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Aufstellung eines Bebauungsplanes – Im Weingarten/ Rathausstraße - zwischen Rathausstraße, Brunnenstraße und südwestlichem Landschaftsraum, im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg;hier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/1121/WP16 · Entscheidungsvorlage

Aufstellung eines Bebauungsplanes – Im Weingarten/ Rathausstraße - zwischen Rathausstraße, Brunnenstraße und südwestlichem Landschaftsraum, im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg;hier: Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Weise bittet um Erläuterung, aus welchem Grund die im oberen Bereich der Straße „Im Weingarten“ angesiedelten Häuser nicht in den Bereich des jetzt aufzustellenden Bebauungsplans aufgenommen wurden. Hierzu wird dargelegt, dass diese Fläche bereits im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 671 aufgeführt seien und daher ausgespart wurden.

Herr Gilson regt an, die Flächen des ehemaligen Spielplatzes in den Bebauungsplan mit einzubeziehen. Dieser Anregung stimmt Herr Knörzer zu und führt aus, dass zu überlegen wäre, diese Fläche ggfs. zu renaturieren.

Herr Clasen weist die Bezirksvertretung darauf hin, dass sich bereits Bürger für diese Fläche interessieren und spricht sich ebenfalls für eine Einbeziehung in den aufzustellenden Bebauungsplan aus.

Die Bezirksvertretung fasste nach Ende der Aussprache einstimmig folgenden

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere zum Schutz und Erhalt des vorhandenen Wohngebietes, die Aufstellung des Bebauungsplanes – Im Weingarten/Rathausstraße- im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg, zwischen Rathausstraße, Brunnenstraße und südwestlichem Landschaftsraum zu beschließen und die zur Zeit als Spielplatz ausgewiesene Fläche mit einzubeziehen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere zum Schutz und Erhalt des vorhandenen Wohngebietes, die Aufstellung des Bebauungsplanes – Im Weingarten/Rathausstraße- im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg, zwischen Rathausstraße, Brunnenstraße und südwestlichem Landschaftsraum zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere zum Schutz und Erhalt des vorhandenen Wohngebietes, die Aufstellung des Bebauungsplanes – Im Weingarten/Rathausstraße- im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg, zwischen Rathausstraße, Brunnenstraße und südwestlichem Landschaftsraum.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 4 –Laurensberg-, der mit Rechtsmängeln behaftet ist und für den zurzeit ein Aufhebungsverfahren durchgeführt wird. Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 Laurensberg wird voraussichtlich Ende 2014 mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 4 Laurensberg hatten sich ca. 30 Anwohner vehement gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes ausgesprochen. Sie befürchten im Wesentlichen, dass bei einer planungsrechtlichen Beurteilung nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) eine ungewollte Nachverdichtung erfolgt und damit die vorhandene Struktur des großzügig durchgrünten und einheitlichen Wohngebietes negativ verändert wird.

Um das Erscheinungsbild des Wohngebietes in seiner jetzigen Form zu erhalten und eine Nachverdichtung planungsrechtlich steuern zu können, schlägt die Verwaltung vor, einen Bebauungsplan, ähnlich der Bebauungspläne im Südviertel aufzustellen, um hier ein zusätzliches planungsrechtiches Instrument zur Sicherung des Wohngebietes zu erhalten. Mit dem Aufstellungsbeschluss muss ein Vorhaben über die Kriterien gemäß § 34 BauGB hinaus auch die Ziele des künftigen Bebauungsplanes einhalten.

Die Ziele des Bebauungsplanes sollen im Einzelnen sein:

•Erhalt des Wohngebietscharakters

•Erhalt des Charakters eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes

•Verhinderung einer ungeordneten Nachverdichtung

•Erhalt der Grünstrukturen

•Frischluftschneisen sollen bei der Bebauung berücksichtigt werden.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, zum Schutz und Erhalt des vorhandenen Wohngebietes, einen Bebauungsplan für den o.g Bereich aufzustellen.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 3
Sitzung
nichtöffentliche/öffentliche Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg gemeinsam mit der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 14.05.2014
Uhrzeit
16:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:24