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Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister

BA 6/0159/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Eine erneute Verpflichtung der Stellvertreter der Bezirksbürgermeisterin ist nicht erforderlich.

Frau Bezirksbürgermeisterin nimmt die Verpflichtungen der neuen Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Richterich Frau Arlt, Herr Brantin und Herr Feil vor.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung werden der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 11.06.2014
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:37