20. Mai 2014 um 16:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 8Öffentlich

Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bereich des Aachener Jugendringes

FB 45/0392/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die strukturelle Veränderung des Ehrenamtes im Jugendbereich, insbesondere durch die Entwicklungen der OGS, des G8 und bei Bachelor- und Masterstudiengängen, werden ausführlich erläutert. Einer rückläufigen Zahl von Ehrenamtlern soll durch die Einrichtung einer halben Stelle beim Aachener Jugendring entgegen gewirkt werden.

Das druckvolle Tempo der anliegenden Entscheidungkann von Frau Scheidt, wie auch schon im angemeldeten Beratungsbedarf dokumentiert, wenig nachvollzogen werden. Eine konsequente Weiterfinanzierung der Stelle nach 2 Jahren und die Verantwortung für die Führung dieser Stelle sind nicht klar geregelt. Auch ist zu klären, wie Migrantenkinder weiter in die Jugendarbeit einbezogen werden können.

Verschiedene Trägervertreter bewerten die Einrichtung der Stelle positiv.

Frau Wilms regt an, den Stadtjugendplan einer Aktualisierung zu unterziehen.

Die zunächst gewünschte Aufnahme des letzten Satzes in der als Tischanlage vorliegenden Ergänzung (siehe TOP 9, Bewährung der Stelle, Weiterfinanzierung aus eigenen Mitteln des AJR) wird in der Beratung verworfen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft beim Aachener Jugendring zur Gewährleistung der Vorgaben des Kinderschutzes in den ihm angeschlossenen Verbänden zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Unterausschuss Stadtjugendplan nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis undempfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss entsprechend zu entscheiden.
  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft beim Aachener Jugendring zur Gewährleistung der Vorgaben des Kinderschutzes in den ihm angeschlossenen Verbänden zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Mit Ratsbeschluss vom 20.03.1996 und auf Empfehlung des damaligen Jugendhilfeausschusses wurde dem Aachener Jugendring die Aufgabe der Zuschussgewährung für die Durchführung von Projekten nach dem Stadtjugendplan und damit die entsprechende Mittelbewirtschaftung übertragen. Hierzu wurde zwischen der Stadt Aachen und dem Aachener Jugendring eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Zur Durchführung dieser Aufgabe erhält der Aachener Jugendring jährlich eine Pauschalzuwendung der Stadt in Höhe von 42.000,00 Euro für erforderliche Personal- und Sachkosten. Diese Praxis der Zuschussgewährung hat sich für die Projektarbeit der Jugendverbände aufgrund der unbürokratischen Handhabung und weil sie nicht an das Haushaltsjahr gebunden ist, bewährt.

Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes haben die Anforderungen bezüglich einer fachlichen Begleitung, Beratung und Unterstützung der Jugendverbände in Zusammenhang mit dem im § 72a SGB VIII geregelten Kinderschutz erheblich zugenommen.

Für die Jugendverbände als organisierter Zusammenschluss von ehrenamtlich Tätigen ist die Sicherstellung des Kindeswohls, wie sie in § 72a Abs.2 SGB VIII des Gesetzes gefordert wird, ohne hauptamtliche Struktur nicht möglich. Aus diesem Grund stellten die Geschäftsführung des Aachener Jugendrings und die Fachverwaltung Überlegungen an, wie der Jugendring in die Lage versetzt werden kann, seine Mitgliedsorganisationen bei der Umsetzung des Gesetzesanspruchs zu schulen, zu beratenund zu begleiten.

Um dieser Fülle von Aufgaben gerecht zu werden, schlägt die Fachverwaltung vor, eine hauptamtliche sozialpädagogische Fachkraft im Umfang von 19,5 Stunden wöchentlich beim Aachener Jugendring einzusetzen. Diese Fachkraft soll die in der Stadt Aachen im Jahr 2007 entwickelte Generalvereinbarung gem. § 72a SGB VIII umsetzen.

2. Handlungsansatz

2.1. Umsetzung des § 72a SGB VIII

Mit dem Einsatz einer sozialpädagogischen Fachkraft bietet der Aachener Jugendring als Träger der freien Jugendhilfe seinen Mitgliedsorganisationen Hilfestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an. Den Unsicherheiten zum Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen in den Jugendverbänden und Vereinen wird so durch einen zentralen Ansprechpartner begegnet.

Diese/r MitarbeiterIn informiert über das Einholen der erweiterten Führungszeugnisse oder dieÜberwachung der Gültigkeit der erweiterten Führungszeugnisse. Ebenso steht die Fachkraft zur Verfügung, um in der Auslegung des Prüfschemas zu schulen, dasvon Vertretern der öffentlichen und freien Jugendhilfe gemeinsam erarbeitet wurde.

Hinzu kommt die Koordination von Informationsveranstaltungen und Fortbildungen in dem Bereich Kindeswohlgefährdung.

2.2. Öffentlichkeitsarbeit

Eine weitere Aufgabe der Fachkraft stellt die Entwicklung von Marketingkonzepten und Öffentlichkeitsarbeit dar, um den Bekanntheitsgrad und die Öffentlichkeitswirkung der Jugendverbände und des Aachener Jugendrings zu erhöhen.

In den Jugendverbänden, Vereinen und in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist insgesamt festzustellen, dass die Zeitkontingente aber auch die Motivation zu gestalteter, „angeleiteter“ Freizeit bei den Kindern und jungen Menschen abnehmen. Als Grund dafür werden ihre durchorganisierten Tagesabläufe im Offenen Ganztag oder das achtjährige Gymnasium gesehen.

In der Folge sind weniger junge Menschen bereit und in der Lage an Veranstaltungen, besonders an Freizeiten mit mehreren Übernachtungen, teilzunehmen. Gleichwohl stellt die gemeinsam gestaltete freie Zeit einen überaus bedeutenden Teil der außerschulischen Bildung dar, in der Kinder und Jugendliche zentrale Werte des gesellschaftlichen Zusammenlebens lernen.

Hier setzt die Aufgabe der Fachkraft ein, die darin besteht, Vereins- und Verbandsleben als lebendigen Teil der Gesellschaft wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Die Gruppenleiter berät sie bei der Planung und Organisation von Projekten und verbessert die Informationsflüsse untereinander.

3.Finanzierung

Der Aachener Jugendring sieht sich in der Lage, die Personalkosten für eine Fachkraft aus dem Gesamtvolumen aller ihm zufließenden Mittel zu realisieren. Diese Stelle sollte zunächst auf 2 Jahre befristet werden.

In soweit erweist sich die Maßnahme für den städtischen Haushalt alskostenneutral.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element: 4-060201-908-9

PSK: 53180000

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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0

0

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Personal-/

Sachaufwand

137.000 Euro

137.000 Euro

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: mehrheitlich 2
Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 20.05.2014
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:30