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Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters durch den Altersvorsitzenden

BA 6/0158/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksvertreter Poth beglückwünscht als Alterspräsident Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne zu ihrer Wiederwahl.

Eine erneute Verpflichtung ist nicht notwendig.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne bedankt sich für das Vertrauen und die bisherige gute Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Aachen-Richterich und hofft auf weiterhin gute Zusammenarbeit aller zum Wohle des Stadtbezirks.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 67 Abs. 5 i.V.m. § 36 Abs. 5 GO.NW. wird der Bezirksbürgermeister von dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der Bezirksbürgermeister sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 11.06.2014
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:37