Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
FB 01/0272/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Oberbürgermeister stellt fest, dass das sog. Zugriffsverfahren zum Zuge kommt.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, bestätigt dies und erklärt, dass die CDU-Fraktion eine Zugriffsgemeinschaft mit der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion bilde.
Ratsfrau Griepentrog erklärt als Sprecherin der Fraktion Die Grüne, dass diese eine Zugriffsgemeinschaft mit der Fraktion Die Linke und der Piraten-Fraktion bilde.
Durch die Vorsitzenden der Fraktionen werden anschließend die Ausschuss-Vorsitze wie folgt gegriffen:
CDU-SPD-FDP-Fraktion: Planungsausschuss.
CDU-SPD-FDP-Fraktion:Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss.
Grüne-Linke-Piraten-Fraktion:Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
CDU-SPD-FDP-Fraktion:Betriebsausschuss Kultur
CDU-SPD-FDP-Fraktion:Schulausschuss
Grüne-Linke-Piraten-Fraktion:Mobilitätsausschuss
CDU-SPD-FDP-Fraktion:Betriebsausschuss Theater und VHS
CDU-SPD-FDP-Fraktion:Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
CDU-SPD-FDP-Fraktion:Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Grüne-Linke-Piraten-Fraktion:Bürgerforum
CDU-SPD-FDP-Fraktion:Betriebsausschuss Eurogress.
CDU-SPD-FDP-Fraktion: Personal- und Verwaltungsausschuss
Grüne-Linke-Piraten-Fraktion:Sportausschuss
CDU-SPD-FDP-Fraktion:Finanzausschuss
CDU-SPD-FDP-Fraktion:Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
CDU-SPD-FDP-Fraktion:Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Grüne-Linke-Piraten-Fraktion:Rechnungsprüfungsausschuss
CDU-SPD-FDP-Fraktion:Wahlprüfungsausschuss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Oberbürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden - § 58 Abs. 5 GO NW.
Den Vorsitz im Hauptausschuss führt nach § 57 (3) GO NW der Oberbürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses werden vom Ausschuss aus dem Kreis der dem Kinder- und Jugendausschuss angehörenden Ratsmitglieder gewählt (§ 4 Abs. 5 AG KJHG.NW).
Technische Details
ID: 64101
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64101
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 18.06.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Konstituierende Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:39