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Kronenberg von Am Friedrich bis Amsterdamer RingAbrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

B 03/0120/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Ferrari richtet an die Verwaltung die Frage, ob es Urteile des Verwaltungsgerichtes oder Oberverwaltungsgerichtes gibt, die zu einer anderen Rechtsauffassung gekommen sind als in diesem Fall.

Herr Larosch erklärt, dass die Stadt Aachen leider keine andere Möglichkeit mehr habe, als dieses Urteil umzusetzen. Bisher sei man auch in anderen ähnlich gelagerten Fällen aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit so verfahren, Stichstraßen bzw. Sackgassen mit einzubeziehen. Hier stimmten jedoch seiner Meinung nach Gerechtigkeit und Recht nicht überein.

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt aufgrund der Urteile des Verwaltungsgerichtes Aachen von Dezember 2013 die Nacherhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt aufgrund der Urteile des Verwaltungsgerichtes Aachen von Dezember 2013 die Nacherhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Im November 2011 sind die Eigentümer der Straße „Kronenberg“ im vorgenannten Abschnitt einschließlich der hiervon abzweigenden Stichstraßen zu einem Straßenbaubeitrag gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW herangezogen worden. Über die hiergegen eingelegten Klagen einiger Beitragspflichtigen hat das VG Aachen im Dezember 2013 entschieden.

In seinen Entscheidungen bemängelt das VG Aachen das von der Stadt gebildete und der Beitragserhebung zugrunde gelegte Abrechnungsgebiet (Verteilungsfläche). Das VG Aachen teilt nicht die von der Stadt vertretene Rechtsauffassung, wonach auch die von dem Hauptstraßenzug „Kronenberg“ abzweigenden Stichstraßen mit in die Kostenabrechnung hätten einbezogen werden müssen. In seinen Urteilsbegründungen kommt das VG Aachen zu dem Schluss, dass allein die Eigentümer der an dem Hauptstraßenzug anliegenden Grundstücke der Beitragspflicht zu den Kosten der Straßenerneuerungsmaßnahme „Kronenberg“ unterliegen und daher die an die Anlieger der Stichstraßen ergangenen Bescheide aufzuheben und die diesbezüglichen Beiträge zu erstatten seien. Der von der Stadt gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch das Oberverwaltungsgericht NRW zurückgewiesen, so dass die Urteile des VG Aachen nun rechtskräftig geworden sind. Für die Stadt besteht nunmehr die gesetzliche Verpflichtung, ein Nacherhebungsverfahren für die Eigentümer des Hauptstraßenzuges unter Berücksichtigung der gerichtlichen Vorgaben durchzuführen.

Die Einstufung der Straße „Kronenberg“ von Am Friedrich bis Amsterdamer Ring erfolgt nach wie vor als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS).Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke nach ihrer Größe und Ausnutzbarkeit (neue Verteilungsfläche entsprechend den Gerichtsbeschlüssen).

Die Ermittlung des hieraus resultierenden gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.500.000

1.500.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen

keine

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine (Erstattungen und Nacherhebungen gleichen sich gegenseitig aus)

Abstimmungsergebnis

einstimmig

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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 15
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 22.05.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:32