Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters
FB 01/0268/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters entfallen könne, da diese bereits zuvor dieses Amt bekleidet haben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach erfolgter Wahl werden die ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters durch den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird ebenfalls in der Weise vollzogen, dass die Bürgermeister ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“
Technische Details
ID: 64097
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64097
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 18.06.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Konstituierende Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:39