11. Juni 2014 um 17:00, Sitzungssaal des Bezirksamtes Haaren
TOP 3Öffentlich

Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/in und seiner Stellvertreter/innen

BA 3/0096/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratung

Bezirksamtsleiter Prömpeler erläutert die Wahlhandlung. Die Stimmabgabe erfolgt durch Kennzeichnung der ausgehändigten Stimmzettel im Büro des Bezirksamtsleiters. Eine Urne ist im Sitzungssaal bereitgestellt.

Zur Wahl stehen 3 Listen:

Liste 1 : CDU - Herr Ferdinand Corsten

Liste 2: SPD – Frau Nathalie Hüllenkremer

Liste 3 GRÜNE – 1. Herr Eckhard Finsterer, 2. Frau Ursula Becker

Sitzungsleiter Kühne ruft die Bezirksvertretungsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe auf. Er selbst tritt als Letzter an die Wahlurne.

Nach Abschluss der Wahlhandlung wird die Urne durch die Stimmzählerinnen geleert. Vor den Augen der Bezirksvertretungsmitglieder werden die Stimmen ausgezählt. Sodann werden die Stimmzettel an den Altersvorsitzenden ausgehändigt, der folgendes Wahlergebnis bekanntgibt:

Abgegebene Stimmen: 10

Ungültige Stimmen: 0

Gültige Stimmen: 10

Von den gültigen Stimmen entfallen

auf Liste 1 5 Stimmen,

auf Liste 2 3 Stimmen,

auf Liste 3 2 Stimmen.

Damit ist Bezirksvertreter Corsten zum Bezirksbürgermeister gewählt.

Bezirksvertreterin Hüllenkremer wird 1. Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, Bezirksvertreter Finsterer wird 2. Stellvertretender Bezirksbürgermeister.

Bezirksbürgermeister Corsten dankt den Bezirksvertretungsmitgliedern für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und wirbt für eine fraktionsübergreifend gute Zusammenarbeit im Interesse einer lebenswerten Zukunft im Stadtbezirk.

Bezirksvertreterin Hüllenkremer wird 1. Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, Bezirksvertreter Finsterer wird 2. Stellvertretender Bezirksbürgermeister.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

In Vertretung

(Dr. Barth)

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/inbzw. seiner Stellvertreter/innen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.

Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 – 5 GO NW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung des/der Altersvorsitzenden ohne Aussprache den/die Bezirksbürgermeister/in und eine/n oder mehrere Stellvertreter/innen. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Bei der Wahl der Stellvertreter/innen sind die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

Bezirksbürgermeister/in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. . Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 11.06.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:34