Standortverlagerung der Förderschule Walheim in das Schulgebäude Am Kennedypark - alternatives Nutzungskonzept
FB 45/0396/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ergänzend zur Vorlage erläutert Frau Schwier, dass hier keinesfalls eine Aberkennung der Leistungen der Förderschule Walheim erfolgen soll. Den Leistungen der Förderschule Walheim werde im Gegenteil großer Respekt entgegen gebracht. Es stellt sich bei der geplanten Verlagerung allerdings die Frage, ob hier die beste Lösung gefunden wurde.
Die Förderschule Walheim unterrichtet jährlich ungefähr 50 Kinder in einem Alter zwischen 6 Jahren und 10/11 Jahren. Hier sei die Frage erlaubt, ob es sinnvoll ist, diese Kinder in die Immobilie Kennedypark zu geben. Das Schulgebäude am Kennedypark ist für eine sehr viel größere Anzahl von Schülern konzipiert und kann eventuell den Bedürfnissen der Schüler der Förderschule Walheim nicht gerecht werden.
Frau Schwier weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hin, schulische Lernorte an solchen Grundschulen, die Erfahrung mit der Beschulung von Kindern mit dem Unterstützungsbedarf Emotionale und Soziale Entwicklung haben, neben einem festen Standort dezentral einzurichten.
Herr Krott bestätigt die grundsätzliche Berechtigung, über die Standortverlagerung nachzudenken. Es ist deutlich geworden, dass ein großer Anteil der Kinder mit Unterstützungsbedarf im emotionalen und sozialen Bereich an Grundschulen des gemeinsamen Lernens entsprechende Angebote erhalten. Aus seiner Sicht wird die Förderschule Walheim noch voraussichtlich noch 8 - 10 Jahre Bestand haben. Er hält für seine Fraktion zunächst an der Beschlussfassung des Ausschusses von März fest, wonach die Verlagerung der FöS Walheim zum Kennedypark vorgesehen ist und zeigt sich mit dem den Vorschlag von Frau Schwier, die Standortverlagerung zu überdenken einverstanden. Herr Krott regt an, zunächst nunmehr die vorgesehene Begehung des Schulgebäudes Am Kennedypark durchzuführen.
Für die Grüne-Fraktion stellt Frau Griepentrog fest, dass auch im Rahmen von Inklusion zunächst ein Bedarf an Förderschulen für besondere Kinder fortbesteht. Die Kostenfrage sollte nicht ausschlaggebend für den Bestand der Förderschule Walheim sein. Bezüglich des Fortbestandes von Förderschulen und der Einrichtung schulischer Lernorte sind Konzeptentwicklungen erforderlich.
Herr Biesing stellt den im Zuge der Verlagerung der Förderschule entstehenden Kosten die jährlichen Schülerfahrkosten gegenüber und erläutert, dass eine Verlagerung perspektivisch Einsparungen ergibt. Für besondere Kinder ist es erforderlich, ein gutes Konzept in einem guten Gebäude vorzuhalten. Auch das pädagogische Konzept der Schule ist zu beachten. Eine schrittweise Stärkung von Förderschulen ist vor diesem Hintergrund sinnvoll.
Herr Tillmanns weist auf die Dauer des Inklusionsprozesses hin, der voraussichtlich mehrere Jahre dauern wird. Verschiedene Eltern entscheiden sich bewusst für eine Förderschule für ihr Kind. Im Entscheidungsprozess sind alle Optionen abzuwägen und in Zusammenarbeit mit der Schule eine tragfähige Lösung zu finden.
In diesem Zusammenhang weist Herr Krott auf die nur noch befristete Betriebsgenehmigung für die Kita Walheim hin. Es ist insofern wichtig, schnellstmöglich entsprechende Lösungen zu finden.
Frau Griepentrog bittet darum, über den Punkt 2 des Beschlussvorschlages nicht abzustimmen. Sie betont, zunächst unverändert von einer Verlagerung der Förderschule Walheim in das Schulgebäude am Kennedypark auszugehen. Eine Strukturdebatte solle in der Steuerungsgruppe stattfinden.
Frau Drews verweist auf die Aussagen im Fazit der Vorlage und erläutert, dass ein entsprechender zeitlicher Rahmen zur Betrachtung alternativer Immobilien zur Verfügung steht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er beauftragt den Fachbereich 45, alternative Unterbringungsmöglichkeiten unter Beachtung der Möglichkeiten, zu einem späteren Zeitpunkt schulische Lernorte einzurichten, in Abstimmung mit der FöS Walheim und der Schulaufsicht zu entwickeln.
- Der Schulausschuss geht weiter davon aus, dass eine grundsätzliche Beschlussfassung zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 möglich ist.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangssituation
Aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung in der Sitzung des Schulausschusses im Dezember 2013 hatte die Verwaltung in der Sitzung am 10.04.2014 eine erste belastbare Entwurfsplanung und Kostenschätzung für die Verlagerung der Schule in das Schulgebäude Am Kennedypark vorgestellt.
Da die zu diesem Zeitpunkt mit der Schule abgestimmte Planung zur Umsetzung des Lern- und Betreuungskonzept der Förderschule in keinem angemessenen wirtschaftlichen Kosten – Nutzen – Verhältnis realisiert werden kann, hatte der Schulausschuss in der v.g. Sitzung die Verwaltung beauftragt, ein alternatives Nutzungskonzept zu erarbeiten, um eine grundsätzliche Beschlussfassung zu ermöglichen.
Aus der nunmehr vorliegenden geänderten Planung - allein für den schulischen Bereich - ist ersichtlich, dass selbst bei größtmöglicher Reduzierung der Baukosten durch eine selektive Auswahl der baulich zu verändernden Räumen eine Baukostensumme zu erwarten ist, die über der angestrebten wirtschaftlichen Lösung liegt.
Ob der erforderliche weitere Ausbau zur Unterbringung der Tagesgruppe angesichts der erkennbaren Bauausführung und der verwendeten Baumaterialien in einem günstigen wirtschaftlichen Kosten – Nutzen – Verhältnis realisiert werden kann, ist derzeit nicht absehbar.
- Vorgehen der Verwaltung
Derzeit wird die Schulentwicklungsplanung 2013 – 2018 - Primarstufe entsprechend des Ratsbeschlusses vom 09.10.2013 mit einem 2. Band „Inklusion im Grundschulbereich“ erweitert, um die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Verwirklichung einer ganztägigen, inklusiven Bildung sowohl im Bereich der Unterrichtsversorgung, als auch im Bereich des Ganztags zu schaffen. In diesem Kontext werden insbesondere auch die räumlichen und baulichen Anforderungen in den Schulgebäuden untersucht.
Dies ist aus Sicht der Verwaltung eine Voraussetzung für eine flächendeckende und wohnortnahe („Kurze Beine, kurze Wege“) inklusive Beschulung. In diesem Zusammenhang wird auf die Beratungsvorlage „Umsetzung der ganztägigen inklusiven Bildung in den Aachener Grundschulen“ in der heutigen Sitzung verwiesen.
Nicht nur diese äußeren Rahmenbedingungen, sondern in die Zukunft gerichtete Unterrichtskonzepte bis hin zur Möglichkeit der Einrichtung von (dezentralen) schulischen Lernorten, lassen einenochmalige grundsätzliche Prüfung einer Standortverlagerung der FöS Walheim sinnvoll und erforderlich erscheinen.
Nach den Vorschriften des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (§ 132, Abs 3) ist die Einrichtung schulischer Lernorte möglich.
Schulische Lernorte dienen dem Unterricht für eine Teilgruppe von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, wenn der Schulträger auf eine Förderschule mit diesem Förderschwerpunkt verzichtet. Die Einrichtung eines solchen Lernorts setzt somit voraus, dass im Gebiet des Schulträgers zumindest alle bisherigen Förderschulen mit dem FörderschwerpunktEmotionale und soziale Entwicklung aufgelöst werden.
Derzeit ist in der Stadt Aachen zwar nicht geplant, die FöS Walheim aufzulösen, gleichwohl wird die Frage einer späteren Einrichtung eines schulischen Lernorts hierdurch nicht ausgeschlossen.
Eine Entscheidung wird zukünftig insbesondere davon abhängig sein, in welcher Anzahl Kinder mit einem noch nicht abschließend vom Ministerium definierten besonderem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in den Regelschulen zu beschulen sind. Derzeit kann angesichts des mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Krafttretens des 9. Schulrechtsänderungsgesetz und des hiermit verbundenen Rechtsanspruchs auf die Beschulung in einer Regelschule davon ausgegangen werden, dass Kinder mit „außergewöhnlichen Verhaltensschwierigkeiten“ in Zukunft in immer größerer Zahlin den Regelgrundschulen aufgenommen werden und zeitnah in dieser Hinsicht Handlungsbedarf bestehen wird.
Die schulischen Lernorte sind Teil einer allgemeinen Schule oder eine Förderschule. Als Förderschule wird dieser meistens aus einer früheren Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung oder einer Förderschule im Verbund mit diesem und anderen Förderschwerpunkten hervorgehen.
In Abhängigkeit mit der anstehenden Entscheidung des zukünftigen Standortes der Förderschule Walheim ist die Angliederung eines solchen Angebots an einer allgemeinen Schule oder an einer Förderschule möglich.
- Empfehlungen der Verwaltung
Die Notwendigkeit, für Teilgruppen der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, für die aufgrund außergewöhnlich komplexer Verhaltensschwierigkeiten eine vorübergehende Erfüllung ihrer Schulpflicht außerhalb der bisherigen Kontexte in anderen Lern- und Arbeitsformen erforderlich ist, Orte vorzuhalten, erfordert aus Sicht der Verwaltung ein gundsätzliches Überdenken des bisherigen pädagogischen Konzeptes im Rahmen einer professionellen Vernetzung mit Angeboten von Trägern der Jugendhilfe und der Schulpsychologie.
Darüber hinauserscheint die Einrichtung eines „zentralen schulischen Lernorts“ für Kinder im Grundschulalter hinsichtlich der zu erwartender weiten Schulwege nicht sinnvoll.
Die aktuelle Kostenermittlung zeigt zwar, dass eine Umsetzung der Minimalanforderungen an das nunmehr reduzierte Raum- und Lernkonzept grundsätzlich in einem vertretbaren wirtschaftlichen Rahmen möglich ist.
Dies ist allerdings nur unter Inanspruchnahme von Räumen auf 3 Geschossen des Schulgebäudes gegeben. Die Größe und die hieraus resultierende Unübersichtlichkeit des Schulgebäudes erschweren hierdurch für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte und das sonstige Betreuungspersonal die Durchführung des Unterrichts erheblich und gefährden somit den Lernerfolg für die Schülerinnen und Schüler.
Insofern empfiehlt die Verwaltung sowohl aus inhaltlichen Gründen, aber auch aus Standortgründen und aus Gründen der Baugeometrie des Schulgebäudes Am Kennedypark eine Überprüfung des bisherigen Nutzungskonzeptes.
- Fazit
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist angesichts der aktuell anstehenden Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung „Inklusion im Grundschulbereich“ eine abschließende Entscheidung der Unterbringung der Förderschule Walheim nicht zielgerichtet.
Eine Entscheidung kann aus Sicht der Verwaltung nur im Einklang mit der Konzeption zur Umsetzung der Inklusion an Grundschulen erfolgen, um die Möglichkeiten der Einrichtung von schulischen Lernorten offen zu lassen oder unterstützende Angebote an der FöS mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung (Primarstufe) entwickeln zu können.
Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Standortverlagerung der FöS Walheim zunächst zurückzustellen und im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung Inklusion ein Gesamtkonzept zu entwickeln.
Zunächst ist von keiner zeitlichen Verzögerung zum angestrebten Umzug der Schule zum Schuljahresbeginn 2015/2016 auszugehen, da die Umsetzung des erarbeiteten alternativen Nutzungskonzeptes selbst bei einem europaweitem Ausschreibungsverfahren eine Entscheidung im Herbst erfordert.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht. | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 63853
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=63853
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 15.05.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:28