Wahl des Bezirksbürgermeisters und seiner Stellvertreter
BA 6/0156/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Einvernehmlich wird zunächst die Anzahl der Stellvertreter einstimmig beschlossen und auf 2 festgelegt.
Sodann werden folgende Listenvorschläge bekannt gegeben:
Liste A für die SPD und FDP:
- Herr Kuckelkorn
- Frau Arlt
Liste B für die CDU und Bündnis 90/die Grünen:
- Frau Köhne
- Herr Dr. Kurth-Lassay
Danach erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung durch die Abgabe von Stimmzetteln. Die Stimmzettel werden in die bereitgestellte Urne eingeworfen.
Nach Auszählung durch die Stimmzähler wird folgendes Ergebnis festgestellt:
Liste A: 5 Stimmen
Liste B: 6 Stimmen
Enthaltungen: keine
Nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren wurden damit gewählt:
Bezirksbürgermeisterin:Frau Marlis Köhne
- Stellvertreter:Herr Manfred Kuckelkorn
- Stellvertreter:Herr Dr. Otto-Wilhelm Kurth-Lassay
Alle gewählten Vertreter nehmen die Wahl an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters und seines Stellvertreters bzw. seiner Stellvertreter richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 – 5 GO.NW. wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung des Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Hiernach sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erster Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleich entscheidet das Los.
Technische Details
ID: 64153
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64153
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 11.06.2014
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:37