TOP 8Öffentlich

Wahl der städtischen Vertreter in Gesellschaften, Verbänden und sonstigen Organisationen

FB 01/0273/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag

Erläuterungen

Erläuterungen:

Grundsatzinformationen:

Auf Basis der Ergebnisse der Kommunalwahl sind die Gremien und Ausschüsse, in die die Stadt Vertreter entsendet, neu zu bestimmen.

Ebenso sind den Gremien und Organen, die über die Besetzung von Ausschüssen bestimmen, Vorschläge zu unterbreiten.

Dies trifft in der Regel auf Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen zu, die über die Besetzung des Aufsichtsrates beschließen.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass nach § 113 Abs. 2 GO NRW bei mehr als einem zu besetzenden Mandat, der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt zu entsenden ist.

In Abhängigkeit von der Anzahl der der Stadt zustehenden Mandate erfolgt die Aufteilung auf die Fraktionen, Gruppen bzw. Mandatsträger nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer und folgendem Muster:

Anzahl der

Mandate

Verwaltung

A

B

C

D

E

1

0

1

0

0

0

0

2

1

1

0

0

0

0

3

1

1

1

0

0

0

u.s.w.

Die Berechnung zur Verteilung der Sitze erfolgt derzeit.

Eine ergänzende Vorlage hierzu wird in den nächsten Tagen versandt.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 02.07.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:40