Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/in und seiner Stellvertreter/innen
BA 3/0096/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Bezirksamtsleiter Prömpeler erläutert die Wahlhandlung. Die Stimmabgabe erfolgt durch Kennzeichnung der ausgehändigten Stimmzettel im Büro des Bezirksamtsleiters. Eine Urne ist im Sitzungssaal bereitgestellt.
Zur Wahl stehen 3 Listen:
Liste 1 : CDU - Herr Ferdinand Corsten
Liste 2: SPD – Frau Nathalie Hüllenkremer
Liste 3 GRÜNE – 1. Herr Eckhard Finsterer, 2. Frau Ursula Becker
Sitzungsleiter Kühne ruft die Bezirksvertretungsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe auf. Er selbst tritt als Letzter an die Wahlurne.
Nach Abschluss der Wahlhandlung wird die Urne durch die Stimmzählerinnen geleert. Vor den Augen der Bezirksvertretungsmitglieder werden die Stimmen ausgezählt. Sodann werden die Stimmzettel an den Altersvorsitzenden ausgehändigt, der folgendes Wahlergebnis bekanntgibt:
Abgegebene Stimmen: 10
Ungültige Stimmen: 0
Gültige Stimmen: 10
Von den gültigen Stimmen entfallen
auf Liste 1 5 Stimmen,
auf Liste 2 3 Stimmen,
auf Liste 3 2 Stimmen.
Damit ist Bezirksvertreter Corsten zum Bezirksbürgermeister gewählt.
Bezirksvertreterin Hüllenkremer wird 1. Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, Bezirksvertreter Finsterer wird 2. Stellvertretender Bezirksbürgermeister.
Bezirksbürgermeister Corsten dankt den Bezirksvertretungsmitgliedern für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und wirbt für eine fraktionsübergreifend gute Zusammenarbeit im Interesse einer lebenswerten Zukunft im Stadtbezirk.
Bezirksvertreterin Hüllenkremer wird 1. Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, Bezirksvertreter Finsterer wird 2. Stellvertretender Bezirksbürgermeister.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
In Vertretung
(Dr. Barth)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/inbzw. seiner Stellvertreter/innen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.
Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 – 5 GO NW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung des/der Altersvorsitzenden ohne Aussprache den/die Bezirksbürgermeister/in und eine/n oder mehrere Stellvertreter/innen. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Bei der Wahl der Stellvertreter/innen sind die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister/in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. . Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 64267
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64267
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 11.06.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:34