14. Mai 2014 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5Öffentlich

BahnhofplatzErgänzende Baumpflanzung

FB 61/1119/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

An der Erörterung des Themasnehmen Frau Gaube, Frau Conradt, Frau Diepelt, Frau Philippen, Herr Moselage, Herr Bezirksbürgermeister Ferrari, Herr Helg und Herr März teil. Es werden Fragen zu den Kosten für die beiden Bäume gestellt, die von Frau Mans und Frau Poth beantwortet werden. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Baumpflanzung kostengünstiger durchgeführt werden kann.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, die ergänzende Pflanzung von zwei Bäumen vor dem Zollamtsgebäude auf dem Bahnhofplatz zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss die ergänzende Pflanzung von zwei Bäumen vor dem Zollamtsgebäude auf dem Bahnhofplatz zu beschließen.

Der Planungsausschuss beschließt die ergänzende Pflanzung von zwei Bäumen vor dem Zollamtsgebäude auf dem Bahnhofplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aus den verschiedensten Kreisen der Bevölkerung ist immer wieder der Wunsch nach mehr Grün auf dem Bahnhofplatz geäußert worden. Es gibt eine Möglichkeit diesem Wunsch zu entsprechen, ohne den Grundgedanken und Charakter der Platzgestaltung zu verändern.

Während der Entwurfsphase des Bahnhofplatzes war die zukünftige Nutzung des denkmalgeschützten Zollamtsgebäudes unklar. Die Entwurfsverfasser, das Büro Hentrup Heyers, sahen die Möglichkeit, dass vor dem Gebäude (zusammen mit einer Hotelnutzung) eine Terrasse eingerichtet werden könnte. Deshalb wurde der Platz vor dem Gebäude frei gehalten. Nun ist das Gebäude saniert und es steht fest, dass weiterhin eine bundesbehördliche Nutzung statt findet.

Die Verwaltung schlägt vor, dass vor dem Zollamtsgebäude zur vorhandenen Linde auf der rechten Seite des Eingangs ein bis zwei weitere Bäume gepflanzt werden. Eine symmetrische Lösung wurde untersucht, wirkt aber gestalterisch unbefriedigender als der Vorschlag einen Doppelbaum ohne Symmetriebezug zur Linde zu pflanzen.

Die Bundespolizei hat ihr Einverständnis mit dem Vorhaben erklärt. Auch die Entwurfsverfasser, inzwischen das Büro Hentrup, Heyers + Fuhrmann sehen die Ergänzung des Grüns an dem gewählten Ort durch die beiden Bäume positiv.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten für die Pflanzung von zwei Bäumen vor dem Zollamtsgebäude belaufen sich auf 26.000,- €.

Von den Gesamtkosten werden 12.000,- für die Erstellung des Baumfeldes benötigt.

Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.

Unter dieser Maßnahme stehen im Haushaltsjahr 2014 Mittel i. H. v. 80.326,31 € zur Verfügung.

Die Kosten für die Bäume belaufen sich auf 14.000,00 € und können aus dem Etat für Ausgleichspflanzungen, PSP-Element 5-130103-900-02600-050-1"Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung",Kostenart 7835000, bestritten werden.

Im Haushaltsjahr 2014 stehen hier Mittel i. H. v. 21.500 € zur Verfügung.

Für die Pflege der Baumscheibe mit 56,5 qm entstehenKosten von 56 €/ Jahr. Für die Baumpflege der beiden Bäume entstehen Kosten von 112 €/ Jahr. Insgesamt entstehen durch die Maßnahme 168 €/ Jahr an Pflegekosten. Die Pflege- und Folgekosten fallen erst ab 2017 an und werden im Rahmen des Abstimmungsprozesses einer Einheit zugeschlagen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

investive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

80.326,31

80.326,31

0

0

80.326,31

80.326,31

Ergebnis

80.326,31

80.326,31

0

0

80.326,31

80.326,31

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

18.831,52

18.831,52

0

0

0

0

Ergebnis

18.831,52

18.831,52

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-130103-900-02600-050-1 "Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung"

investive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

-1.000

21.500

0

0

0

0

Auszahlungen

13.261,01

13.261,01

0

0

0

0

Ergebnis

12.261,01

20.500

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

54.134,62

54.134,62

0

0

0

0

Abschreibungen

8.499,20

8.499,20

0

0

0

0

Ergebnis

62.633,82

62.633,82

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

finanzielle Auswirkungen

Die Pflege- und Folgekosten fallen erst ab 2017 an und werden im Rahmen des Abstimmungsprozesses einer Einheit zugeschlagen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 14.05.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:25