ortskundige Verkehrsteilnehmer sich andere Wege für die Dauer der Sperrung suchen. Die Albert-Einstein-Straße als Umleitungsstrecke ist die adäquateste Lösung.

Herr Büchel erinnert an die Brückenbaumaßnahme in Kornelimünster vor einigen Jahren. Damals hat sich die Bezirksvertretung für eine Vollsperrung der Straße Napoleonsberg mit einer Bauzeit von einem Jahr entschieden. Bei einer einspurigen ampelgesteuerten Verkehrsführung hätte sich die Bauzeit auf 18 bis 21 Monate verlängert.

Es ergibt sich eine lebhafte Diskussion über das Für und Wider der Verkehre auch hinsichtlich der Ausflugsverkehre, in der von den Vertretern der Bürgerinitiative der Vorschlag aufkommt, an der BAB-Anschlussstelle in Brand und auf der Schleidener Straße an Kalkhäuschen entsprechende Beschilderungen aufzustellen, die auf die Sperrung der Schleidener Straße in der Ortslage Walheim hinweisen.

Die CDU-BF und die SPD-BF schließen sich diesem Wunsch der Bürger an und es ergeht folgender

Beschluss

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Verkehre bereits an der BAB-Anschlussstelle Brand und auf der Schleidener Straße an Kalkhäuschen umgeleitet werden können.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anwohner (121 Unterschriften) aus dem Bereich Albert-Einstein-Straße , Grünstraße und Könisgmühlenweg haben den Bezirksbürgermeister gebeten, sich mit dem Thema der Umleitung durch die Albert-Einstein-Straße während der Bauzeit auf der Schleidener Straße zu befassen, weil sie erhebliche Schäden an der Straßenkonstruktion durch erhöhtes Verkehrsaufkommen befürchten und z.T. widerrechtliches Befahren des Gehwegs beobachten. Sie schlagen vor, den Verkehr zweistreifig (eine Spur je Fahrtrichtung) oder einstreifig im Beidrichtungsverkehr durch eine Baustellenampel geregelt an der Baustelle vorbeizuführen.

Aus Sicht der Fachverwaltung wird dazu wie folgt Stellung bezogen:

Bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung zur Baustellenabwicklung wurde von Bewohnern der damals angekündigten und inzwischen vorhandenen Umleitungsstrecke Kritik an der Verlagerung von Verkehrsströmen von der Hauptverkehrsstraße in sonst ruhige Anliegerstraßen geäußert und gebeten, von einer solchen Verkehrsführung abzusehen mit dem Hinweis, dass eine Verkehrsabwicklung durch die Baustelle technisch möglich sei. Die Verwaltung sagte zu, die Frage der Notwendigkeit einer Umleitungsstrecke nochmals zu prüfen.

In der Diskussion wurde gleichzeitig deutlich, dass die Anwohner der Schleidener Straße selbst wenig Verständnis für die Klagen der Anwohner aus den Nachbarstraßen haben. Sie wiesen darauf hin, dass sie dauernd die Beeinträchtigungen der Wohn- und Lebensqualität durch eine Hauptverkehrsstraße zum Vorteil anderer Bürger hinnehmen müssen.

In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 05.03.2014 wurde neben anderen Themen, die den Ausbau der Schleidener Straße betreffen, in Kenntnis der Unzufriedenheit der Bürger entlang der Umleitungsstrecke , die Verkehrsführung während der Bauzeit erläutert, obwohl dies üblicherweise nicht Gegenstand einer Beratung oder gar Beschlussfassung in den Entscheidungsgremien ist. Dabei wurde erläutert, dass es tatsächlich bautechnisch möglich wäre, den gesamten Verkehr auf der Schleidener Straße mit entsprechenden Vorkehrungen und unter Einschränkung des Baufeldes ohne Umleitung abzuwickeln. Dazu müsste beispielsweise der Parkraum zusätzlich reduziert werden. Der Bauablauf würde durch Auflagen aus dem Baumschutz beeinträchtigt. da der Arbeitsraum auf der Ostseite den Baumbestand gefährdet. Auch wäre die in der Eingabe genannte Fahrspurbreite von 2,75m wegen des Bus- und LKW - Verkehrs und der notwendigen Sicherheitsabstände zur Baugrube nicht ausreichend. Hierzu wären 3,25 je Fahrspur erforderlich. Die zweite Fahrspur verliefe dann im Parkstreifen.

Entscheidender als die bautechnischen und logistischen Aspekte ist aber in diesem Fall der Schutz der Anlieger entlang der Baustelle, so wie es in der Sitzung am 05.03.2014 deutlich gemacht wurde. Die unmittelbaren Anwohner müssen durch die Bauarbeiten bereits erhebliche zusätzliche Einschränkungen in Form von Lärm, Schmutz und reduziertem Parkraum hinnehmen, die bei kompletter Verkehrsführung durch die Baustelle noch verschärft würden. Deshalb sollte die Umleitungsstrecke in der derzeitigen Form erhalten bleiben. Gegenüber den Anliegern der Umleitungstrecke ist wie in vielen anderen Fällen eine zeitlich befristete erhöhte Fahrzeugfrequenz vertretbar.

Hinsichtlich der befürchteten Schäden in der Albert-Einstein-Straße durch erhöhtes Verkehrsaufkommen ist festzustellen, dass die öffentliche Verkehrsfläche in Anbetracht der Nutzungsdauer von 40 Jahren in einem verkehrssicheren und bautechnisch vertretbaren Zustand ist. Eine grundhafte Erneuerung dieses Abschnitts der Albert-Einstein-Straße ist in einigen Jahren aufgrund der durchschnittlichen Lebensdauer von Straßen nicht zu vermeiden, ist aber nicht ursächlich auf eine temporäre Erhöhung der Verkehrsbelastung zurückzuführen. Der anschließende Bereich ist in der Haushaltsplanung bereits ab 2015 zur Erneuerung vorgesehen.

Das in der Eingabe beschriebene regelwidrige Ausweichen auf den Gehweg im Begegnungsfall ist tatsächlich in Einzelfällen zu beobachten und kann aufgrund der örtlichen Situation baulich nicht wirkungsvoll unterbunden werden. Hier kann nur durch Verwarnungen Abhilfe geschaffen werden. Die Überwachungskräfte wurden deshalb gebeten, dies im Rahmen ihrer Tätigkeit im Auge zu halten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretu ng Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 30.04.2014
Uhrzeit
17:08
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:18