20. Mai 2014 um 16:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Antrag der AWO - Außengelände KiTa Goerdeler Straße

FB 45/0397/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Navvabi nimmt nicht an Beratung und Abstimmung teil.

Spielflächenreduzierung und Erschwerung des Betriebsablaufs hätte, so der Beratungskonsens, deutliches Entgegenkommen des Investors nicht nur bei der Kostenübernahme des Zauns, sondern auch des zu finanzierenden Ersatzgartenhauses zur Folge haben müssen. Insbesondere werden Kosten, die im Wohn- und Liegenschaftsbereich zu bewältigen sind, dem FB 45 aufgebürdet. Die zustimmende Kenntnisnahme wird insofern vorenthalten, eine Nachverhandlung der Verwaltung, wie in geändertem Beschluss dokumentiert, beauftragt.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung (gestrichen: zustimmend) zur Kenntnis beauftragt die Verwaltung, erneut mit dem Investor die Finanzierung des Ersatzgartenhauses zu verhandeln oder die Kosten aus dem Bau- und Liegenschaftsbereich zu erbringen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
  1. beschließt die Finanzierung eines Ersatzgartenhauses in Form eines Zuschusses an die AWO in Höhe der nachgewiesenen Kosten (ca. 9.000 €)

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Auf dem Gelände zwischen Neumarkt und Kronprinzenstraße (Frankenberger Viertel/ Aachen Rothe-Erde) werden über das Wohnbau-Projekt „Kronprinzen Quartier“ ca. 185 neue Wohnungen entstehen. Die Realisierung erfolgt über die Kronprinzen Quartier GmbH.

Die Planungen für dieses Projekt haben unmittelbar Einfluss auf das Außengelände der direkt angrenzenden KiTa Goerdeler Straße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Bereits Ende letzten Jahres wurde mit dem Abriss der bestehenden Tiefgarage auf dem an die KiTa angrenzenden Gelände des Wohnbauprojekts begonnen. Für die Fortführung der Baumaßnahme ist es erforderlich, dass das bestehende Außenspielgerätehaus der KiTa abgerissen werden muss, da es sich auf dem Gelände des Investors befindet.

Die Anschaffung eines neuen Gartenhauses als Ersatz ist notwendig.

Die Maßnahme wird erforderlich, weil die Stadt Aachen das angrenzende Grundstück für die Errichtung von Wohnungsbau an einen Investor veräußert hat und zudem eine Wegeverbindung zwischen der Goerdeler Straße und dem neuen Wohnquartier, das entsteht, gefordert hat.

Ohne diese Entscheidungen wären weder ein neues Gartenhaus noch eine Veränderung des Außengeländes erforderlich.

  1. Antrag der AWO

Mit Schreiben vom 31.03.2014 beantragt die Arbeiterwohlfahrt bei der Stadt Aachen die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines neuen Außenspielgerätehauses als Ersatz für das abgerissene Gartenhaus.

Des Weiteren bittet die AWO um die Übernahme der Kosten für die Neugestaltung des Außengeländes, die aufgrund der neuen Aufteilung der Außenspielflächen notwendig wird.

  1. Prüfung des Antrags

Auf dem Außengelände der KiTa muss eine geeignete Lagermöglichkeit für die transportablen Außenspielgeräte der KiTa vorhanden sein. Das Lager sollte witterungsbeständig sein und sowohl für das KiTa-Personal als auch für die Kinder gut und schnell erreichbar sein.

Durch den Wegfall des bisherigen Außengerätehauses wird der Bedarf für ein Ersatzhaus bestätigt und der Antrag der AWO auf Finanzierung des Hauses befürwortet, da die Entscheidung der Stadt zur Veräußerung des benachbarten Grundstücks ursächlich für den Abriss ist.

Die geschätzten Kosten für ein neues, geeignetes Gartenhaus inkl. der erforderlichen Bodenarbeiten sowie Montage liegen bei ca. 9.000 €.

Es ist vorgesehen, dass die AWO in Vorleistung tritt und die Kosten anschließend von Seiten der Stadt in Höhe der nachgewiesenen Ausgaben erstattet werden.

Bezüglich der Neugestaltung der Außenspielfläche der KiTa sollte in einem ersten Schritt eine interne Abstimmung innerhalb der Verwaltung erfolgen, um die Verantwortlichkeiten für eine Umgestaltung zu klären. Bei der Entwicklung einer Neukonzipierung der Spielfläche wird die AWO als Nutzer der KiTa eng eingebunden.

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich dafür aus,

-die Finanzierung eines Ersatzgartenhauses in Form eines Zuschusses an die AWO in Höhe der nachgewiesenen Kosten(ca.9.000 €) zu beschließen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Mittel stehen in ausreichender Höhe auf 4-060101-980-6; 52410000 im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

KJA_Vorlage_AWO_Anl
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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 20.05.2014
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:30