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Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters

FB 01/0268/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters entfallen könne, da diese bereits zuvor dieses Amt bekleidet haben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach erfolgter Wahl werden die ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters durch den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird ebenfalls in der Weise vollzogen, dass die Bürgermeister ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze

beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe.“

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.06.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Konstituierende Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:39