Denkmalbereich Kornelimünster,Sachstandsbericht
FB 61/1146/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Ellenbeck stellt die umfangreiche Vorlage anhand einer Präsentation vor und erläutert die weitere Vorgehens- und Verfahrensweise. Der vorliegende Satzungsentwurf ist mit dem Landschaftsverband Rheinland und der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Sie erörtert insbesondere die §§ 3, 4 und 7 des Satzungsentwurfes. Es ist Absicht, dass die Politik nunmehr sehr früh in den Verfahrensprozess eingebunden wird, um zum Ende des Jahres einen abgestimmten Satzungsentwurf zu haben.
Die SPD-BF begrüßt grundsätzlich den Satzungsentwurf. Die Vorschriften scheinen ihr aber sehr weit gefasst und sie vermisst daher konkrete Inhalte, die mehr Deutlichkeit in die Satzung hineinbringt.
Hierzu entgegnet Frau Ellenbeck, es wird der Eindruck erweckt, dass der Satzungsentwurf sehr weitgefasst erscheint. In Verbindung mit dem Umgebungsschutz tun sich konkrete Einzeltatbestände auf.
Frau Opitz sieht in dem Satzungsentwurf eine Reihe von Nachteilen für den schönen historischen Ortskern, bei dem es sich nicht um ein Museum, sondern um einen lebendigen Ort handelt. Die Besitzer nicht denkmalgeschützter Häuser werden insoweit eingeschränkt, dass bei baulichen Veränderungen höhere Kosten auftreten. Hierbei besteht die Gefahr, dass sich dies nur noch wenige leisten können, teure Maßnahmen durchzuführen. Diese Bedenken sollten daher bei der Beratung und Beschlussfassung im Hintergrund behalten werden.
Frau Ellenbeck macht deutlich, dass derartig betroffene Hausbesitzer diese Kosten steuerlich erhöht absetzen können.
Im Hinblick auf das 1200-jährige Bestehen von Kornelimünster ist die CDU-BF der Meinung, die Hauseigentümer sollten nicht „enteignet“ werden, sondern diese sollten selber ihr Haus und ihren Garten gestalten dürfen.
Frau Ellenbeck weist darauf hin, dass der historische Ortskern von Kornelimünster wegen seiner großen Bedeutung sehr erhaltenswert ist und daher das Einzelinteresse am Allgemeininteresse abgewägt werden muss. Sie erläutert, dass nach der Beteiligung der politischen Gremien zunächst der Offenlagebeschluss und dann die Offenlage erfolgen. Danach ist noch einmal eine politische Beratung möglich.
Die SPD-BF begrüßt die frühe Beteiligung der Politik und die Möglichkeit Dinge zu hinterfragen. Kornelimünster ist ein lebendiger Ort, aber bestimmte Dinge müssen im Interesse der Allgemeinheit geregelt werden.
Für die CDU-BF ist eine Denkmalbereichssatzung nicht erforderlich. Die betroffenen Bürger haben in Eigenverantwortung bereits viel an ihren Häusern hergerichtet und renoviert. Daher bildet die Verwaltungsvorlage keine zukunftsweisende Richtung für Kornelimünster. Es sollte daher bei den bereits unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden bleiben. Dies hat 1200 Jahre gut funktioniert; der Bürger ist mündig und muss sich nicht durch Satzungen weiter einschränken lassen.
Auf Nachfrage der SPD-BF erläutert Frau Ellenbeck die Gestaltungsmöglichkeiten beim Einbau von neuen Fenstern oder Arbeiten an Dächern bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden.
Der Denkmalschutz stellt für die CDU-BF eine Herausforderung für die betroffenen Gebäudebesitzer dar. Jedoch bleibt dabei das Risiko bestehen, dass nachfolgende Generationen nicht mehr dort wohnen wollen, weil die Unterhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen nicht zu finanzieren sind. Daher sollte auf flächendeckende Maßnahmen, wie die Verwaltungsvorlage sie vorsieht, verzichtet werden.
Frau Ellenbeck entgegnet, dass die Verwaltung andere Erfahrungen mit Hausbesitzern gemacht hat. Es gibt viele Anfragen von betroffenen Personen, die um Unterschutzstellung von alten Häusern bitten. Die Auswirkungen der Gestaltungssatzung sind vornehmlich im öffentlichen Bereich, z. B. an den Bruchsteinmauern entlang der Inde, gegeben.
Die SPD-BF findet den Satzungsentwurf einerseits begrüßenswert, andererseits enthält er viel Regelungswerk, in dem nicht erkennbar ist, was Besitzer von nicht denkmalgeschützten Häusern noch veranlassen dürfen oder nicht.
Auf Nachfrage der SPD- BF antwortet Frau Ellenbeck, dass die angedachte Parkpalette an der L 233 in dieser Form aus den Gründen des Denkmalschutzes so nicht verwirklicht werden kann.
Die CDU-BF beantragt, die Bezirksvertretung möge beschließen, die Verwaltungsvorlage ermöglicht erkennbar keine zukunftsorientierte Entwicklung von Kornelimünster und sollte daher nicht weiter verfolgt werden.
Mit Verwunderung macht die SPD-BF darauf aufmerksam, dass die Verwaltungsvorlage gerade auf Grund eines CDU-Ratsantrages erstellt wurde und die Bezirksvertretung diese lediglich zur Kenntnis zu nehmen hat.
Nachdem Frau Ellenbeck auf Nachfrage der Grüne-BF auch eine Ortsbegehung mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung zusagt, ergeht folgender
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN stellten am 28.02.2013 den Ratsantrag auf Erarbeitung einer Denkmalbereichssatzung für Kornelimünster. Am 11.04.2013 und 15.05.2013 wurden dem Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Kornelimünster die Ergebnisse vorgestellt, welche die Denkmalpflege bereits über Jahre erarbeitet hatte.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich erarbeitet. Der nun vorgelegte Sachstandsbericht soll der Bezirksvertretung die Möglichkeit geben, sich mit der geplanten Satzung auseinanderzusetzen und evtl. Änderungswünsche von der Verwaltung einarbeiten zu lassen. Nach der Sommerpause wird die Verwaltung sowohl der Bezirksvertretung als auch dem Planungsausschuss die Satzung zum Offenlagebeschluss vorlegen. Der Entwurf der Denkmalbereichssatzung ist gemäß § 6 Denkmalschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Nach der Auslegungsfrist werden die vorgebrachte Anregungen und Bedenken mit dem Landschaftsverband erörtert und den politischen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt.
Der Ortskern ist geprägt durch seine historische Bausubstanz, die zu einem großen Teil auch als Einzelbaudenkmale in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. Über den Schutz des einzelnen Gebäudes hinaus bietet ein Denkmalbereich auch die Möglichkeit, Einfluss auf die Gesamtheit der aufgehenden Bausubstanz, den öffentlichen Raum, die Freiflächen des Ortes, die charakteristischen Blickbezüge, den Stadtgrundriss und die Ortssilhouette zu nehmen. Das heutige Erscheinungsbild Kornelimünsters gibt auf Grund seiner historischen Substanz mit nur wenigen Um- und Erweiterungsbauten den baulichen Rahmen und Maßstab vor und wird insgesamt als erhaltenswert angesehen.
Der Denkmalbereich soll in zwei Zonen gegliedert sein. Die innere Kernzone umfasst die Abtei und den unmittelbaren Ausstrahlungsbereich mit der nachgeordneten Siedlung, den Bauten, die im Schutz des Klosters lagen. Der innere Bereich ist geprägt durch dichte Bausubstanz mit städtischem Charakter. Die äußere Zone soll einen Umgebungsschutz für den historischen Ortskern bieten. Die Hänge mit den terrassierten Gärten und Obstbaumwiesen umgeben den Ortskern. Sie sind wichtiger Bestandteil und bilden einen unverbauten Rand des deutlich sichtbar ablesbaren Ortskerns. Durch die Tallage von Kornelimünster kommt der noch weitgehend geschlossenen historischen Dachlandschaft eine besondere Bedeutung zu. Die Abgrenzung des äußeren Bereiches ergibt sich einerseits durch die topographischen Gegebenheiten und andererseits durch die Bereiche, die durch frühe Siedlungsspuren (Varnenum und Klauser Wäldchen) eine besondere Bedeutung für Kornelimünster besitzen.
Kornelimünster ist mit seiner weitestgehend vom 2. Weltkrieg verschonten mittelalterlichen Bausubstanz ein besonderes Kleinod, das es zu schützen gilt. Die Denkmalbereichssatzung zielt auf die Wahrung der geschichtlichen Kontinuität. Es soll ein Rahmen geschaffen werden, der sicherstellt, dass zukünftige Veränderungen mit dem historischen Bestand abgeglichen und verträglich gestaltet werden.
Der Plan mit der räumlichen Abgrenzung des Denkmalbereiches, eine Liste der betroffenen Flurstücke, der Satzungsentwurf und das Gutachten des Landschaftsverbandes vom 21.07.2009 sind als Anlagen beigefügt.
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Technische Details
ID: 64245
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64245
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 11.06.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:35