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Wahl des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin und seines / seiner Stellvertreter/innen

BA 5/0042/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Vor Eintritt in die Wahlhandlung verständigen sich die Bezirksvertretungsmitglieder darauf, zwei VertreterInnen des zu wählenden Bezirksbürgermeister/der zu wählenden Bezirks Bürgermeisterin zu wählen.

Für die Wahl zum Bezirksbürgermeister/zur Bezirksbürgermeisterin und seines bzw. seiner Stellvertreter/innen werden folgende Listenvorschläge benannt:

Listenvorschlag A: 1.Herr Krenkel CDU

2. Frau Efes, SPD

Listenvorschlag B:1. Herr Knörzer, Grüne

Nach Bekanntgabe der Listenvorschläge und Erstellung der Stimmzettel eröffnet der Altersvorsitzende die Wahlhandlung und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung um Stimmabgabe.

Nach Auszählung der Stimmen durch die Stimmzählerinnen gibt der Altersvorsitzende folgendes Ergebnis bekannt:

Wahlberechtigt:13 BV-Mitglieder

Abgegebene Stimmen:13

Ungültige Stimmen:1

Auf Listenvorschlag „A“ entfielen:9 Stimmen

Auf Listenvorschlag „B“ entfielen:3 Stimmen

Nach dem anzuwendenden Wahlverfahren ist Herr Krenkel zum Bezirksbürgermeister gewählt. Der Altersvorsitzende gratuliert Herrn Krenkel und wünscht ihm für die kommende Wahlperiode viel Erfolg.

Eine Stichwahl zur Wahl der Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters war nicht durchzuführen. In Auswertung des genannten Wahlergebnisses ergibt sich folgende Rangfolge:

  1. Stellvertretene Bezirksbürgermeisterin:Frau Efes
  2. Stellvertretender Bezirksbürgermeister:Herr Knörzer

Beide Bezirksvertretungsmitglieder nehmen die Wahl an.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Wahl des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin und seiner Stellvertreter/innen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.

Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 - 5 GO.NW. wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung des Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Hiernach sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvor­schläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

Bezirksbürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erster Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 11.06.2014
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:36