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Radweg entlang der Roermonder StraßeAntrag der SPD-BF vom 10.02.2014, lfd.Nr.90

FB 61/1145/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Frau Mans, Abteilung Verkehrsplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Frau Mans ergänzt zunächst die als Tischvorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 14.05.2014 verteilte Vorlage. Im Bereich des Radweges entlang der Roermonder Straße vom Roder Weg kommend muss ein Schild „für Radfahrer frei“ ergänzt werden.

Zum Radweg zwischen der Berensberger Str. und der Straße Tittardsfeld führt Frau Mans aus, dass der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen diesen Abschnitt mit einem ca. 2m breiten Gehweg in beide Fahrtrichtungen für Radfahrer mit dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme freigegeben hat. Der Radfahrer wäre sonst in diesem Bereich gezwungen, einen Umweg über die rechte Gehwegseite bis zur Ampel Laurentiusstraße und wieder zurück entlang der Roermonder Straße zu nehmen.

Herr Bezirksvertreter Werner wünscht sich hinsichtlich der Beschilderung der Radwege klare Verhältnisse. An verschiedenen Stellen fehle die Beschilderung. Nicht nachzuvollziehen sei, warum die Benutzungspflicht von Kohlscheid aus kommend ebenfalls aufgehoben worden sei. Denn ein einseitiges Befahren rechtsseitig sei unproblematisch, zumal ab der Schloss-Schönau-Str. bis zur Kreuzung Berensberger Straße/Roermonder Str. Rad- und Gehweg baulich getrennt seien. Im ersten Teilstück zwischen Roder Weg und Schloss-Schönau-Straße befinde sich ein Fußweg, der nach der derzeit gültigen Beschilderung gar nicht von Radfahrern befahren werden darf. Hier bestehe gar keine Alternative zur Fahrbahn. Weiterhin erschließt sich Herrn Bezirksvertreter Werner nicht, warum im Gegensatz zur Situation an der Roermonder Straße bei gleicher Gehwegbreite der Radweg entlang der Berensberger Straße in beide Richtungen beschildert sei. Er zieht den Vergleich auch zur Situation an der Vaalser Straße. Dort bestehe lt. Beschilderung weiterhin eine Radbenutzungspflicht in beide Richtungen. Zur Klarstellung für die Nutzer würde sich Herr Bezirksvertreter Werner die alte Beschilderung wünschen. Es sei für den Bürger keine einheitliche Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschriften auf allen Straßen zu erkennen.

Herr Bezirksvertreter Feil fragt nach, warum es nicht möglich sei, den rot gepflasterten Radweg gegenüber den Einmündungen Berensberger Str. und Tittardsfeld auch in beide Richtungen für den Radverkehr freizugeben, wenn dies für die gegenüberliegende Straßenseite im Ermessen der Verwaltung stehe. Insgesamt sei man sich einig, dass es sich nur um provisorische Maßnahmen handelt und eine endgültige Lösung in der Einrichtung eines durchgehenden Schutzstreifens bis zur Ampelkreuzung mit Linksabbiegerführung bestehe. Die Fertigstellung sei ursprünglich für 2013 geplant gewesen. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass dies erst in 2-3 Jahren möglich sei. Dies hält Herr Bezirksvertreter Feil für keinen haltbaren Zustand.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne fordert ebenfalls ein Gesamtkonzept auch im Hinblick auf den derzeit nicht benutzungspflichtigen Radweg vom Roder Weg nach Kohlscheid, um die Gefahr der Nutzung der Schnellstraße durch Radfahrer auszuschließen.

Frau Mans erläutert noch einmal, dass die Kommunen aufgrund einer bundesgesetzlichen Änderung die Breite der Rad- und Gehwege innerorts hinsichtlich der Radwegebenutzungspflicht prüfen müssen. Dies geschehe systematisch durch ein Gremium, besetzt seitens der Stadt Aachen durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen und die Straßenverkehrsbehörde sowie die Polizei, ASEAG und den ADFC. In diesem Rahmen wurde die Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges stadtauswärts entlang der Roermonder Straße aufgehoben. Im Rahmen der Überprüfung der Berensberger Straße im Frühjahr 2014 wurde durch dieses Gremium festgestellt, dass die Benutzungspflicht des Radweges Berensberger Str. ebenfalls aufgehoben werden muss. Die Umsetzung bzw. Neubeschilderung erfolgt aus verschiedenen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt. Die Prüfung der Vaalser Straße stehe noch aus, da aufgrund von Personalengpässen bei der Straßenverkehrsbehörde eine zusammenhängende Prüfung noch nicht erfolgen konnte, so dass dort noch die alte Beschilderung vorhanden ist.

Insgesamt sei festzustellen, dass es sich bei allen Maßnahmen nur um eine provisorische Lösung handelt. Unabhängig vom Antrag aus der Bezirksvertretung Aachen-Richterich sei die Stadt Aachen seit 2007/2008 dabei, den Maßnahmenplan Radverkehr in 4 Stufen umzusetzen. In 2013 sei erst die zweite Stufe realisiert worden. Aus verschiedenen Gründen sei es bei der Realisierung zu Verzögerungen gekommen. Die Planung und Umsetzung entlang der Roermonder Straße sei für 2016 vorgesehen. Eine andere Umsetzung der notwendigen Schutzstreifen wäre im Rahmen der Planung des Radschnellweges nach Kohlscheid denkbar. Hier muss jedoch zunächst das Ergebnis der Machbarkeitsstudie abgewartet werden.

Zum Radweg an der Roermonder Straße im Teilstück Roder Weg bis zur Kohlscheider Straße gab es bereits einen Ortstermin mit Straßen NRW. Durch Aufhebung der Benutzungspflicht des Gehwegs für Radfahrer bestehe die Gefahr, dass ein Radfahrer versehentlich auf die Schnellstraße fährt. Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist zur Klarstellung der Situation bemüht, beim Landesbetrieb eine Querungsmöglichkeit zum Küppershofweg zu erreichen.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg fragt nach dem Sachstand zur Umsetzung der Beleuchtung der alten Roermonder Straße und mahnt eine Erledigung an. Hier bestehe eine Gefahrensituation. Frau Bezirksamtsleiterin Moritz wird erneut im Fachamt nachfragen.

Frau Mans bietet abschließend an, in den Bezirken eine Präsentation zu den rechtlichen Änderungen bzgl. der Radwegevorschriften zu halten.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne bittet um Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, durch geschickte Beschilderung des Radwegs stadteinwärts entlang der Roermonder Straße im Bereich Tittardsfeld eine beidseitige Benutzung zu erlauben.

Herrn Bezirksvertreter Dr. Kurth-Lassay fehlt eine klare Lösung für die Benutzung der Radwege in Richterich, z.B. an der Roermonder Straße ein durchgehender Schutzstreifen entlang der Fahrbahn in die eine Richtung und in die andere Richtung stadteinwärts von Kohlscheid kommend ein durchgehend benutzbarer Radweg. Er verweist auf die Qualität der Radwege in den Niederlanden. Unabhängig von der Realisierung des Radschnellwegs sollte dies bereits jetzt umgesetzt werden.

Dies ist lt. Frau Mans auch Ziel der Verwaltung. Die entsprechenden Pläne seien fertiggestellt, jedoch könnten sie aufgrund der unterschiedlichen Straßenbaulastträger bisher nicht umgesetzt werden. Es gebe jährlich Gespräche der Stadt Aachen mit Straßen NRW, damit der Bereich um die Einmündung Horbacher Straße/Berensberger Straße, der sich insgesamt in einem schlechten Zustand befindet, instandgesetzt wird. Aktuell prüft Straßen NRW, ob ein Antrag zur Aufnahme des Kreuzungsbereiches in das Sanierungsprogramm 2015 gestellt werden kann.

Herr Bezirksvertreter Feil erkundigt sich nach der Höhe der Kosten. Frau Mans erläutert, dass neben der Entfernung der alten Markierung sowie dem Auftragen einer neuen Asphaltdecke und Markierung ggfls. der Untergrund erneuert werden müsse. Eine genaue Schätzung gibt es lt. Frau Mans nicht, die Kosten werden aber voraussichtlich über 100.000 Euro liegen.

Bzgl. der Umsetzungsplanungen zum Kreuzungsbereich hoffe sie, bis Herbst 2014 eine Aussage von Straßen NRW zu erhalten. Bei einer nicht zeitnahen Realisierung werde die Möglichkeit einer Vorfinanzierung durch die Stadt Aachen geprüft.

Auf Vorschlag von Herrn Bezirksvertreter Werner ergeht folgender Beschluss:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fußweg ab Roder Weg bis zur Ampelkreuzung Schloss-Schönau-Straße für Rechtssicherheit zu sorgen und ein Benutzungsrecht für Radfahrer anzuordnen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die von der Innenstadt aus kommend nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlage linksseitig als beidseitiger Radweg genutzt werden kann. Der bestehende Beschluss zur Anbringung eines Schutzstreifens entlang der Roermonder Straße bleibt bestehen. Abstimmung: einstimmig

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen – Richterich schilderte in ihrem Antrag vom 10.02.2014, dass stadtauswärts zwischen Horbacher Straße und Roder Weg die linksseitige Benutzung des Radweges mangels erforderlicher Breite aufgehoben wurde. In der Gegenrichtung zwischen Roder Weg und Horbacher Straße sei die Beschilderung des rechtsseitigen Radweges ebenfalls entfernt worden. Erst ab der Einmündung Horbacher Straße Richtung Aachen erfolge die Ausweisung eines Radweges. Es wird beantragt, diese Ausweisung des nicht mehr benutzungspflichtigen Radweges entlang der Roermonder Straße zwischen Roder Weg und Horbacher Straße wiedervorzunehmen.

Weiterhin gibt es eine Bürgeranfrage, die heutige Freigabe des Gehweges für Radfahrer zwischen Berensberger Straße und Tittardsfeld wieder rückgängig zu machen, damit der gegenüberliegende Radweg benutzt werden muss. Die beidseitige Freigabe des schmalen Gehweges könne zu Zusammenstößen zwischen Radfahrern und Autofahrern führen, die aus privaten Grundstückszufahrten auf den Gehweg herausfahren.

Sachstand

Die Vorgaben zur Radwegebenutzungspflicht sind in den überarbeiteten Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung vom 17.7.2009 (VwV-StVO) grundsätzlich geändert worden. Mit diesen neuen Vorschriften, die bundesweit gelten, haben sich für die Städte wichtige Rahmenbedingungen verändert. So darf u.a., wenn baulich angelegte Radwege innerorts in der Breite nicht mehr den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, eine “Radwegebenutzungspflicht” nicht mehr angeordnet werden. An die Einrichtung neuer und den Erhalt bestehender benutzungspflichtiger Radwege wurden hohe Anforderungen gestellt, die die Städte überprüfen müssen. Vertreter von Stadt, Polizei, ASEAG und auch dem ADFC, der die Interessen aller Radfahrer dabei wahrnimmt, überprüfen seit 2010, ob die Benutzungspflicht Aachener Radwege noch beibehalten werden kann.

Heutige Beschilderung (Abschnitt Horbacher Straße bis Einmündung Roder Weg)

Im Zuge dieser Arbeiten wurde auch die Roermonder Straße auf ihrer gesamten Länge überprüft: Die Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges stadtauswärts ab der Einmündung Horbacher Straße bis Einmündung Roder Weg wurde daher aufgehoben und die Beschilderung entfernt, da die erforderlichen Breiten für eine Benutzungspflicht nicht gegeben sind. Durch die Änderung der Beschilderung fährt der Radfahrer in Richtung Rathausplatz auf der rechten Fahrbahnseite. Aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und der relativ breiten Fahrspur ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn vertretbar. Eine Nutzung des Gehweges mit dem Fahrrad ist gemaß §2 Abs. 5 StVO nur Kindern bis zu 10 Jahren gestattet.

In der Gegenrichtung (ab Einmündung Roder Weg bis Einmündung Horbacher Straße) wurde ebenfalls aus den o.a. Gründen die Benutzungspflicht aufgehoben. Dieser rechts der Fahrbahn liegende Radweg ist ein Radweg ohne Benutzungspflicht. Dem Radfahrer bleibt die Wahlmöglichkeit, ob er diesen nutzt oder auf der Fahrbahn fahren möchte.Die im Antrag gewünschte Beschilderung dieses nicht mehr benutzungspflichtigen Radweges entspricht nicht dem o.a. Regelwerk und kann nicht angeordnet werden.

Heutige Beschilderung (AbschnittBerensberger Straße bis Tittardsfeld).

Entlang der Roermonder Straße wurde die Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges aus Richtung Laurensberg aufgehoben und bis zur Einmündung „Tittardsfeld“ ein Schutz- bzw. Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markiert. Die Fortführung dieses Radfahrstreifens bis zur Kreuzung Roermonder Straße/Berensberger Straße konnte bisher noch nicht realisiert werden, da sich die Fläche in der Straßenbaulast des „Landesbetrieb Straßenbau NRW“ befindet. Um den Bürgern zwischen Berensberger Straße und Tittardsfeld als Zwischenlösung eine direkte Verbindung mit den Fahrrad zu ermöglichen, wurde seinerzeit der Gehweg zwischen Haus Nr. 500-528 für die Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben. Die Mitbenutzung des 2 m breiten Gehweges aus Richtung Berensberger Straße ist verträglich; eine zwangsweise Führung des Radfahrers über den gegenüberliegenden nicht benutzungspflichtigen Radweg stadteinwärts mit Querung an der Lichtsignalanlage Laurentiusstraße auf den Radfahrstreifen bis zum Tittardsfeld ist zwar möglich, aber ein großer Umweg.

Unabhängig von der Freigabe dieses Gehweges für Radfahrer ist auf jedem Gehweg mit Rad fahrenden Kindern bis 10 Jahren zu rechnen. Jeder Autofahrer, der eine Grundstückszufahrt verlässt oder in diese einfährt, muss immer vorsichtig fahren, um mögliche Konflikte mit querenden Radfahrern oder Fußgängern zu vermeiden. Deshalb wird die Mitbenutzung des Gehweges in diesem Abschnitt aufrechterhalten, bis eine endgültige Planung zur Fortführung des Radfahrstreifens (s.o) realisiert wird.

Die Beschilderung des Aachener Radroutennetzes an der Einmündung Tittardsfeld, an der die Radfahrer mit einem Pfeilwegweiser auf die linke, gegenüberliegende Straßenseite geführt werden, ist veraltet. Der Austausch dieses Pfeilwegweises gegen ein Schild mit Geradauspfeil wird angeordnet.

Weitere Planungsschritte und Zeitplanung

Die geplante Änderung des Straßenquerschnitts mit einer Radverkehrsanlage in Richtung Rathausplatzes sollte im Rahmen der 4.Stufe des Projektes „Maßnahmenplan Radverkehr“ vorgenommen werden. (Zurzeit sind die Fördermittel zur Realisierung der 3.Stufe Aachen-Ost noch nicht von der Bezirksregierung Köln bewilligt). Wie in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich im März 2014 mitgeteilt wurde, ist die Roermonder Straße in Richterich gleichzeitig Teil dermöglichen Linienführung des Radschnellweges Aachen – Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen. Nach der Machbarkeitsstudie, die Ende 2014 in einem EU-Verfahren vergeben und deren Ergebnis Ende des Jahres 2015 vorliegen wird, nach einem Grundsatzbeschluss aller beteiligten Kommunen und der Beantragung weiterer Fördermittel kann erst dann mit einer detaillierten Planung begonnen werden.

Unabhängig davon, ob neue Radverkehrsanlagen entlang Roermonder Straße im Rahmen des Projektes „Radschnellweg“ oder „Maßnahmenplan Radverkehr“ realisiert werden können, wird dies nicht vor 2016erfolgen.

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Metadaten

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Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 11.06.2014
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Es wird auf die in der Sitzung am 14.05.2014 verteilte Tischvorlage verwiesen.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:38