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Springbrunnen für den Weiher im Schlosspark in RichterichStellungnahme zum Antrag vom 11.09.2013, lfd. Nr. 81

FB 36/0249/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksvertreter Werner betont, dass es ein Anliegen aller Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Richterich sei, den Schlosspark zu verschönern.

Von den beiden vorgestellten Varianten für die Installation eines Springbrunnens im Weiher bevorzuge die SPD die zweite Variante, also ein Springbrunnen in Kombination mit einem Teichbelüfter. Das Gewässer benötige eine Sauerstoffanreicherung, um eine Situation wie Botulismus zu verhindern. Die SPD-Fraktion würde den Vorschlag der Verwaltung lt. Vorlage unterstützen.

Herr Goffin, Leiter der Abteilung Gewässer und anlagenbezogener Immissionschutz im Fachbereich Umwelt, führt ergänzend zur Vorlage aus, dass der jetzt eingebaute Lüfter eine Auswurfhöhe von ca. 60 cm und einen Wurfkreis von ca. 3,80 m habe. Der geplante Lüfter soll eine Auswurfhöhe von 1,60 m haben und würde somit eine Wasserfläche von 6 m im Durchmesser belüften. Es liegt bereits ein Angebot der Firma vor, die auch den jetzt betriebenen Lüfter gebaut hat. Sofern sich die Bezirksvertretung Aachen-Richterich für diese Variante entscheide, werde ein Alternativangebot eingeholt auch mit dem Ziel, die notwendige Befestigung und Verankerung im Boden sowie die Notwendigkeit einer Beschwerung zu prüfen.

Herr Goffin betont, dass der Zierbrunnen (Variante 1) keine Belüftungsfunktion erfüllen könnte. In diesem Fall wäre es notwendig, zwei separate Anlagen zu betreiben.

Herr Bezirksvertreter Rothe fragt nach einer genaueren Kostenschätzung für beide Varianten.

Herr Goffin erklärt hierzu, dass die zweite Variante wie dargestellt Anschaffungskosten in Höhe von 1.100,-- Euro sowie evtl. Kosten für neue Verankerungen – soweit notwendig – verursachen würde. Diese Variante sei gegenüber der ersten in jedem Fall deutlich kostengünstiger. Man gehe davon aus, dass die Betriebskosten in etwa den jetzigen für den Belüfter entsprechen.

Auf weitere Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Rothe nach der Vorgehensweise in der Zwischenzeit erläutert Herr Goffin, dass der jetzige Belüfter entsprechend den Empfehlungen des Gutachters im Zeitraum März bis Oktober weiter täglich 8 Stunden in Betrieb genommen werde.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn stellt abschließend fest, dass der gemeinsame Antrag in der Bezirksvertretung Richterich gut war und die Variante mit einem kombinierten Springbrunnen und Belüfter eine gute Lösung sei.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne stellt abschließend fest, dass Konsens in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich herrsche, die kostenmäßig günstigere Lösung weiter zu verfolgen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die kostengünstigere Lösung mit dem kombinierten Springbrunnen und Lüfter weiter zu untersuchen und über das Ergebnis zu berichten. Abstimmung: einstimmig

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die kostengünstigere Lösung mit dem kombinierten Springbrunnen und Lüfter weiter zu untersuchen und über das Ergebnis zu berichten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In o.g. Antrag wurde folgender Antrag gestellt: Die Bezirksvertretung Richterich möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Springbrunnen im Schlossweiher zur weiteren Aufwertung des Bereiches zu installieren.

Die wasserrechtlich notwendige Unterhaltung des Weihers obliegt dem Fachbereich Umwelt. Die Installation eines Springbrunnens zur Aufwertung eines Teiches, ohne dass dies aus Unterhaltungsgründen erforderlich ist, obliegt nicht der Fachabteilung im Fachbereich Umwelt. Dies ist auch der Grund, dass diesseits nirgendwo Zierspringbrunnen betrieben werden und auch kein Wissen dazu vorgehalten wird.

Seitens des Gebäudemanagements (E 26) werden jedoch diverse Zierspringbrunnen im Stadtgebiet betrieben. Deshalb wurde E 26 um fachliche Unterstützung gebeten. Die Informationen, die E 26 daraufhin gegeben hat, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Es wird davon ausgegangen, dass eine ähnliche Zierfontäne wie im Westparkweiher installiert und betrieben werden soll. Der Standort der Fontäne soll mittig im Teich, im Bereich der kleinen Holzbrücke, liegen. Die Fontänenhöhe soll 3 bis 4 Meter betragen. Die Fontäne soll in den Sommermonaten betrieben werden, eine Beleuchtung der Fontäne ist nicht vorgesehen.

Der Teich um Schloss Schönau bietet hierzu nicht die gleichen Voraussetzungen wie der Weiher im Westpark. Im Westpark war bzw. ist ein geeignetes Ablaufbauwerk, direkt am Teich, das zur Aufnahme der Pumpe und anderer betrieblicher Einrichtungen, genutzt werden konnte. Die Installation der Pumpe im Hochkeller von Schloss Schönau wurde geprüft, ist jedoch kein geeigneter Standort für die Pumpe bzw. der Pumpentechnik.

Aus betrieblicher und sicherheitstechnischer Sicht, bzw. aus unseren Erfahrungen in der Zierbrunnentechnik könnte folgendes Verfahren, analog zum Westparkweiher, Anwendung finden.
Als Wasservorrat soll der Teich dienen, dieser soll somit auch den Vordruck für eine Pumpe liefern. Aufgrund der zu erwartenden Schwimm- bzw. Schwebstoffe im Teichwasser, die durch eine Pumpe angesaugt werden, ist eine entsprechende und gute Siebung vor der Pumpe erforderlich. Die Pumpe soll außerhalb des Teiches, als Trockenaufstellung oder als Tauchpumpe, in einer unterirdischen, ggf. begehbaren Brunnenkammer untergebracht sein. Es sollen keine Pumpgeräusche nach außen dringen. Ein geeigneter Ort für die Errichtung einer Pumpenkammer muss noch genauer untersucht und geprüft werden.

Folgende Kostenblöcke (Errichtungskosten) würden entstehen:
-Baukosten für die Pumpenkammer sowie Erdarbeiten für Rohrleitungen und Elektrokabel.
-Anschaffungskosten für die Fontäne und deren Verankerung im Teich.
-Rohrleitungen (Ansaug- bzw. Druckleitung) mit Ansaugsieb, Installation, Befestigung, Teichabdichtung.
- Anschaffung einer Pumpe, Absperrungen, elektr. Zuleitung, Steuerung.

Um Kosten hierzu genauer benennen zu können bedarf es einer entsprechenden Planung. Die Spanne der Kosten könnte aber schätzungsweise zwischen 20.000 € und 35.000 € liegen. Betriebs-, Wartungs- und Unterhaltungskosten lassen sich noch nicht benennen.

Alternativ zu einer festen Installation gibt es auch sogenannte Schwimmaggregate. Diese finden in städt. Zier- und Springbrunnen keine Anwendung. Eine Eignung für eine solche Lösung, in Verbindung mit den Verhältnissen im Teich, müsste geprüft werden (Ersatz Teichbelüfter). Auch bei solch einem Aggregat soll ein dauerhafter, zuverlässiger und wartungsarmer Betrieb angestrebt werden.

Eine Recherche für einen Springbrunnens in Kombination mit einem Teichbelüfter hat ergeben, dass ein solches Gerät (Bild in der Anlage) netto etwa 1.100 € Anschaffungskosten verursacht.

Inwieweit die jetzigen Halterungen ausreichen oder ob sie ersetzt werden müssten, ob zusätzliche Unterhaltungskosten zu erwarten sind oder welche Rahmenbedingungen zu beachten sind, konnte noch nicht ermittelt werden.

Letztlich empfiehlt E 26 einen Ortstermin und eine Beratung mit dem Hersteller. Dann lassen sich auch Kosten, für Anschaffung, Installation (Verankerung) und Wartung genauer benennen.

Davon ausgehend, dass die Installation eines kombinierten Lüfters mit Springbrunnen möglich ist und der Betrieb keine bzw. kaum höhere Wartungskosten verursacht, wäre der Fachbereich Umwelt in der Lage, aus bezirklichen Mitteln ein solches Gerät anzuschaffen und mit den vorhandenen Mitteln des FB 36 zu betreiben.

Zunächst ist es jetzt erforderlich, dass die Bezirksvertretung Richterich eine Entscheidung trifft, welche Alternative weiter verfolgt werden soll.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

Anlage AquaPilz_1
41.5 KB · PDF

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 14.05.2014
Uhrzeit
18:35
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:27