11. Juni 2014 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 10Öffentlich

Kreuzherrenstraße; Wiederherstellung nach STAWAG-Baumaßnahme

FB 61/1148/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Poth erläutert in einem kurzen Vortrag die aktuelle Planung.

Herr Lindemann bekräftigt noch einmal seinen eingangs erwähnten Vorschlag, heute lediglich die Bürgerinformation zu beschließen und die Ausgestaltung der Planung später zu behandeln.

Herr Dr. Otten, Herr Klopstein, Frau Gaube, Herr Deloie und Herr Lindemann erörtern das Thema und sprechen sich dafür aus, die Bürgerinformationsveranstaltung ohne die vorliegende Planung durchzuführen.

Auf Vorschlag von Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt fasst die Bezirksvertretung Aachen-Mitte folgenden

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2014-05-04) eine Bürgerinformationsveranstaltung durch zu führen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

In der Kreuzherrenstraße werden aktuell umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Stawag (Gas, Wasser, Abwasser) durchgeführt. Es werden sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert. Dabei wird in die gesamte Oberfläche von Hauskante zu Hauskante eingegriffen. Die Arbeiten der STAWAG haben im April 2014 begonnen und sollen nach ca. 9 Monaten abgeschlossen sein.

Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, die funktionalen Mängel zu beheben. Dies betrifft im Wesentlichen die Gehwegflächen, die u.a. für die Wege von und zum Kindergarten, aber auch für den Schulweg zur Grundschule am Veltmannplatz genutzt werden und keine ausreichenden Breiten aufweisen. Die Bedeutung der Fußwegebeziehung ergibt sich weiter in der Anbindung der Spiel- und Freiflächen am Veltmannplatz und darüber hinaus auch des Lousbergs. Die Umgestaltung der Kreuzherrenstraße ist damit auch Bestandteil des Innenstadtkonzeptes. Seitens der Elternschaft des Kindergartens werden weiterhin Kurzzeitparkplätze für die Hol- und Bringverkehre zum Kindergarten gewünscht.

Um zeitliche Verzögerungen bei der Wiederherstellung zu vermeiden, muss eine Ausführungsplanung für den zukünftigen Ausbau nach den Sommerferien vorliegen.

2. Heutige Situation

Die Straße wird im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr von ca. 800 Kfz befahren. Es handelt sich um eine Einbahnstraße, welche die Verbindung vom Veltmanplatz zu Pontstraße herstellt. Ein Zufahrt vom Alleenring zum Grabenring über die Kreuzherrenstraße ist nicht möglich, da an der Pontstraße nur nach rechts in Fahrtrichtung Ponttor abgebogen werden kann. Die Kreuzherrenstraße dient vielen Taxis als kürzeste Zufahrt vom Alleenring zu den Taxi-Aufstellplätzen in der Pontstraße.

Die Straßenraumbreite variiert um ein Maß von 8,6 m. In der heutigen Raumaufteilung gibt es beidseitig Gehwege, die teilweise lediglich 1,5 Meter breit sind und damit nicht dem erforderlichen Ausbaustandard entsprechen. Geparkt wird jeweils einseitig auf der ca. 5,5 Meter breiten Fahrbahn, im ersten Teilabschnitt in Fahrtrichtung rechts und im zweiten Teilabschnitt links. Es sind 15 Parkplätze vorhanden.

Im Gebäude Kreuzherrenstraße 3-5 befindet sich die Kindertagesstätte Heilig Kreuz.

3. Planung

Die Straßenraumbreite der Kreuzherrenstraße ermöglicht keine großen Spielräume in der Aufteilung der Verkehrsflächen. Die aus Sicherheitsgründen notwendige Verbreiterung der Gehwegflächen wird sich bei Beibehaltung des Trennprinzips zwangsläufig zu Lasten der Parkplatzflächen ergeben.

Der Planungsvorschlag der Verwaltung sieht deshalb vor, die Kreuzherrenstraße als Mischverkehrsfläche niveaugleich auszubauen. Dies ist aufgrund der engen straßenräumlichen Situation die einzige Möglichkeit, um den Fußgängern ausreichend große Bewegungsspielräume zur Verfügung zu stellen ohne auf das Parken zu verzichten. Der Ausbau als Mischverkehrsfläche und die Benutzung der gesamten Verkehrsfläche durch Fußgänger setzt aus Sicht der Verwaltung jedoch voraus, dass der Durchgangsverkehr unterbunden wird. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, die Kreuzherrenstraße durch Abbindung von der Pontstraße zur Sackgasse umzubauen. Im Abbindungsbereich können drei zusätzliche Parkplätze entstehen und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden. Das Wenden soll durch Rangieren im Straßenraum erfolgen. Der Müllabfuhr wird durch herausnehmbare Poller an der Pontstraße die Durchfahrt ermöglicht. In diesem Bereich ist auch eine Überfahrt für den Radverkehr möglich

Der Ausbau erfolgt in Betonsteinpflaster. Im Abstand von 2,0 Metern von der südwestlichen Hausfront der Haus-Nummern 2-6 wird mit dunklerem Betonsteinpflaster ein 2 Meter breiter Parkstreifen angelegt, der mit einer Rinne begrenzt wird. Auf der nördlichen Straßenseite wird vor dem Neubau ein Parkstreifen angelegt. Die restliche Verkehrsfläche wird ohne Unterteilungen bis zur nordöstlichen Hausfront durchgepflastert.

Der Bereich vor der Kindertagesstätte wird aus Gründen der Verkehrssicherheit bewusst von parkenden Fahrzeugen freigehalten.

In der Planung sind 17 Parkplätze realisierbar, 2 mehr als im Bestand.

In der Planung könnten in Abhängigkeit von der tiefbautechnischen Machbarkeit drei zusätzliche Bäume realisiert werden. Bei Reduzierung der Parkstände wären weitere Baumpflanzungen möglich.

Alternativ könnte auch lediglich der Durchgangsverkehr durch Abbindung an der Pontstraße unterbrochen werden. Dazu müsste dann ebenfalls eine Wendemöglichkeit geschaffen werden.

Baukosten

Die Baukosten betragen nach überschlägiger Schätzung ca 180.000 €. Da die STAWAG die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen muss, der dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht, kann ein Teil der Straßenbaukosten als Wiederherstellung nach Leitungsverlegung abgerechnet werden. Aus der gemeinsamen Durchführung der Bauarbeiten mit der STAWAG wird für die Stadt derzeit ein Teilbetrag in Höhe von 90.000 € geschätzt.

Finanzielle Auswirkungen

Auf dem PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 sind im Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von 566.673,75 € (fortgeschriebener Ansatz) eingeplant. Von den eingeplanten Mittel werden für die Umsetzung der Maßnahme „Kreuzherrenstraße“ 90.000,- € zur Verfügung gestellt.

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der vorgestellten Planung kurzfristig eine Bürgerinformation durch zu führen, so dass mit diesen Ergebnissen bis zur nächsten Bezirksvertretungssitzung ein Ausbauplan erstellt werden kann. Ein Termin würde den Anwohnern und dem Kindergarten unmittelbar nach der Sitzung mitgeteilt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme STAWAG“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

566.673,75

566.673,75

0

0

566.673,75

566.673,75

Ergebnis

566.673,75

566.673,75

0

0

566.673,75

566.673,75

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme STAWAG“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

46.824,53

46.824,53

0

0

0

0

Abschreibungen

54.368,88

54.368,88

0

0

0

0

Ergebnis

101.193,41

101.193,41

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 11.06.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:36