TOP 11Öffentlich

Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

FB 01/0272/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister stellt fest, dass das sog. Zugriffsverfahren zum Zuge kommt.

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, bestätigt dies und erklärt, dass die CDU-Fraktion eine Zugriffsgemeinschaft mit der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion bilde.

Ratsfrau Griepentrog erklärt als Sprecherin der Fraktion Die Grüne, dass diese eine Zugriffsgemeinschaft mit der Fraktion Die Linke und der Piraten-Fraktion bilde.

Durch die Vorsitzenden der Fraktionen werden anschließend die Ausschuss-Vorsitze wie folgt gegriffen:

CDU-SPD-FDP-Fraktion: Planungsausschuss.

CDU-SPD-FDP-Fraktion:Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss.

Grüne-Linke-Piraten-Fraktion:Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

CDU-SPD-FDP-Fraktion:Betriebsausschuss Kultur

CDU-SPD-FDP-Fraktion:Schulausschuss

Grüne-Linke-Piraten-Fraktion:Mobilitätsausschuss

CDU-SPD-FDP-Fraktion:Betriebsausschuss Theater und VHS

CDU-SPD-FDP-Fraktion:Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie

CDU-SPD-FDP-Fraktion:Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft

Grüne-Linke-Piraten-Fraktion:Bürgerforum

CDU-SPD-FDP-Fraktion:Betriebsausschuss Eurogress.

CDU-SPD-FDP-Fraktion: Personal- und Verwaltungsausschuss

Grüne-Linke-Piraten-Fraktion:Sportausschuss

CDU-SPD-FDP-Fraktion:Finanzausschuss

CDU-SPD-FDP-Fraktion:Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

CDU-SPD-FDP-Fraktion:Betriebsausschuss Gebäudemanagement

Grüne-Linke-Piraten-Fraktion:Rechnungsprüfungsausschuss

CDU-SPD-FDP-Fraktion:Wahlprüfungsausschuss

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Oberbürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden - § 58 Abs. 5 GO NW.

Den Vorsitz im Hauptausschuss führt nach § 57 (3) GO NW der Oberbürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss.

Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses werden vom Ausschuss aus dem Kreis der dem Kinder- und Jugendausschuss angehörenden Ratsmitglieder gewählt (§ 4 Abs. 5 AG KJHG.NW).

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.06.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Konstituierende Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:39