Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister
BA 6/0159/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Eine erneute Verpflichtung der Stellvertreter der Bezirksbürgermeisterin ist nicht erforderlich.
Frau Bezirksbürgermeisterin nimmt die Verpflichtungen der neuen Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Richterich Frau Arlt, Herr Brantin und Herr Feil vor.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung werden der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Technische Details
ID: 64156
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64156
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 11.06.2014
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:37