15. Mai 2014 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 6Öffentlich

DenkmalbereichssatzungRatsantrag der SPD-FraktionBerichterstattung der Verwaltung in den zuständigen Ausschüssen über die Erfahrungen mit der Denkmalbereichssatzung sowie ggf. Erarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der Satzung an die Bedürfnisse der Praxis

FB 61/1142/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ergänzend zur Vorlage berichtet Frau Melcher anhand einiger Beispiele über die bisherigen Erfahrungen mit der Denkmalbereichssatzung.

Für die SPD-Fraktion erläutert Herr Plum den Hintergrund des Ratsantrags, der der heutigen Beratung zugrunde liege. Die Denkmalbereichssatzung sei ein notwendiges und grundsätzlich gutes Instrument zum Erhalt des Erscheinungsbilds der Stadt Aachen als historische Stadt, aber bereits bei der Verabschiedung dieser Satzung habe man darauf hingewiesen, dass eine städtebauliche Entwicklung weiterhin möglich sein müsse. Jede Veränderung der Bausubstanz müsse von der Denkmalbehörde genehmigt werden, und auch wenn diese Einflussnahme häufig zu positiven Ergebnissen führe, habe es doch einige Fälle gegeben, in denen man sich die Frage gestellt habe, ob die Satzung nicht zu restriktiv gehandhabt werde. Aus diesem Grunde halte man es für sinnvoll, dass zukünftig städtebaulich bedeutsame Vorhaben im Planungsausschuss vorgestellt würden. Der Ausschuss könne sich dann ein Bild davon machen, ob die Satzung und deren Handhabung den Erfordernissen der Praxis entsprechen oder ob gegebenenfalls Anpassungen erforderlich seien.

Für die CDU-Fraktion legt Frau Schlick dar, dass nach ihrem Verständnis die Satzung die Grundstrukturen des historischen Stadtbilds sichern solle, wenn jedoch über beispielsweise einen möglichen Abriss entschieden werde, müssten nach ihrer Auffassung unterschiedliche Kriterien gelten, je nachdem, ob ein Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz stehe oder nicht.

Für die Fraktion der Grünen betont Frau Hörmann, dass man die Erfahrungen mit der Denkmalbereichssatzung bislang überwiegend positiv bewerte. Grundsätzlich habe man hier ein Instrument, mit dem man gut arbeiten könne, daher könne man sich dem Vorschlag der SPD-Fraktion, sich städtebaulich wichtige Projekte im Geltungsbereich der Satzung im Ausschuss vorstellen zu lassen, anschließen. Damit könne man sich einen genaueren Überblick verschaffen, ob Anpassungen der Satzung tatsächlich notwendig seien.

Frau Melcher schlägt vor, seitens der Verwaltung eine Liste der Gebäude bzw. Fassaden im Geltungsbereich der Satzung erarbeiten zu lassen, die aus Sicht der Denkmalbehörde erhaltenswert seien. Der Ausschuss könne sich dann anhand dieser Liste ein Bild machen, in welchen Fällen es bei einem beabsichtigten Abriss überhaupt zu einem Konflikt kommen könne.

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Schlick, Frau Hörmann, Frau Tintemann sowie die Herren Plum, Müller, Servos und Dr. Vossen beteiligen, fasst der Ausschussvorsitzende die Ergebnisse dahin gehend zusammen, dass eine Liste unterhalb der Denkmalliste als nicht sinnvoll betrachtet wird. Der Rat habe bei seiner Beschlussfassung über die Satzung ausdrücklich keine K.O.-Kriterien für bestimmte Entwicklungen schaffen, sondern eine Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen ermöglichen wollen.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zukünftig städtebaulich bedeutsame Vorhaben im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung im Ausschuss vorzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Forderung der UNESCO nach Schutzzonen (Pufferzonen), welche die Welterbestätten umgeben, stand auch Aachen mit dem ersten deutschen UNESCO Welterbe Aachener Dom vor dieser Aufgabe. Die Idee der Pufferzonen wird weltweit umgesetzt und beinhaltet das Bedürfnis des Welterbes nach einem Umfeld, in dem nicht nur eine potentielle Beeinträchtigung des Schutzgutes durch entsprechende bauliche Maßnahmen verhindert, sondern vielmehr ein Umgang mit baulicher Substanz eingefordert wird, der in seiner Qualität den Gedanken des Welterbes stützt.

Die Pufferzone ist verbindlicher Bestandteil einer Welterbestätte. Ihr kommt eine wichtige Bedeutung im Zusammenwirken von Denkmalpflege und Stadtentwicklung zu. Sie vermittelt zwischen der geschützten Welterbestätte und dem weiteren städtischen Umfeld. Pufferzonen dienen der Erhaltung der „visuellen Integrität“ der Welterbestätten; mit Beschluss der Welterbekommission am 15. Juli 2013 in Phnom Penh ist der Antrag auf Einrichtung der Aachener Pufferzone bewilligt worden.

Gemäß der Richtlinien der UNESCO-Welterbekommission wird die Pufferzone als „ein Gebiet definiert, das das angemeldete Gut [Welterbe] umgibt und dessen Nutzung und Entwicklung durch ergänzende gesetzliche oder gewohnheitsrechtliche Regeln eingeschränkt sind, die einen zusätzlichen Schutz für das Gut bilden".So kann jedes Mitgliedsland entsprechend seiner Rechtsnormen agieren. In NRW eignet sich die Denkmalbereichssatzung gemäß Denkmalschutzgesetz als lokale Satzung für die Pufferzone. Die Denkmalbereichssatzung Innenstadt war als lokales Schutzinstrumentarium Voraussetzung zur Anerkennung der Pufferzone. In der Bewerbung wurde sie genannt und beschrieben. Die Satzung hat folgende Eckdaten: Offenlagebeschluss am 28.08.2008, Satzungsbeschluss am 02.03.2011, Rechtskraft durch Veröffentlichung am 26.03.2011.

Das Verwaltungshandeln zum Denkmalbereich Innenstadt beinhaltet die Beteiligung der Denkmalpflege bei Bauanträgen innerhalb des Verfahrensbereiches sowie auch das Einholen von Erlaubnissen bei Änderungen an Gebäuden(hierzu gehören auch die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung sowie Abriss) jeweils auf der Grundlage des § 9 DSchG. Regelmäßig gilt es ebenso bei Baumaßnahmen innerhalb der Sichtachsen die Neuplanungen hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung und ihrer Integrität zum Welterbe und zum Rathaus zu beurteilen.

Typische bauliche Maßnahmen sind im Rahmen des nicht baugenehmigungspflichtigen Bereiches (ohne Bauantrag) die Veränderung von Farbanstrichen und Fensteranlagen. Im baugenehmigungspflichtigen Bereich(mit Bauantrag) handelt es sich insbesondere um Werbeanlagen, Dachausbauten/Umbauten, verbunden mit der Vergrößerung oder Schaffung von Dachgauben sowie Abriss und Neubau von Gebäuden. Größere bauliche Maßnahmen in der Pufferzone werden immer auch durch den Architektenbeirat der Stadt Aachen beraten. Ebenfalls findet die Denkmalbereichsatzung Innenstadt Eingang in die Bauleitplanung. So werden beispielsweise bei der Neuaufstellung des FNP die Sichtachsen berücksichtigt, bei der verbindlichen Bauleitplanung wird die Denkmalpflege im Rahmen der frühzeitigen Ämterbeteiligung und im Umweltbericht beteiligt.

Den Stellungnahmen der Unteren Denkmalbehörden gehen in fast allen Fällen Beratungsgespräche mit Investoren und Architekten voraus, so dass die entsprechenden Anträge zu einem großen Prozentsatz positiv beschieden werden können. Dabei kann die Denkmalpflege aus den Gesprächen eine positive Resonanz mitnehmen – mit der historischen Altstadt und dem UNESCO Welterbe identifiziert man sich gerne, auch als Bauherr.

Ebenso positiv wurde die Satzung im interkommunalen Austausch durch den Deutschen Städtetag sowie durch die ICOMOS-Monitoring Gruppe wahrgenommen.

Auf der attraktiven Aachener Innenstadt liegt ein enormer baulicher Entwicklungsdruck. Vielfältig können die Zunahme von gastronomischen Einrichtungen und der Ausbau/Umbau von Wohnraum beobachtet werden. Die Aachener Innenstadt ist also neben der historischen Bedeutung ein Garant für hohe Lebensqualität sowie ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Dieses empfindliche Gut gilt es zu schützen, damit als Folge der großen Attraktivität nicht gerade diese darunter leidet. Die Denkmalbereichsatzung Innenstadt ist ein Element in der Stadtentwicklung Aachens, welche eine Weiterentwicklung der historischen Innenstadt fördert, dabei eine hohe Qualität in Bezug auf die visuelle Integrität und Qualität neuer Gebäude und Veränderungen an der vorhandenen Bausubstanz fordert.

Aachen ist eine historische Stadt. Dies wird in der Leitbilddiskussion und im Masterplan der Stadt genannt und wert geschätzt. Ihr heutiges Erscheinungsbild als historische Stadt nach den starken Zerstörungen durch den zweiten Weltkrieg konnte maßgeblich durch die Planungen in der 50er bis 80er Jahre aufgebaut werden. Insbesondere der grundsätzliche Bezug des Neuaufbaus auf den verbliebenen mittelalterlichen Stadtgrundrisses sowie der Erhalt und Aufbau vieler Fassaden und Fassadenelementen spielt eine Rolle führ die Wahrnehmung der historischen Stadt. Hier greift die Denkmalbereichsatzung Innenstadt mit dem Potential vorhandene Qualitäten zu schützen und gleichzeitig Entwicklungsspielräume zuzulassen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Antrag SPD Fraktion
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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 15.05.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:29