Wahl des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin und seines / seiner Stellvertreter/innen
BA 5/0042/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Vor Eintritt in die Wahlhandlung verständigen sich die Bezirksvertretungsmitglieder darauf, zwei VertreterInnen des zu wählenden Bezirksbürgermeister/der zu wählenden Bezirks Bürgermeisterin zu wählen.
Für die Wahl zum Bezirksbürgermeister/zur Bezirksbürgermeisterin und seines bzw. seiner Stellvertreter/innen werden folgende Listenvorschläge benannt:
Listenvorschlag A: 1.Herr Krenkel CDU
2. Frau Efes, SPD
Listenvorschlag B:1. Herr Knörzer, Grüne
Nach Bekanntgabe der Listenvorschläge und Erstellung der Stimmzettel eröffnet der Altersvorsitzende die Wahlhandlung und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung um Stimmabgabe.
Nach Auszählung der Stimmen durch die Stimmzählerinnen gibt der Altersvorsitzende folgendes Ergebnis bekannt:
Wahlberechtigt:13 BV-Mitglieder
Abgegebene Stimmen:13
Ungültige Stimmen:1
Auf Listenvorschlag „A“ entfielen:9 Stimmen
Auf Listenvorschlag „B“ entfielen:3 Stimmen
Nach dem anzuwendenden Wahlverfahren ist Herr Krenkel zum Bezirksbürgermeister gewählt. Der Altersvorsitzende gratuliert Herrn Krenkel und wünscht ihm für die kommende Wahlperiode viel Erfolg.
Eine Stichwahl zur Wahl der Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters war nicht durchzuführen. In Auswertung des genannten Wahlergebnisses ergibt sich folgende Rangfolge:
- Stellvertretene Bezirksbürgermeisterin:Frau Efes
- Stellvertretender Bezirksbürgermeister:Herr Knörzer
Beide Bezirksvertretungsmitglieder nehmen die Wahl an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin und seiner Stellvertreter/innen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 - 5 GO.NW. wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung des Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Hiernach sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erster Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Technische Details
ID: 64210
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64210
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 11.06.2014
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:36