Einführung und Verpflichtung des/der Bezirksbürgermeisters/in durch die/den Altersvorsitzende/n
BA 3/0097/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Einer Verpflichtung bedarf es nicht, da Herr Corsten bereits in der vergangenen Legislaturperiode Mitglied der Bezirksvertretung war.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
In Vertretung
(Dr. Barth)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 65 Abs. 3 GO NW wird der/dieBezirksbürgermeister/in von der/dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der/die Bezirksbürger-meister/in sein/ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde so wahr mir Gott helfe.“
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 64272
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64272
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 11.06.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:34