TOP 3Öffentlich

Wahl des Bezirksbürgermeisters und seiner Stellvertreter

BA 6/0156/WP16 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Einvernehmlich wird zunächst die Anzahl der Stellvertreter einstimmig beschlossen und auf 2 festgelegt.

Sodann werden folgende Listenvorschläge bekannt gegeben:

Liste A für die SPD und FDP:

  1. Herr Kuckelkorn
  2. Frau Arlt

Liste B für die CDU und Bündnis 90/die Grünen:

  1. Frau Köhne
  2. Herr Dr. Kurth-Lassay

Danach erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung durch die Abgabe von Stimmzetteln. Die Stimmzettel werden in die bereitgestellte Urne eingeworfen.

Nach Auszählung durch die Stimmzähler wird folgendes Ergebnis festgestellt:

Liste A: 5 Stimmen

Liste B: 6 Stimmen

Enthaltungen: keine

Nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren wurden damit gewählt:

Bezirksbürgermeisterin:Frau Marlis Köhne

  1. Stellvertreter:Herr Manfred Kuckelkorn
  2. Stellvertreter:Herr Dr. Otto-Wilhelm Kurth-Lassay

Alle gewählten Vertreter nehmen die Wahl an.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Wahl des Bezirksbürgermeisters und seines Stellvertreters bzw. seiner Stellvertreter richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.

Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 – 5 GO.NW. wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung des Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Hiernach sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

Bezirksbürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erster Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleich entscheidet das Los.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 11.06.2014
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:37