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Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertretungen

BA 2/0103/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf Nachfrage des Altersvorsitzenden beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

einstimmig, auch für diese Legislaturperiode zwei Stellvertreter zu wählen.

Herr Freude teilt mit, dass es für die Wahl der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters und seiner Stellvertretung einen gemeinsamen Listenvorschlag der CDU- und FDP-Fraktion gibt (Vorschlag 1).

Es kandidieren:

1. Frau Elke Eschweiler (CDU)

2. Herr Peter Koch (FDP)

Frau Limbach (SPD) schlägt Herrn Rolf Schäfer (SPD) als Bezirksvorsteher vor (Vorschlag 2).

Herr Dr. Weber (Bündnis 90/Die Grünen) schlägt Herrn Markus Plum (Bündnis 90/Die Grünen) vor (Vorschlag 3).

Herr Freude erklärt danach das Wahlverfahren. Die Stimmzähler überzeugen sich davon, dass die Wahlurne leer ist. Sodann erfolgt in geheimer Wahl, nach alphabetischem Aufruf durch den Altersvorsitzenden, die Stimmabgabe.

Nach Auszählung der Stimmen gibt der Altersvorsitzende folgendes Ergebnis bekannt:

- für den Vorschlag 1 der CDU / FDP7 gültige Stimmen

- für den Vorschlag 2 der SPD 4 gültige Stimmen

- für den Vorschlag 3 des B90/Die Grünen2 gültige Stimmen

Unter dem Beifall der Anwesenden stellt er fest, dass damit Frau Eschweiler (CDU) erneut zur

Bezirksbürgermeisterin gewählt worden ist. Frau Eschweiler nimmt die Wahl an.

Aufgrund des Wahlergebnisses sind somit Herr Schäfer (SPD) zum ersten Stellvertreter und Herr Koch (FDP) zum zweiten Stellvertreter gewählt.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt auch für diese Wahlperiode zwei Stellvertreter zu wählen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt auch für diese Wahlperiode zwei Stellvertreter zu wählen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW.

Die Bezirksvertretung wählt aus ihrer Mitte ohne Aussprache die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter. § 67 II bis V Gemeindeordnung NRW findet hierbei entsprechende Anwendung.

Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen der Bezirksvertretung nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch die Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt, bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Bezirksbürgerbürgermeisterin / dem Bezirksbürgermeister zu ziehende Los.

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 11.06.2014
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:37