Bebauungsplan Nr. 932 Rombachstraße / Bobenden zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweghier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
FB 61/1133/WP16 · Anhörung
Bebauungsplan Nr. 932 Rombachstraße / Bobenden zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweghier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
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Herr Philipp kündigt die Beschlussfassung durch die CDU-Fraktion entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung an.
Frau Prolingheuer-Griese von der Fraktion Grüne verweist auf die schwierige Verkehrssituation im Bereich Schagenstraße und Rombachstraße und fragt nach einem möglichen Verkehrsgutachten, um die Auswirkungen abzuschätzen.
Für die Verwaltung geht Frau Melcher auf diesen Hinweis ein und bestätigt, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen die verkehrlichen Auswirkungen gutachterlich untersucht würden. Jedoch könne dabei lediglich der aktuelle Zustand zugrunde gelegt werden. Noch nicht abgeschlossene anderweitige Planungen könnten hingegen nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus geht Frau Melcher auf die Frage von Frau Prolingheuer-Griese auf die Stellplatzverpflichtung ein. Zwar bestehe ein Recht darauf, jeweils ein Carport oder eine Garage zu errichten, eine Verpflichtung sei damit jedoch nicht verbunden. Allerdings müsse ein privater Einstellplatz auf dem Grundstück angelegt werden. Es stehe im Ermessen des Bauherrn, diesen offen oder als Carport bzw. als Garage zu gestalten.
Herr Müller kündigt die Zustimmung der SPD-Fraktion zur Beschlussempfehlung der Verwaltung an.
Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über den Beschlussentwurf abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 932Rombachstraße / Bobenden zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 932Rombachstraße / Bobenden zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 932Rombachstraße / Bobenden zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg
hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens (/Beschlusslage
Der Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung am 03.12.2009, für das Plangebiet zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Brand einen Bebauungsplan zu erarbeiten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange hierzu fand in der Zeit vom 01.08.2011 bis zum 02.09.2011statt.
Am 12.09.2013 fasste der Planungsausschuss den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 20.01.2014 bis 21.02.2014.
Eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB war nicht erforderlich, da die Beteiligung bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erfolgt ist und die dort vorgetragenen Belange bereits zum Zeitpunkt der Offenlage im Verfahren berücksichtigt wurden.
2.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden 3 Eingaben von Bürgern gemacht. Alle 3 regten an, die neuen Planstraßen für den PKW-Verkehr nicht an die Straße Bobenden sondern an die Rombachstraße anzuschließen, da durch die neue Bebauung zukünftig auf der Straße Bobenden ein zu hohes Verkehrsaufkommen befürchtet wird.
Den Anregungen wurde nicht gefolgt.
3.Zusammenfassung
Ziel des Bebauungsplans Nr. 932 – Rombachstraße / Bobenden – ist die städtebauliche Entwicklung des Areals durch Schaffung der planungsrechtlichen Festsetzungen für einen zeitgemäßen Städte- und Wohnungsbau. Dadurch soll Baurecht geschaffen werden für 14 Reihenfamilienheime, die den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechen und die die in den letzten Jahren neu entstandene Siedlungsstruktur im Bereich Bobenden / Lontzenweg als Wohngebiet ergänzen.
Die verkehrliche Erschließung der drei Reihenhauszeilen erfolgt über zwei Planstraßen, die an die vorhandene Straße Bobenden angeschlossen werden, welche die gemeinsame innere Erschließung für das Gesamtquartier Bobenden darstellt. Die Rombachstraße ist über die beiden Planstraße auch fußläufig angebunden.
Ein weiteres Ziel des Bebauungsplans ist zudem die Festsetzung eines 3,50 m breiten Fußweges als Verbindung des Gesamtquartiers Bobenden mit dem Vennbahnweg.
4.Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten, die sich durch die Umsetzung des Bebauungsplans Bobenden/ Rombachstraße für die Stadt Aachen ergeben, belaufen im investiven Bereich auf 307.200,- € und im konsumtiven Bereich auf 28.800 €.
Diese Kosten sind im Haushaltsplan 2014 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung unter dem PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 und PSP-Element 4-120102-106-3 eingeplant.
Mit der Erschließungsmaßnahme soll 2016 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und der Finanzplanung begonnen werden.
5.Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Durch den Bebauungsplan Nr. 932Rombachstraße / Bobenden zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg soll für 14 Einfamilienhäuser Planungsrecht geschaffen werden sowie durch einen Fußweg die Verbindung des Wohngebietes Bobenden mit dem Vennbahnweg erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 932 -Rombachstraße / Bobenden- zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg den Satzungsbeschluss zu fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen PSP – Element 5-120102-100-01000-300-1 Bobenden / Rombachstraße, Erschließung | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | -307.200 | -307.200 | 0 | 0 | -307.200 | -307.200 |
Ergebnis | -307.200 | -307.200 | 0 | 0 | -307.200 | -307.200 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2017 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | -12.800 | -12.800 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | -16.000 | -16.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -28.800 | -28.800 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
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Technische Details
ID: 63660
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=63660
Hauptdokument
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Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 14.05.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Anhörung
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 2.4.2026
- Inhalt abgerufen
- 5. April 2026 um 20:11